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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

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Hesekiel - Kapitel 43

1 Dann führte er mich wieder zum Osttor. 2 Da kam von Osten her plötzlich Israels Gott in seiner Herrlichkeit heran. Es rauschte wie ein riesiger Wasserfall, und die Erde leuchtete von seiner Herrlichkeit. 3 Es war dieselbe Erscheinung, die ich gesehen hatte, als er kam, um die Stadt zu vernichten, und dieselbe, die ich am Fluss Kebar gesehen hatte. Da warf ich mich nieder auf mein Gesicht. (Hesekiel 1.1) (Hesekiel 8.1) 4 Die Herrlichkeit Jahwes zog durch das Osttor in den Tempel ein. (Hesekiel 10.19) (Hesekiel 11.22-23) 5 Da hob mich der Geist hoch und brachte mich in den inneren Vorhof. Ich sah, dass die Herrlichkeit Jahwes das ganze Haus erfüllte. (2. Mose 40.34) (1. Könige 8.10-11) 6 Der Mann, der mich geführt hatte, stand noch neben mir, da hörte ich jemand aus dem Haus zu mir reden. 7 "Du Mensch", sagte er, "hier ist der Ort, wo mein Thron steht, und der Ort, wo meine Füße stehen. Hier, mitten unter den Israeliten, will ich für immer wohnen. Nie mehr werden die Leute von Israel oder ihre Könige meinen Namen besudeln, weder durch ihre sexuelle Unmoral noch durch die Leichen ihrer Könige, die sie in meiner Nähe bestatten. (Psalm 132.13-14) 8 Sie haben ihre Paläste neben meinen Tempel gebaut und Tür an Tür mit mir gewohnt, sodass nur eine Wand zwischen uns war, und besudelten so meinen heiligen Namen durch ihre abscheulichen Taten. Deshalb habe ich sie in meinem Zorn vernichtet. (Hesekiel 8.7) 9 Doch jetzt werden sie ihre sexuelle Unmoral und die Leichen ihrer Könige von mir fernhalten, und ich werde für immer unter ihnen wohnen. 10 Du, Mensch, beschreibe den Leuten von Israel das Haus, das du gesehen hast. Wenn sie die Ausmaße dieses Plans verstehen, werden sie sich ihrer Sünden schämen. (Hesekiel 16.61) (Hesekiel 16.63) (Hesekiel 36.32) 11 Und wenn sie sich all dessen schämen, was sie getan haben, dann schildere ihnen den Plan des Hauses in allen Einzelheiten, seine Einrichtung und Zugänge, all seine Anordnungen und Vorschriften. Zeichne es vor ihren Augen auf, damit sie alle Anordnungen und Vorschriften künftig genau befolgen. 12 Das Gesetz für den Tempelbezirk lautet: Der gesamte Bezirk auf der Kuppe des Berges ist mir geweiht und heilig. Das ist das grundlegende Gesetz für den Tempel." 13 Der Altar hatte folgende Maße, die Elle eine Handbreit länger als gewöhnlich gerechnet: Rings um den Altar war ein Graben, einen halben Meter breit und ebenso tief. Die gemauerte Einfassung an seinem Rand war 25 Zentimeter breit. Der unterste Sockel (2. Mose 27.1) (Hesekiel 40.47) 14 war vom Rand des Grabens an einen Meter hoch. Der nächste Sockel sprang einen halben Meter zurück und war zwei Meter hoch. 15 Der Opferherd selbst war noch einmal zwei Meter hoch. An seinen Ecken ragten vier Hörner auf. 16 Er war quadratisch gebaut mit einer Seitenlänge von sechs Metern. 17 Der nächst untere Sockel war ebenfalls quadratisch. Er hatte eine Seitenlänge von sieben Metern und sprang um einen halben Meter vor. Das Gesims an seinem Rand war 25 Zentimeter breit. An der Ostseite führten Stufen zum Altar hinauf. 18 Er sagte zu mir: "Mensch, so spricht Jahwe, der Herr:Hier sind die Bestimmungen für den Tag, an dem der Altar fertiggestellt wird, damit man Brandopfer darauf opfern und Blut daran sprengen kann. 19 Du sollst den Leviten aus der Nachkommenschaft Zadoks, den Priestern, die in meine Nähe kommen, um mir zu dienen, einen jungen Stier für das Sündopfer geben, spricht Jahwe, der Herr. (2. Mose 29.1) (Hesekiel 40.46) 20 Mit dessen Blut sollst du die vier Hörner des Altars, die vier Ecken seiner Einfassung und die Abgrenzung ringsum bestreichen. So sollst du den Altar von Sünde reinigen und Sühne für ihn erwirken. 21 Dann nimmst du den Stier des Sündopfers und lässt ihn außerhalb des Tempelhauses an dem dafür bestimmten Platz verbrennen. 22 Am zweiten Tag sollst du einen fehlerlosen Ziegenbock als Sündopfer bringen und den Altar von Sünde reinigen lassen, wie du es mit dem Stier getan hast. 23 Wenn du das getan hast, sollst du einen jungen Stier und einen Schafbock vor mich bringen, beide ohne Fehler. 24 Die Priester sollen Salz auf sie streuen und sie mir, Jahwe, als Opfer verbrennen. 25 Sieben Tage lang sollst du täglich fehlerfreie Tiere bringen lassen: einen Ziegenbock, einen jungen Stier und einen Schafbock aus der Herde. 26 Sieben Tage lang soll man Sühne für den Altar erwirken, ihn reinigen und weihen. (2. Mose 28.41) 27 Vom achten Tag an sollen die Priester eure Brand- und Freudenopfer auf dem Altar zurichten. Dann werde ich euch gnädig annehmen, spricht Jahwe, der Herr."