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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

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Hesekiel - Kapitel 14

1 Einige von den Ältesten Israels kamen zu mir und setzten sich vor mich hin. (Hesekiel 20.1) 2 Da kam das Wort Jahwes zu mir. Er sagte: 3 "Du Mensch, diese Männer haben ihre Götzen ins Herz geschlossen, sie haben sich den Stolperstein für ihre Schuld gerade vor Augen gestellt. Soll ich mich da etwa von ihnen befragen lassen? (Hesekiel 20.3) 4 Darum antworte ihnen: 'So spricht Jahwe, der Herr: Jeder von Israel, der sein Herz den Götzen öffnet, der sich den Stolperstein für seine Schuld gerade vor Augen stellt und dann zum Propheten kommt, der wird die Antwort von mir selbst erhalten, die er gemäß der Menge seiner Götzen verdient. 5 Damit werde ich Israel am Herzen packen, weil sie sich von mir abgewandt haben wegen ihrer Götzen.' 6 Darum sage den Israeliten: 'So spricht Jahwe, der Herr: Kehrt um! Kehrt euch von euren Götzen ab, wendet das Gesicht von diesen Gräueln weg!' (Jesaja 31.6) 7 Denn jeder Israelit und auch jeder Fremde in Israel, der sich von mir trennt und seine Götzen im Herzen hochkommen lässt, der sich den Stolperstein für seine Schuld gerade vor Augen stellt und dann zum Propheten kommt, um mich für sich zu befragen, der wird die Antwort von mir selbst, von Jahwe, erhalten. 8 Ich gehe gegen solch einen Menschen vor, damit er allen zur Warnung dient. Sein Unglück wird sprichwörtlich sein, denn ich rotte ihn aus meinem Volk aus. So werdet ihr erkennen, dass ich bin, der ich bin - Jahwe! (Hesekiel 5.15) 9 Und wenn der Prophet sich verleiten lässt und ihm doch eine Weisung erteilt, dann habe ich, Jahwe, diesen Propheten verleitet. Ich werde meine Hand gegen ihn erheben und ihn aus meinem Volk Israel verstoßen und vernichten. (1. Könige 22.20-23) 10 Alle beide müssen die Folgen ihrer Schuld tragen: der Fragende und der Prophet, der ihm antwortet. 11 So soll das Volk Israel gewarnt sein, damit es nicht mehr von mir wegläuft und sich nicht mehr durch seine Verfehlungen besudelt. Dann werden sie mein Volk sein und ich, ich werde ihr Gott sein, spricht Jahwe, der Herr." (Hesekiel 11.20) 12 Das Wort Jahwes kam zu mir. Er sagte: 13 "Du Mensch, wenn ein Land sich gegen mich versündigt und mir die Treue bricht, und wenn ich dann seinen Brotvorrat vernichte und den Hunger ins Land schicke, an dem Mensch und Tier zugrunde gehen, (Hesekiel 5.16) 14 und wenn dann Noah, Daniel und Hiob unter ihnen wären, dann würden diese drei Männer wegen ihrer Rechtschaffenheit nur ihr eigenes Leben retten, spricht Jahwe, der Herr. (Jeremia 15.1) 15 Oder wenn ich Raubtiere gegen das Land losließe, sodass es entvölkert und öde wird, weil wegen der Tiere niemand mehr durchreisen könnte, (Hesekiel 14.21) 16 und dann diese drei Männer unter ihnen wären - so wahr ich lebe, spricht Jahwe, der Herr -, sie könnten nicht einmal ihre Söhne und Töchter retten, sondern allein sich selbst. Und das ganze Land würde entvölkert. 17 Oder wenn ich das Schwert über dieses Land bringen und ihm befehlen würde, Mensch und Tier darin auszurotten, 18 und dann diese drei Männer unter ihnen wären - so wahr ich lebe, spricht Jahwe, der Herr -, sie könnten nicht einmal ihre Söhne und Töchter retten, sondern allein sich selbst. 19 Oder wenn ich die Pest in jenes Land schicke und meinen Grimm als Blutregen darüber ausgieße, um Mensch und Tier darin auszurotten, 20 und Noah, Daniel und Hiob wären unter ihnen - so wahr ich lebe, spricht Jahwe, der Herr -, sie könnten nicht einmal ihre Söhne und Töchter retten. Nur ihr eigenes Leben könnten sie wegen ihrer Gerechtigkeit retten. 21 Und nun sage ich, Jahwe, der Herr: 'Ja, ich werde meine vier Geißeln - Schwert und Hunger, Raubtiere und Pest - auf Jerusalem loslassen, um Mensch und Tier darin zu vernichten! (3. Mose 26.16) (Jeremia 15.3) 22 Doch einige lasse ich in der Stadt übrig, Männer und Frauen. Sie werden weggeführt und kommen zu euch. Dann werdet ihr sehen, was das für Leute sind und wie schlimm sie es treiben. Das wird euch trösten, wenn ihr an das Unheil denkt, das ich über Jerusalem habe kommen lassen und überhaupt alles, was ich über die Stadt gebracht habe. 23 Ja, das wird euch Trost verschaffen, wenn ihr seht, wie schlimm sie es treiben. Dann werdet ihr erkennen, dass ich das alles nicht ohne Ursache getan habe, spricht Jahwe, der Herr.'"