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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

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Ester - Kapitel 1

1 Es war in der Zeit des Xerxes, jenes persischen Königs, der von Indien bis Nubien über 127 Provinzen regierte 2 und dessen Thron in der befestigten Oberstadt von Susa stand. 3 In seinem dritten Regierungsjahr gab er ein Fest für alle Fürsten und Beamten seines Reiches. Auch die höchsten Offiziere des Heeres von Persien und Medien waren erschienen, der hohe Adel und die Statthalter der Provinzen. 4 Volle 180 Tage lang stellte der König ihnen die Herrlichkeit seines Königtums und die strotzende Pracht seiner Größe zur Schau. 5 Danach lud er auch alle Bewohner der Residenz Susa vom Vornehmsten bis zum Geringsten zu einem Fest ein. Sieben Tage lang wurde auf dem Platz zwischen Palast und Park gefeiert. 6 Weiße und violette Vorhänge aus Baumwolle waren mit weißen und roten Schnüren an silbernen Stangen aufgehängt, die von Marmorsäulen getragen wurden. Auf dem Mosaikboden aus verschiedenfarbigen kostbaren Marmorsteinen und Perlmutt waren goldene und silberne Ruhelager aufgestellt. 7 Die Getränke reichte man in goldenen Gefäßen, von denen keins dem anderen glich. Der Wein aus den königlichen Kellern floss in Strömen. 8 Bei dem Gelage sollte keinerlei Zwang herrschen. Der König hatte seine Palastbeamten angewiesen, sich ganz nach den Wünschen der Gäste zu richten. 9 Gleichzeitig veranstaltete Königin Waschti im Palast ein Fest für die Frauen. 10 Am siebten Tag rief König Xerxes in einer Weinlaune die sieben Eunuchen, die ihn persönlich bedienten, 11 und befahl ihnen, die Königin im Schmuck ihrer Krone herzubringen. Das ganze Volk und die Fürsten sollten ihre außerordentliche Schönheit bewundern. 12 Doch Königin Waschti weigerte sich, der Aufforderung zu folgen. Da wurde der König sehr erbost; Zorn loderte in ihm auf. 13 Gleich darauf besprach er sich mit den Weisen, die sich in der Geschichte auskannten, denn er pflegte seine Angelegenheiten vor die Gesetzes- und Rechtskundigen zu bringen. (1. Chronik 12.32) 14 Seine engsten Vertrauten, die zu ihm Zutritt hatten und den ersten Rang im Königreich einnahmen, waren die sieben Fürsten von Persien und Medien: Karschena, Schetar, Admata, Tarschisch, Meres, Marsena und Memuchan. 15 Er fragte sie: "Was soll nach dem Gesetz mit Königin Waschti geschehen? Sie hat sich einem durch die Eunuchen überbrachten Befehl von König Xerxes widersetzt." 16 Da sagte Memuchan vor dem König und den Fürsten: "Die Königin Waschti hat sich nicht nur am König vergangen, sondern auch an allen Fürsten und am ganzen Volk in allen Provinzen des Königreiches. 17 Was sie getan hat, wird sich unter allen Frauen herumsprechen. Sie werden die Achtung vor ihren Ehemännern verlieren, wenn man erzählt, dass die Königin Waschti sich weigerte, einem ausdrücklichen Befehl von König Xerxes zu folgen. 18 Und wenn unsere Frauen von dem Verhalten der Königin gehört haben, werden sie es auch uns vorhalten. Das wird viel Ärger und Verdruss geben. 19 Wenn es dem König recht ist, sollte ein unwiderruflicher königlicher Erlass herausgegeben werden, der ins Gesetz der Perser und Meder aufgenommen wird, dass Waschti nie wieder vor ihm erscheinen darf. Der König möge eine andere Frau zur Königin machen, die diese Würde auch verdient. (Daniel 6.9) 20 Wenn man diesen Erlass des Königs in seinem ganzen Reich - so groß es auch ist - bekannt macht, werden alle Frauen von den vornehmsten bis zu den geringsten ihren Ehemännern den schuldigen Respekt erweisen." 21 Der Vorschlag gefiel dem König und den Fürsten. Wie Memuchan vorgeschlagen hatte, 22 schickte der König Schreiben in alle Provinzen seines Reiches, jeweils in der Schrift und Sprache des betreffenden Landes. Jeder Mann sollte Herr in seinem Haus sein und in jeder Familie sollte die Sprache des Mannes gesprochen werden. (1. Mose 3.16) (Ester 3.12) (Ester 8.9)