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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

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Epheser - Kapitel 3

1 Das ist auch der Grund, weshalb ich, Paulus, nach dem Willen von Jesus Christus euch nichtjüdischen Völkern zugute im Gefängnis bin. (Philipper 1.7) (Philipper 1.13) 2 Ihr habt doch wohl von der Aufgabe gehört, die mir in Bezug auf euch gegeben ist: Verwalter der Gnade Gottes zu sein. (Galater 2.7) 3 Denn durch eine Offenbarung hat er mir das Geheimnis enthüllt, wie ich es eben kurz beschrieben habe. (Galater 1.12) (Epheser 1.9-10) 4 Wenn ihr meinen Brief lest, werdet ihr merken, welche Einsicht Gott mir in das Messiasgeheimnis geschenkt hat. 5 Früheren Generationen war das nicht bekannt, er hat es aber jetzt seinen heiligen Aposteln und Propheten durch den Geist enthüllt: (Kolosser 1.26) 6 Die nichtjüdischen Völker sollen mit am Erbe teilhaben und mit zu dem einen Leib gehören. Und die Zusagen Gottes, die in Christus Wirklichkeit wurden, sollten durch das Evangelium auch ihnen gelten. (Apostelgeschichte 15.7-9) (Epheser 2.13) (Epheser 2.18-19) 7 Durch die Gabe der Gnade Gottes bin ich ein Diener dieser Botschaft geworden. So hat er an mir seine gewaltige Macht erwiesen. 8 Mir, dem Geringsten von allen, die Gott geheiligt hat, wurde die Gnade geschenkt, den nichtjüdischen Völkern verkündigen zu dürfen, dass der unfassbare Reichtum des Messias auch für sie da ist, (1. Korinther 15.9-10) (Galater 1.16) (Epheser 1.7) 9 und ans Licht zu bringen, wie Gott dieses Geheimnis nun verwirklicht hat; diesen Plan, den der Schöpfer aller Dinge vor aller Zeit gefasst hat und bis jetzt verborgen hielt. (Römer 16.25-26) (Epheser 1.9-10) (Kolosser 1.16) 10 Erst durch die Gemeinde sollte das den Mächten und Gewalten in der Himmelswelt bekannt werden. Auf diese Weise sollten sie die vielfältige Weisheit Gottes kennen lernen, (1. Petrus 1.12) 11 denn so entsprach es dem ewigen Plan Gottes, den er in Jesus Christus, unserem Herrn, verwirklicht hat. 12 Und weil wir uns auf ihn verlassen, haben wir den freien Zugang zu Gott, den wir in aller Offenheit und voller Zuversicht nutzen. (Römer 5.2) 13 Darum bitte ich euch: Lasst euch nicht irre machen durch das, was ich leiden muss, denn ich ertrage es für euch und es dient ja eurem Ansehen. (Kolosser 1.24) 14 Deshalb knie ich mich hin vor dem Vater, 15 von dem alle Wesenheiten im Himmel und auf der Erde ihren Namen bekamen: 16 Er möge euch nach dem Reichtum seiner Herrlichkeit mit Kraft beschenken, dass ihr durch seinen Geist innerlich stark werdet; (2. Korinther 4.16) (Epheser 1.7) (Epheser 6.10) 17 dass Christus durch den Glauben in euren Herzen wohnt und ihr in seiner Liebe fest eingewurzelt und gegründet seid; (Johannes 14.23) (Kolosser 2.7) 18 damit ihr zusammen mit allen, die von Gott geheiligt sind, imstande seid, das ganze Ausmaß zu erfassen, seine Breite, Länge, Höhe und Tiefe; 19 und zu erkennen, was alle Erkenntnis übersteigt: die unermessliche Liebe, die Christus zu uns hat. So werdet ihr bis zur ganzen Fülle Gottes erfüllt werden. (Kolosser 2.2-3) 20 Dem, der so unendlich viel mehr tun kann, als wir erbitten oder erdenken, und der mit seiner Kraft in uns wirkt, 21 ihm gebührt die Ehre in der Gemeinde und in Jesus Christus von Generation zu Generation in alle Ewigkeit. Amen.