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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

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Hesekiel - Kapitel 24

1 Am 10. Januar im neunten Jahr unserer Verbannung kam das Wort Jahwes zu mir. (2. Könige 25.1) (Jeremia 52.4) 2 "Mensch, schreib dir das Datum dieses Tages auf, genau den heutigen Tag! Heute hat der König von Babylon seinen Angriff auf Jerusalem begonnen. 3 Trag dem widerspenstigen Volk ein Gleichnis vor. Sag zu ihnen: 'So spricht Jahwe, der Herr: Stell hin den Topf, stell hin / und gieße auch Wasser hinein! 4 Lege Fleisch in den Topf, / lauter gute Stücke / von Lende und Schulter. / Gib die besten Knochen dazu. 5 Nimm auserlesene Schafe! / Das Holz ist darunter zu schichten! / Lass die Fleischstücke sieden mit den Knochen darin!' 6 Darum spricht Jahwe, der Herr:'Weh der blutbefleckten Stadt! / Weh dem rostigen Topf, / dessen Rost nicht abgehen will! / Stück für Stück nimm wahllos heraus! (Hesekiel 24.9) 7 Denn das Blut, das sie vergoss, / ist noch mitten in ihr. / Auf die Felsplatte hat sie es geschüttet / und es nicht einmal mit Erde bedeckt. 8 Um Zorn heraufzuführen, / um Rache zu nehmen, / gebe ich auf kahlen Fels ihr Blut; / es wird nicht mit Erde bedeckt.' 9 Darum spricht Jahwe, der Herr: 'Weh der blutbefleckten Stadt! / Auch ich schichte einen großen Holzstoß auf. (Nahum 3.1) 10 Trage nur viel Holz herbei! / Entzünde das Feuer! / Siede das Fleisch! / Verkoche die Brühe, / bis selbst die Knochen anglühen! 11 Dann stell ihn leer auf seine Kohlen, / dass der Topf sich erhitzt, / seine Bronze erglüht, / der Rost ausgebrannt wird, / der ihn besudelt hat. 12 Vergebliche Mühe! / Er ist so mit Rost bedeckt, / dass auch die Glut ihn nicht reinigen kann.' 13 Ich wollte dich reinigen, aber du warst nicht rein zu bekommen. Nun wirst du besudelt bleiben, bis ich meinen ganzen Zorn an dir ausgelassen habe. (Hesekiel 5.13) 14 Ich, Jahwe, habe es gesagt. Es kommt und ich werde es tun! Ich lasse nicht nach, ich schone nicht, habe keine Bedenken. Nach deinem Verhalten und nach deinen Taten wird man dich richten, spricht Jahwe, der Herr." 15 Das Wort Jahwes kam zu mir. Er sagte: 16 "Du Mensch, ich nehme dir jetzt dein Liebstes weg, die Freude deiner Augen durch plötzlichen Tod. Doch du sollst nicht klagen und weinen. Keine Träne soll dir kommen, (Hesekiel 24.18) 17 hemme das Seufzen! Unterlass die Totenklage! Binde deinen Kopfbund um und ziehe deine Schuhe an! Verhülle deinen Bart nicht und iss nichts von dem Trauerbrot, das dir die Leute bringen!" 18 Am Morgen darauf redete ich zum Volk. Am Abend starb meine Frau. Und am anderen Morgen verhielt ich mich so, wie mir befohlen war. 19 Da fragten mich die Leute: "Willst du uns nicht erklären, was dein Verhalten für uns zu bedeuten hat?" 20 Ich sagte zu ihnen: "Das Wort Jahwes kam zu mir. Er sagte: 21 'Sag zu den Leuten von Israel: So spricht Jahwe, der Herr: Passt auf! Ich entweihe mein Heiligtum, den Zufluchtsort, auf den ihr so stolz seid, die Freude eurer Augen und das Ziel eurer Sehnsucht. Eure Söhne und Töchter, die ihr verlassen musstet, werden unter dem Schwert umkommen. 22 Da werdet ihr tun, was ich getan habe; ihr werdet den Bart nicht verhüllen und kein Trauerbrot von den Nachbarn annehmen. 23 Ihr werdet den Kopfbund aufbehalten und die Schuhe an den Füßen. Ihr werdet nicht klagen und weinen, sondern hinmodern in euren Sünden und einer den anderen anstöhnen. 24 So wird Hesekiël für euch zum Wahrzeichen sein. Wenn es kommt, werdet ihr euch genauso wie er verhalten. Dann werdet ihr erkennen, dass ich Jahwe, der Herr bin.'" (Hesekiel 12.11) (Hesekiel 24.27) 25 "Aber du, Mensch, pass auf! An dem Tag, an dem ich ihnen ihre Zuflucht wegnehme, ihre Pracht und Wonne, die Freude ihrer Augen und das Ziel ihrer Sehnsucht und ihre Söhne und Töchter dazu, 26 an dem Tag wird ein Flüchtling zu dir kommen, sodass du es mit eigenen Ohren hören kannst. (Hesekiel 33.21) 27 Dann wird deine Zunge gelöst werden, du wirst mit ihm reden können und nicht länger stumm sein. Dann bist du ihnen zum Wahrzeichen geworden, und sie werden erkennen, dass ich es bin - Jahwe!"