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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

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Hesekiel - Kapitel 25

1 Das Wort Jahwes kam zu mir. Er sagte: 2 "Du Mensch, blick in Richtung der Ammoniter und weissage Folgendes gegen sie: (Jeremia 49.1) (Hesekiel 21.33-37) 3 'Hört das Wort Jahwes, des Herrn! So spricht Jahwe, der Herr: Du lachst und spottest über mein Heiligtum, weil es entweiht ist, und über das Land Israel, weil es verwüstet wurde, und über das Volk der Juden, weil sie in die Gefangenschaft verschleppt sind. (Klagelieder 2.16) (Hesekiel 36.2) 4 Deshalb gebe ich dich und dein Land den Beduinen des Ostens zum Besitz. Sie werden ihre Zelte bei euch aufschlagen und ihre Siedlungen in deinem Land errichten, sie werden deine Früchte essen und deine Milch trinken. 5 Rabba mache ich zu einem Weideplatz für Kamele und eure Ortschaften zum Lagerplatz für Kleinvieh. Dann werdet ihr erkennen, dass ich es bin - Jahwe! 6 Denn so spricht Jahwe, der Herr: Weil du in die Hände geklatscht und vor Freude mit den Füßen gestampft hast, weil du voller Schadenfreude auf das Land Israel herabgesehen hast, 7 deshalb gehe ich jetzt gegen dich vor. Ich gebe dich fremden Völkern preis und rotte dich aus der Völkergemeinschaft aus. Ich werde dich vernichten. Dann wirst du erkennen, dass ich es bin - Jahwe!'" 8 So spricht Jahwe, der Herr: "Weil Moab und Seïr sagen: 'Das Haus Juda ist so wie alle anderen Nationen', (Jesaja 15.1) (Jeremia 48.1) 9 darum lege ich Moabs Schulter frei, seine Berghänge werden von all seinen Städten entblößt sein, von der Zierde des Landes über Bet-Jeschimot, Baal-Meon bis nach Kirjatajim. 10 Ich gebe das Land den Beduinen des Ostens und den Ammonitern, an die sich niemand mehr erinnern wird. 11 So vollstrecke ich mein Strafgericht an den Moabitern; und sie werden erkennen, dass ich es bin - Jahwe!" 12 So spricht Jahwe, der Herr: "Weil Edom grausam Rache am Haus Juda genommen und dabei schwere Schuld auf sich geladen hat, (Psalm 137.7) (Jeremia 49.7) (Obadja 1.1) 13 deshalb, spricht Jahwe, der Herr, gehe ich jetzt gegen Edom vor. Ich rotte Menschen und Vieh in ihm aus. Von Teman bis nach Dedan lege ich es in Trümmer, und alle seine Bewohner werden durchs Schwert umkommen. 14 Meine Rache an Edom lasse ich durch mein Volk Israel vollziehen. Sie werden Edom meinen Zorn und Grimm spüren lassen, dass sie meine Rache erkennen, spricht Jahwe, der Herr." 15 So spricht Jahwe, der Herr: "Weil die Philister sich grausam gerächt haben mit hämischer Lust und voller Hass, um Juda aus uralter Feindschaft zu vernichten, (Jesaja 14.29) (Jeremia 47.1) (Zephanja 2.5) 16 darum spricht Jahwe, der Herr: 'Passt auf, ich gehe gegen die Philister vor, diese Leute aus Kreta, und rotte die Bewohner der Küstenebene bis auf den letzten Rest aus. (1. Samuel 30.14) 17 Mit grimmigen Strafen nehme ich gewaltige Rache an ihnen. Und wenn ich meine Rache über sie bringe, wird man erkennen, dass ich es bin - Jahwe!'"