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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

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Hesekiel - Kapitel 26

1 Am 1. des Monats im elften Jahr unserer Verbannung kam das Wort Jahwes zu mir. Er sagte: 2 "Du Mensch, / weil Tyrus über Jerusalem sagte: / 'Ha! Zerbrochen ist das Tor der Völker! / Jetzt fällt mir ihr Reichtum zu, / denn sie ist verwüstet', (Hesekiel 25.3) 3 darum spricht Jahwe, der Herr: 'Jetzt gehe ich gegen dich vor, Tyrus! Wie das Meer gegen deine Klippen brandet, werde ich viele Völker gegen dich anstürmen lassen! (Jesaja 23.1) 4 Sie werden deine Mauern schleifen, Tyrus, und deine Türme niederreißen. Ich fege deine Erde von dir weg und mache dich zu einem kahlen Felsen im Meer, 5 zu einem Trockenplatz für Fischernetze. Ich habe das gesagt', spricht Jahwe, der Herr. 'Völker werden Tyrus ausplündern, 6 seine Tochterstädte auf dem Festland zerstören und deren Einwohner töten. Daran wird man erkennen, dass ich es bin - Jahwe!'" 7 So spricht Jahwe, der Herr: "Ich werde den Großkönig Nebukadnezzar, den König von Babylon, über Tyrus kommen lassen. Er kommt vom Norden her mit Pferden, Streitwagen, Reitern und einem riesigen Heer. (Daniel 2.37) 8 Er wird deine Tochterstädte zerstören und einen Wall gegen dich aufschütten, Angriffsrampen gegen deine Mauern vorantreiben und ein Schutzdach aus Langschilden gegen dich aufstellen. (Hesekiel 26.6) 9 Der Stoß seiner Rammböcke wird deine Mauern treffen. Mit Brecheisen reißt er deine Türme ein. 10 Eine Staubwolke wird dich bedecken, wenn er anrückt mit der Masse seiner Pferde. Der Lärm seiner Reiter, Räder und Wagen lässt deine Mauern erbeben, wenn er durch deine Tore einfährt, wie man in eine aufgebrochene Stadt einzieht. 11 Die Hufe seiner Pferde zerstampfen deine Straßen, dein Volk erschlägt er mit dem Schwert. Die stolzen Steinsäulen, die du verehrst, sinken in Trümmer. 12 Sie plündern deinen Besitz, sie rauben deine Waren, sie schleifen deine Mauern und zerstören deine Paläste. Und deine Steine, dein Holz und deinen Schutt schütten sie ins Meer. 13 Ich lasse den Klang deiner Lieder verstummen, und die Musik deiner Harfen wird nicht mehr gehört. (Jesaja 14.11) 14 Ich mache dich zu einem kahlen Felsen, zu einem Trockenplatz für Fischernetze. Du wirst nicht wieder aufgebaut werden, denn ich, Jahwe, habe das gesagt!", spricht Jahwe, der Herr. 15 So spricht Jahwe, der Herr, gegen Tyrus: "Vom Donnergetöse deines Falls werden die Inseln erbeben, wenn Mörder in dir wüten und jeder Durchbohrte stöhnt. 16 Dann sinken die Fürsten des Meeres von ihren Thronen. Sie legen ihre Mäntel ab, ziehen ihre buntgewirkten Kleider aus und kleiden sich in zitternde Angst. Vor Entsetzen kauern sie auf dem Boden und zittern und zittern. 17 Dann stimmen sie die Totenklage über dich an:'Ach, wie bist du zerstört, / du ruhmreiche Stadt, / du Festung am Meer! / Du hattest solche Macht auf der See, / hast ihre Anwohner in Schrecken versetzt. 18 Nun zittern die Küsten am Tag deines Falls; / über dein Ende sind die Inseln entsetzt.'" 19 Denn so spricht mein Herr, Jahwe: "Wenn ich dich zu einer verwüsteten und menschenleeren Stadt mache, wenn ich die Flut über dich kommen lasse, sodass du darin untergehst, 20 dann musst du in die Totenwelt hinab zu den längst Verstorbenen, in die tiefste Tiefe zu den uralten Ruinen. Dann wirst du nie mehr bewohnt und hast keinen Platz mehr im Land der Lebendigen. 21 Tödlichem Terror gebe ich dich preis, du wirst nicht mehr sein! Man wird dich suchen, aber nicht mehr finden. Das gilt für alle Zeit, spricht Jahwe, der Herr."