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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

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Hiob - Kapitel 15

1 Da entgegnete Elifas von Teman: 2 "Wird ein Weiser windiges Wissen erwidern, / füllt er denn seinen Bauch mit Wind? 3 Wird er mit nutzlosen Reden rügen, / mit Worten ohne jeglichen Wert? 4 Du bist es, der die Gottesfurcht zerstört, / du verdirbst die Andacht vor Gott. 5 Deine Schuld belehrt deinen Mund; / du hast eine listige Sprache gewählt. 6 Dein eigner Mund verurteilt dich; nicht ich, / deine Lippen sagen gegen dich aus. 7 Hat man dich als ersten Menschen gezeugt, / warst du eher als die Hügel da? 8 Hast du in Gottes Ratsversammlung gelauscht / und die Weisheit an dich gerissen? (Hiob 11.7) (Römer 11.33) 9 Was weißt du, das wir nicht schon wüssten? / Was verstehst du mehr als wir? (Hiob 13.2) 10 Auch bei uns ist ein Graukopf, ein Greis, / älter als dein eigener Vater. 11 Ist Gottes Trost dir zu gering, / ein Wort, das sanft zu dir kommt? 12 Was reißt dein Herz dich hin, / was rollen deine Augen, 13 dass du dein Schnauben gegen Gott kehrst, / Reden aus deinem Mund fahren lässt?" 14 "Was ist der Mensch, dass er rein sein könnte, / wie sollte der gerecht sein, den eine Frau gebar? (Hiob 14.4) 15 Selbst seinen Heiligen vertraut er nicht, / und der Himmel ist in seinen Augen nicht rein. (Hiob 4.18-19) 16 Wie denn der Abscheuliche, der Angefaulte, / der Mann, der Unrecht wie das Wasser trinkt?" 17 "Ich will's dir erklären, höre mir zu! / Was ich schaute, erzähle ich dir, 18 was die Weisen verkündigten, / was ihre Väter sie lehrten. 19 Ihnen allein war das Land gegeben, / kein Fremder zog unter ihnen umher. 20 Der Böse ängstigt sich sein Leben lang, / all die Jahre, die dem Bedrücker bestimmt sind. (1. Mose 4.14) 21 In seinen Ohren gellt der Schrecken, / mitten im Frieden kommt der Verwüster über ihn. 22 Er hofft nicht mehr, dem Dunkel zu entkommen, / das Schwert des Mörders wartet schon auf ihn. 23 Auf der Suche nach Brot irrt er umher; / er weiß, dass ein finsterer Tag auf ihn wartet. 24 Angst und Schrecken überfallen ihn, / greifen ihn an wie ein König im Krieg. 25 Denn gegen Gott erhebt er seine Hand, / dem Allmächtigen trotzt er. 26 Mit den dicken Buckeln seiner Schilde / rennt er halsstarrig gegen ihn an. 27 Denn sein Gesicht war rund und gesund, / an den Hüften hatte er Speck angesetzt, (Psalm 73.7) (Psalm 73.18-20) 28 und in Städten der Geächteten hatte er Wohnung genommen, / in Häusern, die man nicht bewohnen soll, / die bestimmt waren, Trümmer zu bleiben. (Josua 6.26) 29 Er bleibt nicht reich, / sein Vermögen hat keinen Bestand, / seine Ähre neigt sich nicht. 30 Der Finsternis entkommt er nicht, / und seinen Schössling dörrt die Flamme aus, / Gottes Atem fegt ihn weg. 31 Warum vertraut er auf nichtige Dinge? / Er wird getäuscht, / denn er tauscht wieder Nichtiges ein. 32 Noch vor seiner Zeit erfüllt es sich: / Sein Palmzweig grünt nicht mehr. 33 Er ist wie ein Weinstock, der seine unreifen Trauben abstößt, / wie ein Obstbaum, der seine Blüten abwirft. 34 Denn eine böse Sippschaft bleibt unfruchtbar, / Feuer frisst die Zelte der Bestechlichen. 35 Mit Mühsal gehen sie schwanger und bringen Unrecht zur Welt, / ihr Schoß bringt Selbstbetrug hervor." (Psalm 7.15) (Jesaja 59.4)