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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

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Hesekiel - Kapitel 5

1 "Du, Mensch, nimm dir ein scharfes Schwert und benutze es als Rasiermesser. Schere dir damit den Kopf kahl und rasiere den Bart ab. Dann nimm dir eine Waage und teile die Haare. 2 Ein Drittel verbrenne in der Stadt, wenn sie gestürmt wird. Das zweite Drittel zerhaue mit dem Schwert vor ihren Toren; und das letzte Drittel streue in den Wind! Denn ich werde ihre Einwohner mit gezücktem Schwert verfolgen. 3 Nur ganz wenige Haare sollst du in den Zipfel deines Mantels binden. 4 Doch auch von diesen sollst du noch einen Teil nehmen, ins Feuer werfen und verbrennen lassen. Davon wird sich das Feuer auf das ganze Haus Israel ausdehnen." 5 So spricht mein Herr Jahwe: "Das ist Jerusalem! Ich habe die Stadt zum Mittelpunkt der Völker gemacht und Länder rings herum gesetzt. 6 Doch ihre Bewohner lehnten sich gegen meine Rechtsbestimmungen auf und waren gottloser als die Völker; sie empörten sich gegen meine Ordnungen, schlimmer als die Länder ringsum. Sie missachteten meine Gebote und traten mein Gesetz mit Füßen. 7 Darum, spricht Jahwe, der Herr: Weil ihr mehr getobt habt als die Völker um euch herum, weil ihr meine Gebote nicht beachtet und mein Gesetz verworfen habt, weil ihr euch nicht einmal nach den Gesetzen eurer Nachbarvölker gerichtet habt, 8 darum werde auch ich gegen dich sein, spricht Jahwe, der Herr. Vor den Augen der Völker werde ich mein Strafgericht an euch vollziehen. 9 Wegen der Menge deiner Abscheulichkeiten werde ich dich so bestrafen, wie ich es noch nie getan habe und auch nie wieder tun werde. 10 Mitten in Jerusalem werden Väter ihre Söhne töten und aufessen. Und Söhne werden es mit ihren Vätern genauso tun. Ich vollziehe mein Gericht an dir und zerstreue deinen Rest in alle Winde. (5. Mose 28.53-55) (Klagelieder 4.10) 11 Darum, so wahr ich lebe, spricht Jahwe, der Herr: Weil du mein Heiligtum mit all deinen Scheusalen und Gräueln entweiht hast, werde auch ich dich kahl scheren. Mein Auge wird kein Mitleid zeigen, und ich werde dich nicht schonen. (Hesekiel 8.6) 12 Ein Drittel von dir wird in der Stadt an Pest und Hunger sterben, ein Drittel soll vor der Stadt mit dem Schwert erschlagen werden; und ein Drittel zerstreue ich in alle Winde und verfolge sie mit gezücktem Schwert. (Hesekiel 5.2) 13 Sie werden meinen Zorn zu spüren bekommen, und ich werde meine Wut an ihnen stillen und mich rächen. Dann, wenn ich meinen Grimm an ihnen kühle, wird man erkennen, dass ich, Jahwe, sie mit Leidenschaft gewarnt habe. (Hesekiel 16.42) 14 Ja, ich mache dich zum Schauder und zum Schimpf für alle Völker ringsum. Und jeder, der vorbeigeht, wird dich verhöhnen. 15 Zum Gespött und zum Hohn, zur Warnung und zum Schreckbild wirst du für die Völker ringsum sein, wenn ich mein Strafgericht an dir vollziehe, voll von grimmigem Zorn und wütender Züchtigung - ich, Jahwe, habe gesprochen -, (Jeremia 24.9) 16 wenn ich die bösen Pfeile des Hungers gegen dich abschieße - und ich werde sie abschießen - um euch zu verderben, und wenn ich den Hunger über euch häufe und euren Brotvorrat vernichte. (5. Mose 32.23) (Hesekiel 4.16) 17 Ja, ich sende Hunger über euch und dazu wilde Tiere, die euch der Kinder berauben; Pest und Blutvergießen, wenn das Schwert über euch kommt. Ich, Jahwe, habe gesprochen." (Hesekiel 14.21)