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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

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Daniel - Kapitel 1

1 Im dritten Regierungsjahr des Königs Jojakim von Juda zog der babylonische König Nebukadnezzar vor Jerusalem und bedrängte die Stadt. (2. Könige 24.1-2) 2 Der Herr gab König Jojakim in die Gewalt Nebukadnezzars und ließ auch einen Teil der Tempelgeräte in seine Hand fallen. Nebukadnezzar brachte sie ins Land Schinar und ließ sie in der Schatzkammer im Tempel seines Gottes aufbewahren. 3 Seinem obersten Hofbeamten Aschpenas befahl er, einige junge Israeliten aus dem Königshaus und den vornehmen Familien auszusuchen. (2. Könige 20.18) 4 "Die jungen Männer müssen gesund sein und gut aussehen", sagte er. "Sie müssen gut unterrichtet, klug und begabt sein, denn sie sollen in den Dienst am Königshof treten. Und dann sollen sie in der Sprache und Literatur der Chaldäer unterwiesen werden." 5 Drei Jahre lang sollten die jungen Leute ausgebildet werden und danach in den Dienst des Königs treten. Der König ordnete an, dass sie von der königlichen Tafel mit Speise und Wein versorgt würden. 6 Zu den jungen Juden, die ausgesucht wurden, gehörten auch Daniel, Hananja, Mischaël und Asarja. 7 Aschpenas gab ihnen babylonische Namen: Daniel nannte er Beltschazzar, Hananja Schadrach, Mischaël Meschach und Asarja Abed-Nego. 8 Aber Daniel war fest entschlossen, sich nicht mit der Tafelkost des Königs zu verunreinigen. Deshalb bat er Aschpenas, dass er nicht gezwungen würde, sich vor Gott unrein zu machen. (3. Mose 11.1) 9 Gott sorgte dafür, dass der oberste Hofbeamte Verständnis für ihn zeigte. (1. Mose 39.21) 10 Allerdings sagte er zu Daniel: "Ich habe Bedenken wegen meinem Herrn, dem König, denn er hat selbst bestimmt, was ihr essen und trinken sollt. Wenn er merkt, dass ihr schlechter ausseht als die anderen jungen Leute, lässt er mir den Kopf abschlagen." 11 Dann wandte sich Daniel an den Aufseher, den Aschpenas über ihn, Hananja, Mischaël und Asarja eingesetzt hatte: 12 "Versuch es doch einmal zehn Tage lang mit uns! Gib uns nur Gemüse und Wasser 13 und vergleiche dann unser Aussehen mit dem der anderen jungen Leute, die von der königlichen Tafel versorgt werden. Triff deine Entscheidung nach dem, was du dabei feststellst!" 14 Der Aufseher war einverstanden und machte den zehntägigen Versuch mit ihnen. 15 Nach Ablauf der Frist sahen die jungen Männer sogar gesünder und kräftiger aus als die anderen. 16 Von da an gab ihnen der Aufseher immer Gemüse. Sie mussten nichts von der Tafelkost des Königs essen. 17 Gott schenkte diesen vier jungen Männern Kenntnis und Verständnis für jede Schrift. Auf allen Wissensgebieten kannten sie sich aus, und Daniel konnte darüber hinaus Visionen und alle Arten von Träumen verstehen. (Hesekiel 28.3) 18 Am Ende der Ausbildungszeit befahl der König, die jungen Leute zu ihm zu bringen. Der oberste Hofbeamte stellte sie Nebukadnezzar vor, 19 und der König redete mit ihnen. Dabei stellte sich heraus, dass Daniel, Hananja, Mischaël und Asarja alle anderen in den Schatten stellten. Sie wurden in den königlichen Dienst aufgenommen. 20 Und immer, wenn der König auf ein sicheres Urteil angewiesen war und ihren Rat suchte, fand er sie seinen Magiern und Geisterbeschwörern zehnfach überlegen. 21 Daniel blieb bis zum ersten Regierungsjahr des Königs Kyrus in königlichen Diensten. (Esra 1.1)