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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

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Galater - Kapitel 2

1 Erst vierzehn Jahre später kam ich wieder nach Jerusalem. Ich reiste mit Barnabas und hatte auch Titus mitgenommen. (Apostelgeschichte 4.36) (Apostelgeschichte 15.1) 2 Diese Reise unternahm ich aufgrund einer göttlichen Offenbarung. In Jerusalem trug ich vor, was ich als Evangelium unter den nichtjüdischen Völkern predige. Ich tat das besonders vor den Angesehenen in der Gemeinde, damit ich nicht ins Leere laufen würde oder bisher vergeblich gearbeitet hätte. 3 Doch nicht einmal mein griechischer Begleiter Titus wurde gezwungen, sich beschneiden zu lassen. (Apostelgeschichte 16.3) (1. Korinther 9.21) 4 Wegen dieser Sache hatten sich nämlich falsche Brüder eingeschlichen. Sie waren eingedrungen, um die Freiheit auszuspionieren, die wir durch Christus haben, und uns wieder zu versklaven. 5 Denen haben wir keinen Augenblick nachgegeben, damit die Wahrheit des Evangeliums euch ganz erhalten bleibt. (Galater 3.1) 6 Auch von den Angesehenen in der Gemeinde wurde uns nichts auferlegt. - Was sie früher einmal waren, ist mir übrigens gleichgültig, denn vor Gott ist das Ansehen einer Person ohne Bedeutung. - (2. Korinther 11.5) (2. Korinther 11.23) 7 Ganz im Gegenteil: Als sie sahen, dass mir die Heilsbotschaft für die nichtjüdischen Völker anvertraut war, so wie sie Petrus für die Juden empfangen hatte - (Epheser 3.1-2) 8 denn Gott bestätigte den Petrus als Apostel für die Juden und wirkte durch mich unter den nichtjüdischen Völkern -, 9 als sie die mir verliehene Gnade erkannten, gaben Jakobus, Petrus und Johannes, die ja als Säulen der Gemeinde angesehen werden, mir und Barnabas als Zeichen der Gemeinschaft die Hand. Wir sollten weiter unter den nichtjüdischen Völkern arbeiten, und sie würden es unter den Juden tun. (Johannes 1.42) 10 Sie baten uns nur darum, die Armen in Jerusalem nicht zu vergessen. Dafür habe ich mich auch immer eingesetzt. (Apostelgeschichte 11.29-30) (2. Korinther 8.9) 11 Als dann aber Petrus nach Antiochia kam, musste ich ihn öffentlich zur Rede stellen, weil er durch sein Verhalten im Unrecht war. 12 Zunächst hatte er ohne Bedenken mit den nichtjüdischen Geschwistern zusammen gegessen. Als dann aber einige Leute von Jakobus kamen, zog er sich aus Furcht vor diesen Verteidigern der Beschneidung von den gemeinsamen Mahlzeiten zurück. (Apostelgeschichte 11.2-3) 13 Auch die anderen Juden in der Gemeinde hatten sich von dieser Heuchelei anstecken lassen. Selbst Barnabas ließ sich dazu hinreißen. 14 Als ich merkte, dass sie nicht mehr geradeaus gingen, wie es der Wahrheit des Evangeliums entspricht, sagte ich in aller Öffentlichkeit zu Petrus: "Wenn du als Jude wie ein Nichtjude lebst, warum zwingst du dann Nichtjuden, jüdisch zu leben?" 15 Natürlich sind wir von Geburt an Juden und keine heidnischen Sünder. 16 Trotzdem wissen wir, dass kein Mensch vor Gott bestehen kann, wenn er versucht das Gesetz zu halten. Bestehen kann er nur durch den Glauben an Jesus Christus. Darum haben wir ja Christus vertraut, um durch den Glauben an ihn bei Gott angenommen zu werden - und nicht durch Erfüllung des Gesetzes. Kein Mensch kann durch Gesetzeserfüllung die Gerechtigkeit erreichen, die vor Gott gilt. (Römer 3.20) (Römer 3.28) (Epheser 2.8) 17 Wenn sich nun aber herausstellt, dass wir Sünder sind, wir, die durch Christus vor Gott als gerecht bestehen wollen, ist dann vielleicht Christus ein Diener der Sünde geworden? Das ist völlig ausgeschlossen! 18 Ich würde vielmehr selbst zum Gesetzesbrecher, wenn ich dem wieder Geltung verschaffte, was ich vorher für ungültig erklärt habe. 19 Denn das Gesetz hat mich dazu gebracht, für das Gesetz gestorben zu sein, damit ich für Gott lebe. Ich bin mit Christus gekreuzigt (Römer 7.6) 20 und lebe praktisch nicht mehr. Christus lebt in mir. Und das Leben, das ich jetzt noch in meinem sterblichen Körper führe, das lebe ich im Glauben an den Sohn Gottes, der mich geliebt und sich selbst für mich geopfert hat. (Johannes 17.23) (Galater 1.4) 21 Diese Gnade Gottes werde ich doch nicht zurückweisen. Denn wenn wir durch Erfüllung des Gesetzes vor Gott bestehen könnten, dann wäre Christus umsonst gestorben.