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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

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Esra - Kapitel 6

1 König Darius ließ in den Archiven Babyloniens nachforschen, dort, wo auch die Schätze aufbewahrt wurden. 2 Schließlich fand man eine Schriftrolle in der Königsstadt Ekbatana, die in der Provinz Medien liegt. In ihr war folgender Erlass aufgezeichnet: 3 "Geschrieben im ersten Regierungsjahr des Königs Kyrus: König Kyrus ordnet in Bezug auf das Gotteshaus in Jerusalem Folgendes an: Das Haus soll wieder aufgebaut werden und eine Stätte sein, wo man Opfer bringen kann. Seine alten Fundamente sollen wieder hergerichtet werden, es soll 30 Meter hoch und 30 Meter breit werden. (Esra 1.1) 4 Auf drei Lagen Quadersteine soll eine Schicht neue Balken kommen. Die Kosten bestreitet der königliche Hof. 5 Auch die goldenen und silbernen Gegenstände, die Nebukadnezzar aus dem Jerusalemer Tempel mitgenommen und nach Babylon gebracht hat, sollen zurückgegeben werden. Jedes soll wieder an seinen Platz im Haus Gottes in Jerusalem kommen." 6 Der Abschrift dieses Dokuments ließ der König folgendes Schreiben anfügen: "An Tattenai, Statthalter der Westeuphrat-Provinz, Schetar-Bosnai und die königlich-persischen Beamten dort: Haltet euch aus der Sache heraus! 7 Lasst den Juden freie Hand! Ihr Statthalter und ihre Ältesten sollen das Gotteshaus wieder aufbauen wo es früher gestanden hat! 8 Außerdem ordne ich an, die Ältesten der Juden beim Bau dieses Gotteshauses zu unterstützen: Die Baukosten sind in voller Höhe aus den Steuereinnahmen der Westeuphrat-Provinz zu bezahlen. Sie sollen diesen Männern pünktlich ausgehändigt werden, damit sie zügig weiterbauen können. 9 Auch alles, was zum Brandopfer für den Gott des Himmels nötig ist - junge Stiere, Schafböcke und Lämmer, dazu Weizen, Salz, Wein und Öl - soll den Priestern in Jerusalem täglich und pünktlich ohne Nachlässigkeit geliefert werden, 10 damit sie dem Gott des Himmels wohlgefällige Opfer bringen und für das Leben des Königs und seiner Söhne beten. 11 Schließlich befehle ich: Jedem, der diesen Erlass missachtet, soll der tragende Balken aus dem Haus gerissen und er selbst darauf gepfählt werden. Sein Haus wird zu einem Schutthaufen gemacht. 12 Der Gott, der diesen Ort zum Wohnsitz seines Namens bestimmt hat, möge jeden König und jedes Volk vernichten, die versuchen, diesen Befehl zu missachten und das Haus Gottes in Jerusalem zu zerstören. Ich, Darius, habe diesen Befehl gegeben. Man befolge ihn gewissenhaft!" 13 Tattenai, der Statthalter über die Westeuphrat-Provinz, Schetar-Bosnai und ihre Berater hielten sich gewissenhaft an die Anweisungen von König Darius. 14 So konnten die Ältesten der Juden ungehindert weiterbauen. Sie kamen gut voran, weil die Propheten Haggai und Sacharja Ben-Iddo sie durch ihre Weissagungen ermutigten.Und sie vollendeten alle Bauten, die der Gott Israels und die persischen Könige Kyrus, Darius und Artaxerxes ihnen befohlen hatten. 15 Der Tempel wurde am 3. März im sechsten Regierungsjahr des Darius fertiggestellt. (Esra 4.24) 16 Die Priester, die Leviten und alle anderen aus der Verbannung heimgekehrten Israeliten feierten die Wiedereinweihung des Tempels mit großer Freude. (4. Mose 7.10) (1. Könige 8.62-66) 17 Zu diesem Anlass opferten sie 100 Stiere, 200 Schafböcke und 400 Lämmer, dazu als Sündopfer für ganz Israel zwölf Ziegenböcke, für jeden Stamm einen. (Esra 8.35) 18 Dann teilten sie die Priester und Leviten zum Dienst für Gott in Jerusalem in die Gruppen ein, die das Gesetz Moses vorschreibt. (4. Mose 3.6) (4. Mose 8.24) 19 Am 14. April feierten die Heimgekehrten das Passafest. (2. Mose 12.6) 20 Die Priester und Leviten hatten sich alle den vorgeschriebenen Reinigungen unterzogen und waren bereit. Die Leviten schlachteten die Passalämmer für alle, die aus der Verbannung heimgekehrt waren, für die Priester und für sich selbst. 21 Doch nicht nur die heimgekehrten Israeliten aßen vom Passa, sondern auch alle, die sich vom Götzendienst der heidnischen Bevölkerung getrennt hatten, um mit ihnen zusammen Jahwe, den Gott Israels, zu verehren. 22 So begingen sie auch das anschließende Fest der ungesäuerten Brote sieben Tage lang mit großer Freude. Jahwe selbst hatte ihnen diese Freude geschenkt und dafür gesorgt, dass der König, der jetzt auch Assyrien beherrschte, geholfen hatte, den Tempel von Israels Gott wieder aufzubauen.