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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

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Hesekiel - Kapitel 44

1 Dann führte er mich zum äußeren Osttor des Heiligtums zurück. Es war verschlossen. 2 Jahwe sagte zu mir: "Dieses Tor soll verschlossen bleiben. Es darf nie geöffnet werden. Niemand darf hindurchgehen, nachdem Jahwe, der Gott Israels, auf diesem Weg in den Tempel eingezogen ist. Es muss geschlossen bleiben! 3 Der regierende Fürst allerdings darf darin sitzen, wenn er seine Opfermahlzeit vor Jahwe verzehrt. Er betritt es allerdings von der inneren Vorhalle aus und verlässt es wieder auf dem gleichen Weg." (Hesekiel 45.7) 4 Dann führte er mich durch das Nordtor an die Vorderseite des Tempelhauses. Da sah ich, wie die Herrlichkeit Jahwes das Haus erfüllte und fiel nieder auf mein Gesicht. (Hesekiel 43.5) 5 Jahwe sagte zu mir: "Du Mensch, sei mit ganzem Herzen dabei! Sieh genau hin und hör mir gut zu! Ich sage dir jetzt, was im Haus Jahwes zu beachten ist. Merk dir genau, wer dort hineingehen darf und wer nicht! 6 Sag zu diesen Rebellen, den Leuten von Israel: 'So spricht Jahwe, der Herr: Lasst es nun endlich genug sein mit all euren Gräueln, ihr Israeliten! 7 Ihr habt Fremde in mein Heiligtum kommen lassen, die nicht nur am Körper, sondern auch am Herzen unbeschnitten waren. Sie standen dabei, wenn ihr mir meine Speise - Fett und Blut - dargebracht habt und schändeten dadurch mein Haus. So habt ihr zusätzlich zu all euren Gräueln auch noch meinen Bund gebrochen. 8 Dann habt ihr sie sogar den Dienst in meinem Heiligtum verrichten lassen, anstatt ihn selber zu tun! 9 Darum spricht Jahwe, der Herr: Kein Fremder darf je in mein Heiligtum kommen, der am Körper und am Herzen unbeschnitten ist, keiner von den Fremden, die unter euch sind! 10 Sondern die Leviten, die sich von mir entfernt haben, als Israel in die Irre ging, die ihren Götzen nachliefen, die sollen ihre Schuld auf sich nehmen. 11 Sie dürfen nur noch Torwächter an den Tempeltoren und Tempeldiener sein; sie sollen die Tiere für das Brand- und Freudenopfer schlachten und vor den Leuten bereitstehen, um sie zu bedienen. 12 Weil sie für das Volk Götzenopfer dargebracht haben und so dem Haus Israel eine Schuldfalle geworden sind, habe ich meine Hand gegen sie erhoben, spricht Jahwe, der Herr, und lasse sie ihre Schuld büßen. 13 Sie dürfen nicht mehr als Priester vor mich treten und in die Nähe der heiligen und höchst heiligen Dinge kommen, sondern müssen die Folgen ihrer abscheulichen Gräueltaten tragen. 14 Ich mache sie zu Tempeldienern, damit sie alles erledigen, was im Tempel getan werden muss.' 15 'Aber die Priester, Leviten aus der Nachkommenschaft Zadoks, die mir in meinem Heiligtum treu gedient haben, als die Israeliten mich verließen und in die Irre gingen, sie sollen in meine Nähe kommen. Sie sollen vor mich hintreten, um mir das Fett und das Blut darzubringen, spricht Jahwe, der Herr. (Hesekiel 40.46) (Hesekiel 48.11) 16 Sie dürfen in mein Heiligtum kommen und an meinen Tisch treten, um mir zu dienen. 17 Und wenn sie durch die Tore des inneren Vorhofs gehen, sollen sie leinene Kleider tragen. Sie dürfen keine Kleidung aus Wolle auf dem Körper haben, wenn sie ihren Dienst im inneren Vorhof verrichten. (3. Mose 16.4) 18 Sie sollen einen Kopfbund aus Leinen tragen und leinene Hosen anziehen. Sie dürfen keine Kleidung tragen, in der man schwitzt. 19 Wenn sie dann in den äußeren Vorhof zum Volk hinausgehen wollen, müssen sie vorher ihre Kleider, in denen sie den Dienst verrichtet haben, ausziehen und in ihren heiligen Räumen ablegen. Sie müssen andere Gewänder anziehen, damit sie das Volk durch diese Kleider nicht mit dem Heiligen in Berührung bringen. (Hesekiel 42.14) 20 Auch dürfen sie sich weder den Kopf kahl scheren noch die Haare frei wachsen lassen, sondern sollen ihr Haar kurz halten. (3. Mose 19.27) (3. Mose 21.5) 21 Wenn die Priester zum Dienst in den inneren Vorhof hineingehen, dürfen sie vorher keinen Wein trinken. (3. Mose 10.9) 22 Sie dürfen keine Witwe und keine verstoßene Frau heiraten, sondern nur unberührte Mädchen aus dem Haus Israel. Die Witwe eines anderen Priesters allerdings dürfen sie heiraten. (3. Mose 21.7) (3. Mose 21.13-14) 23 Sie sollen mein Volk unterweisen, damit es zwischen heilig und unheilig, rein und unrein unterscheiden lernt. (3. Mose 10.10) 24 Wenn es einen Rechtsstreit gibt, sollen sie nach meinen Bestimmungen Gericht halten. Sie müssen dafür sorgen, dass meine Gesetze und Ordnungen für die Festzeiten beachtet und meine Sabbate heilig gehalten werden. 25 Sie dürfen nicht mit einem Toten in Berührung kommen und sich dadurch verunreinigen. Nur bei Vater oder Mutter, Sohn oder Tochter, Bruder oder unverheirateter Schwester dürfen sie unrein werden. (3. Mose 21.1-4) 26 Wenn der Priester sich dann aber wieder gereinigt hat, soll er noch sieben Tage zusätzlich warten, 27 bevor er wieder den inneren Vorhof betritt. Und dann soll er zuerst ein Sündopfer für sich bringen, damit er wieder Dienst tun kann, spricht Jahwe, der Herr. 28 Und was den Erbbesitz der Priester betrifft: Ich selbst bin ihr Besitz. Ihr sollt ihnen keinen Grundbesitz in Israel geben, denn ich bin ihr Eigentum. (4. Mose 18.20) 29 Sie bekommen ihren Teil vom Speis- und Schuldopfer. Und alles, was in Israel dem Bann verfallen ist, soll ihnen gehören. 30 Das Beste von allen Erstlingsopfern und alle eure besonderen Gaben sollen den Priestern gehören. Auch das Beste von eurem Schrotmehl sollt ihr dem Priester geben, damit Segen auf deinem Haus ruht. 31 Priester dürfen kein Fleisch essen, das von einem verendeten oder gerissenen Tier stammt, egal, ob Vogel, Wild oder Vieh.'" (3. Mose 22.8)