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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

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Galater - Kapitel 6

1 Liebe Geschwister, wenn jemand von euch in eine Sünde hineinstolpert, dann müsst ihr, als vom Geist bestimmte Menschen, ihn verständnisvoll auf den rechten Weg zurückbringen. Du solltest dabei aber gut aufpassen, dass du nicht selbst zu Fall kommst. (Matthäus 18.15) (Jakobus 5.19) 2 Helft euch gegenseitig, die Lasten zu tragen. Auf diese Weise erfüllt ihr das Gesetz des Messias. (2. Korinther 11.29) 3 Wenn jemand sich einbildet, etwas zu bedeuten, obwohl er doch nichts darstellt, betrügt er sich selbst. 4 Jeder prüfe sein eigenes Tun, dann mag er stolz auf sich sein, ohne sich über einen anderen zu erheben. (2. Korinther 13.5) 5 Denn jeder hat genug an seiner eigenen Verantwortung vor Gott zu tragen. (Römer 14.12) 6 Jeder, der im Wort Gottes unterwiesen wird, soll auch zum Lebensunterhalt seines Lehrers beitragen. (1. Korinther 9.14) 7 Täuscht euch nicht: Gott lässt sich nicht verspotten! Was der Mensch sät, wird er auch ernten. 8 Wer auf seine eigene Natur sät, wird von ihr den Tod ernten. Wer auf den Geist Gottes sät, wird von ihm das ewige Leben ernten. (Römer 8.13) 9 Wir wollen also nicht müde werden, Gutes zu tun, denn wenn die Zeit gekommen ist, werden wir die Ernte einbringen, falls wir nicht aufgeben. (2. Thessalonicher 3.13) 10 Solange wir also noch Gelegenheit haben, wollen wir allen Menschen Gutes tun, am meisten natürlich denen, die zur Glaubensfamilie gehören. (2. Petrus 1.7) 11 Seht, mit was für großen Buchstaben ich euch eigenhändig geschrieben habe. 12 Die Leute, die euch dazu drängen, dass ihr euch beschneiden lasst, wollen nur vor den Menschen gut dastehen. Sie wollen für ihr Bekenntnis zum gekreuzigten Christus nicht verfolgt werden. (Galater 5.11) 13 Doch nicht einmal sie, die ja beschnitten sind, befolgen das Gesetz. Sie wollen aber, dass ihr euch beschneiden lasst, damit sie auf das Stück Haut, das euch entfernt wurde, stolz sein können. 14 Ich jedoch will auf nichts anderes stolz sein als auf das Kreuz unseres Herrn Jesus Christus. In diesem Kreuz ist die Welt für mich gekreuzigt und ich für sie. (1. Korinther 1.31) (1. Korinther 2.2) 15 Schließlich kommt es nicht darauf an, beschnitten oder unbeschnitten zu sein, sondern allein darauf, in Christus neu geschaffen zu sein. (1. Korinther 7.19) (2. Korinther 5.17) (Galater 5.6) 16 Frieden und Barmherzigkeit wünsche ich allen, die diesem Grundsatz folgen, und auch Gottes Volk Israel. (Psalm 125.5) (Philipper 3.16) 17 Künftig möge mir niemand mehr Schwierigkeiten machen, denn ich trage die Brandmale an meinem Körper, die mich als Eigentum des Herrn Jesus kennzeichnen. (2. Korinther 4.10) 18 Die Gnade unseres Herrn Jesus Christus sei mit euch, liebe Geschwister. Amen.