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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

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Hesekiel - Kapitel 3

1 Da sagte er zu mir: "Nimm diese Schriftrolle, Mensch, und iss sie auf! Dann geh los und rede zu den Leuten von Israel!" (Hesekiel 2.9) 2 Ich öffnete den Mund, und er gab mir die Rolle zu essen. 3 Dabei sagte er: "Füll deinen Magen mit dieser Schriftrolle, Mensch, und iss sie ganz auf!" Ich aß die Rolle. Sie schmeckte süß wie Honig. 4 Dann sagte er zu mir: "Geh nun zu den Israeliten und gib ihnen meine Worte weiter. 5 Ich schicke dich ja nicht zu einem Volk mit fremder und schwieriger Sprache, sondern zu Israel. 6 Wenn ich dich zu Völkern mit fremden und schwierigen Sprachen schicken würde - sie würden auf dich hören! 7 Aber die Leute von Israel werden nicht auf dich hören wollen, weil sie mich nicht hören wollen, denn sie haben eine harte Stirn und ein verstocktes Herz. 8 Doch ich mache dein Gesicht ebenso hart wie ihres und deine Stirn wie ihre Stirn, (Jeremia 1.18) 9 ja noch härter, wie Diamant und Kieselstein. Hab keine Angst vor ihnen und erschrick nicht vor ihren Mienen. Sie sind ein stures Volk." 10 Weiter sagte er zu mir: "Hör mir gut zu, Mensch, und nimm dir meine Worte zu Herzen! 11 Nun auf mit dir! Geh zu den Verschleppten aus deinem Volk und sag zu ihnen - ob sie es hören wollen oder nicht -: 'So spricht Jahwe, der Herr!'" (Hesekiel 8.3) (Apostelgeschichte 8.39) 12 Da hob mich der Geist hoch. Hinter mir vernahm ich ein starkes Getöse, - Gepriesen sei die Herrlichkeit Jahwes von seiner Wohnung her! - 13 und das Rauschen der Flügel dieser Lebewesen, die einander berührten, und das Sausen der Räder neben ihnen. Es war ein gewaltiges Dröhnen. 14 Der Geist hob mich also hoch und nahm mich weg. Jahwes Hand lag hart auf mir, und ich fuhr dahin, erbittert in grimmigem Zorn. 15 So kam ich zu den Verschleppten, die in Tel-Abib am Fluss Kebar wohnten, und saß sieben Tage lang verstört unter ihnen. 16 Nach diesen sieben Tagen kam das Wort Jahwes zu mir. Er sagte: 17 "Du Mensch, ich habe dich zum Wächter für die Leute von Israel bestellt. Wenn du eine Botschaft von mir bekommst, musst du sie in meinem Auftrag warnen! (Jesaja 52.8) (Hesekiel 33.7-9) (Hebräer 13.17) 18 Wenn ich also zu dem Schuldigen sage: 'Du musst sterben!', und du hast ihn nicht gewarnt, ihn nicht von seinen schlimmen Wegen abgebracht, du hast ihm nichts gesagt, um sein Leben zu retten - dann wird er zwar sterben, wie er es verdient hat, aber dich ziehe ich für seinen Tod zur Rechenschaft! 19 Warnst du den Schuldigen und er bekehrt sich nicht von seiner Gottlosigkeit und seinem unrechten Tun - dann wird er wegen seiner Schuld sterben, aber du hast dein Leben gerettet. 20 Und wenn ein Mensch, der gottgefällig lebt, sich davon abwendet und anfängt, Unrecht zu tun, weil ich ihn auf die Probe gestellt habe, dann muss er sterben. Alles Gute, was er vorher getan hat, zählt dann nicht mehr. Hast du ihn nicht gewarnt, muss er wegen seiner Sünde sterben, aber dich ziehe ich für seinen Tod zur Rechenschaft! (Hesekiel 18.24) 21 Doch wenn du den Gerechten gewarnt hast, dass er sich bewährt und ohne Sünde bleibt, dann bleibt er am Leben und auch du hast dein Leben gerettet." 22 Dann legte sich die Hand Jahwes auf mich. Er befahl mir: "Steh auf und geh in die Ebene hinaus! Dort will ich mit dir reden!" (Hesekiel 1.3) 23 Ich stand auf und ging. Als ich in die Ebene kam, sah ich die Herrlichkeit Jahwes dort stehen, so wie ich sie schon am Fluss Kebar gesehen hatte. Da stürzte ich zu Boden auf mein Gesicht. 24 Aber dann kam der Geist in mich und stellte mich wieder auf die Füße. Jahwe sagte zu mir: "Geh in dein Haus und schließ dich ein! (Hesekiel 2.2) 25 Du wirst dort mit Stricken gefesselt sein, sodass du nicht mehr zu ihnen hinausgehen kannst. 26 Ich lasse dir die Zunge am Gaumen kleben und mache dich stumm. Du sollst kein Mahner mehr für sie sein, denn sie sind ein stures Volk. (Hesekiel 2.5) (Hesekiel 2.7) 27 Wenn ich aber mit dir rede, werde ich deine Zunge lösen. Dann sollst du ihnen sagen: 'So spricht der Herr, Jahwe!' Wer es hören will, mag hören, wer es lassen will, mag es lassen! Sie sind ein stures Volk." (Hesekiel 3.11)