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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

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Hesekiel - Kapitel 4

1 "Du, Mensch, nimm dir einen Lehmziegel, leg ihn vor dich hin und ritze den Umriss der Stadt Jerusalem darauf ein. 2 Dann eröffne die Belagerung gegen die Stadt: Baue Belagerungstürme, schütte einen Wall gegen sie auf, richte ein Heerlager ein und stelle Rammböcke gegen ihre Mauern ringsum! 3 Nimm dir dann eine eiserne Pfanne und stelle sie als eiserne Mauer zwischen dich und die Stadt. Dann blick auf sie hin: Nun ist sie belagert, und du belagerst sie. Das soll ein Zeichen für die Leute von Israel sein." 4 "Dann legst du dich auf deine linke Seite und nimmst die Schuld der Israeliten auf dich. Solange du so liegst, sollst du ihre Schuld tragen. 5 Ich habe dir nämlich die Jahre ihrer Schuld zu einer Tageszahl gemacht. 390 Tage musst du die Schuld des Hauses Israel tragen. 6 Wenn du damit fertig bist, legst du dich auf deine rechte Seite und trägst die Schuld des Hauses Juda, 40 Tage lang, einen Tag für jedes Jahr. So habe ich es festgesetzt. 7 Dabei sollst du deine Blicke und deinen bloßen Arm auf das belagerte Jerusalem richten und gegen die Stadt weissagen. 8 Pass auf! Ich werde dich mit Stricken fesseln, dass du dich nicht von einer Seite auf die andere wälzen kannst, bis du die Tage deiner Belagerung überstanden hast." 9 "Nimm dir jetzt Weizen, Gerste, Bohnen, Linsen, Hirse und Dinkel, schütte alles in ein einziges Gefäß und backe daraus Brot. Das ist deine Speise für die 390 Tage, in denen du auf deiner Seite liegst. (Hesekiel 4.5) 10 Deine Tagesration beträgt 260 Gramm Brot, und du sollst es zu bestimmten Zeiten essen. 11 Auch das Wasser, das du trinkst, soll genau abgemessen sein: drei Becher. 12 Das Brot sollst du wie Gerstenfladen backen. Als Brennmaterial nimm vor aller Augen Menschenkot dazu! 13 Denn auch die Israeliten werden bei den Völkern, unter die ich sie verstreue, ihr Brot unrein essen müssen." 14 Da sagte ich: "Ach Herr, Jahwe, von meiner Kindheit an habe ich nichts gegessen, was unrein macht. Nie habe ich Fleisch von verendeten oder gerissenen Tieren gegessen und nie unrein gewordenes Opferfleisch angerührt." (Apostelgeschichte 10.14) 15 Da sagte er zu mir: "Gut, ich erlaube dir Kuhmist zu nehmen statt Menschenkot." 16 Und er fuhr fort: "Du Mensch, hör zu! Ich zerstöre Jerusalems Vorrat an Brot, sodass sie es abwiegen werden und mit Angst essen und das Wasser abmessen und mit Entsetzen trinken. (Hesekiel 5.16) 17 Wegen ihrer Schuld werden sie Mangel an Brot und Wasser haben und werden einer nach dem anderen elend zugrunde gehen."