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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

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Hesekiel - Kapitel 18

1 Das Wort Jahwes kam zu mir. Er sagte: 2 "Wie kommt ihr dazu, dieses Sprichwort im Land Israel zu gebrauchen? Ihr sagt: 'Die Väter essen saure Trauben, und die Söhne bekommen die stumpfen Zähne.'" (Jeremia 31.29) 3 "So wahr ich lebe, spricht Jahwe, der Herr:Diesen Spruch soll keiner von euch mehr benutzen! 4 Seht, alle Menschen gehören doch mir. Mir gehört das Leben des Vaters und das Leben des Sohnes. Nur wer sündigt, muss sterben! 5 Wenn jemand das Rechte tut und lebt, wie es mir gefällt, 6 wenn er nicht von den Opfern auf den Bergen isst, nicht zu den Götzen des Hauses Israel aufschaut, wenn er die Frau seines Nächsten nicht berührt und auch nicht seine eigene Frau, wenn sie ihre Tage hat, (3. Mose 18.19-20) 7 wenn er niemand unterdrückt und dem Schuldner sein Pfand wiedergibt, wenn er sein Brot mit dem Hungernden teilt und den Nackten mit Kleidung versorgt, (5. Mose 24.10-13) (Psalm 15.3) 8 wenn er keinen Wucherzins nimmt und sich nicht an Unrecht beteiligt und im Gericht ein unparteiisches Urteil fällt, (2. Mose 22.24) 9 wenn er sich an meine Ordnungen hält und treu tut, was recht vor mir ist - der ist gerecht. Er soll am Leben bleiben, spricht Jahwe, der Herr. 10 Hat er aber einen Sohn, der gewalttätig wird, der Blut vergießt oder sonst etwas von dem Genannten tut, 11 was sein Vater vermieden hat, wenn er sogar von den Opfern auf den Bergen isst und mit anderen Frauen schläft, 12 wenn er Schutzlose unterdrückt, andere beraubt und dem Schuldner das Pfand nicht zurückgibt, wenn er Abscheuliches tut und sich mit Götzen einlässt, 13 oder wenn er Wucherzins nimmt, sollte er am Leben bleiben? Nein! Wer solch abscheuliche Dinge tut, der muss getötet werden. Und er ist selbst an seinem Tod schuld. 14 Aber vielleicht hat er auch einen Sohn, der die Sünden seines Vaters sieht, aber nichts dergleichen tut. 15 Er isst nicht von den Opfern auf den Bergen und schaut nicht zu den Götzen des Hauses Israel auf, er schläft nicht mit einer anderen Frau 16 und beutet niemand aus, er fordert kein Pfand und begeht keinen Raub, er gibt dem Hungernden von seinem Brot und versorgt den Nackten mit Kleidung, 17 er vergreift sich nicht an Schutzlosen und nimmt keinen Wucherzins, er hält sich an meine Ordnungen und tut, was recht vor mir ist: Er muss nicht für die Schuld seines Vaters sterben. Er soll am Leben bleiben. 18 Nur sein Vater, der andere in seinem Volk erpresst und beraubt hat und tat, was nicht gut war, muss wegen seiner Schuld sterben. 19 Doch ihr fragt: 'Warum wird der Sohn nicht mit dem Vater bestraft?' - Weil er getan hat, was gut und richtig ist, und alle meine Gebote befolgte, darum wird er auf jeden Fall am Leben bleiben! 20 Nur wer sündigt, muss sterben. Der Sohn soll nicht die Schuld des Vaters tragen und der Vater nicht die des Sohnes. Die Gerechtigkeit kommt nur dem zugute, der recht vor Gott lebt, und die Schuld lastet nur auf dem Schuldigen. (2. Mose 20.5) (4. Mose 26.11) 21 Wenn der Gottlose umkehrt und das Sündigen lässt, sich an meine Ordnungen hält und tut, was gut und richtig ist, dann soll er am Leben bleiben und muss nicht sterben. 22 Keine von allen Sünden, die er begangen hat, soll ihm noch angelastet werden. Weil er danach getan hat, was vor Gott recht ist, soll er am Leben bleiben. (Jesaja 43.25) (Jesaja 44.22) 23 Meint ihr, es gefällt mir, wenn ein Gottloser stirbt?", sagt Jahwe, der Herr. "Nein, ich freue mich, wenn er sein Leben ändert und am Leben bleibt. (Hesekiel 18.32) (Hesekiel 33.11) 24 Wenn aber ein Gerechter nicht mehr recht vor mir lebt, wenn er anfängt, Böses zu tun, und dieselben Abscheulichkeiten begeht wie der Gottlose, soll er dann am Leben bleiben? Nein! Keine von all seinen gerechten Taten wird ihm angerechnet werden. Weil er sich der Untreue schuldig gemacht und Böses getan hat, muss er sterben! (Hesekiel 3.20) 25 Wenn ihr nun sagt: 'Was der Herr tut, ist nicht recht!', so hört mir zu, ihr Leute von Israel: Meine Handlungsweise soll nicht richtig sein? Sind nicht vielmehr eure Handlungen falsch? (Hesekiel 33.17-20) 26 Wenn ein Gerechter nicht mehr recht vor mir lebt, wenn er anfängt, Unrecht zu tun und daraufhin stirbt, so stirbt er wegen des Unrechts, das er getan hat. 27 Wenn aber ein Gottloser umkehrt, sein gesetzloses Handeln lässt und tut, was gut und richtig ist, dann wird er sein Leben retten. 28 Sieht er es ein und lässt sein gesetzwidriges Tun, soll er am Leben bleiben und nicht sterben. 29 Wenn also das Haus Israel sagt: 'Was der Herr tut, ist nicht recht!' - sollte wirklich meine Handlungsweise nicht die richtige sein, ihr Leute von Israel? Sind nicht vielmehr eure Handlungen falsch? 30 Darum werde ich euch das Urteil sprechen, ihr Leute von Israel! Jeder bekommt das, was er durch seine Taten verdient hat, spricht Jahwe, der Herr. Kehrt also um und macht Schluss mit allem Unrecht, damit es euch nicht zur Schuldfalle wird! (Jesaja 55.7) (Hesekiel 33.11) 31 Trennt euch von allen Vergehen, mit denen ihr euch an mir vergangen habt, und schafft euch so ein neues Herz und einen neuen Geist! Warum wollt ihr denn sterben, ihr Leute von Israel? (Hesekiel 36.26) 32 Mir gefällt es nicht, wenn ein Mensch sterben muss, spricht Jahwe, der Herr. Kehrt also um, damit ihr am Leben bleibt!" (Hesekiel 18.23)