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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

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Apostelgeschichte - Kapitel 28

1 Nach unserer Rettung erfuhren wir, dass die Insel Melite hieß. 2 Die Inselbewohner waren überaus freundlich zu uns. Sie machten ein Feuer im Freien und holten uns dazu, denn es hatte angefangen zu regnen, und es war kalt. (2. Korinther 11.27) 3 Als nun Paulus einen Haufen Reisig zusammenraffte und aufs Feuer legte, schoss eine Sandviper heraus und biss sich an seiner Hand fest. Die Hitze hatte sie aufgescheucht. 4 Als die Inselbewohner die Schlange an seiner Hand hängen sahen, sagten sie zueinander: "Der Mann muss ein Mörder sein! Aus dem Meer hat er sich noch retten können, doch jetzt fordert Dike sein Leben." 5 Aber Paulus schleuderte die Schlange ins Feuer und erlitt keinen Schaden. (Markus 16.18) 6 Die Leute erwarteten, dass er plötzlich anschwellen oder tot umfallen würde. Nachdem sie ihn aber eine Zeitlang beobachtet hatten, ohne dass etwas Ungewöhnliches mit ihm geschah, änderten sie ihre Meinung und sagten, er sei ein Gott. (Apostelgeschichte 14.11) 7 In der Gegend, in der wir gestrandet waren, lagen die Landgüter von Publius, dem obersten Regierungsbeamten der Insel. Der nahm uns freundlich bei sich auf. Für drei Tage waren wir seine Gäste. 8 Der Vater des Publius hatte allerdings gerade die Ruhr und lag mit hohem Fieber im Bett. Paulus ging zu ihm ins Zimmer und betete für ihn. Dann legte er ihm die Hände auf, und der Kranke war wieder gesund. 9 Darauf kamen alle anderen Kranken der Insel und ließen sich heilen. 10 Die Folge war, dass sie uns mit ehrenvollen Geschenken überschütteten und uns bei der Abreise alles mitgaben, was wir brauchten. 11 Drei Monate später verließen wir die Insel jedoch mit einem Schiff aus Alexandria, das auf der Insel überwintert hatte und die Dioskuren als Galionsfigur führte. 12 Wir liefen Syrakus an und blieben drei Tage dort. 13 Von dort aus segelten wir am Küstenbogen entlang nach Rhegion. Einen Tag, nachdem wir dort angelegt hatten, kam Südwind auf, sodass wir nur noch zwei Tage bis nach Puteoli brauchten. 14 Hier trafen wir Christen, die uns einluden, sieben Tage bei ihnen zu bleiben. Und so kamen wir nach Rom: 15 Die Christen dort hatten von unserer Ankunft in Puteoli gehört und kamen uns bis Tres Tabernae entgegen, einige sogar bis Forum Apii. Als Paulus sie sah, dankte er Gott und fasste Mut. 16 In Rom angekommen, bekam Paulus die Erlaubnis, zusammen mit dem Soldaten, der ihn bewachte, in eine eigene Wohnung zu ziehen. (Apostelgeschichte 27.3) 17 Drei Tage später lud er die führenden Juden der Stadt zu einem Treffen bei sich ein. Als sie alle zusammengekommen waren, sagte er: "Liebe Brüder, ich habe nichts gegen unser Volk getan und auch nicht gegen das Gesetz unserer Vorfahren verstoßen. Trotzdem wurde ich in Jerusalem festgenommen und an die römischen Behörden ausgeliefert. (Apostelgeschichte 23.1) 18 Die Römer verhörten mich und wollten mich wieder freilassen, weil sie nichts fanden, was die geforderte Todesstrafe rechtfertigen würde. 19 Doch als die Juden Einspruch erhoben, war ich gezwungen, den Kaiser anzurufen. Ich hatte also nicht die Absicht, mein Volk anzuklagen. (Apostelgeschichte 25.11) 20 Das wollte ich euch sagen und deshalb habe ich euch hergebeten. Denn wegen der Hoffnung Israels trage ich diese Ketten hier." (Apostelgeschichte 26.6-7) 21 Sie erwiderten ihm: "Aus Judäa hat uns niemand etwas über dich geschrieben. Es ist auch keiner von unseren Brüdern gekommen um offiziell oder privat etwas Belastendes über dich auszusagen. 22 Wir würden aber gern von dir hören, welche Ansichten du vertrittst. Denn bisher ist uns nur bekannt, dass diese Glaubensrichtung überall auf Widerspruch stößt." (Lukas 2.34) (Apostelgeschichte 24.14) 23 Sie vereinbarten ein weiteres Treffen mit Paulus und kamen dann in noch größerer Zahl zu ihm ins Quartier. Vom Morgen bis in den Abend hinein sprach er mit ihnen über das Reich Gottes. Er erklärte ihnen, wie Gott seine Herrschaft aufrichtet und versuchte, sie vom Gesetz Moses her und aus den Schriften der Propheten zu überzeugen, dass Jesus der Messias ist. 24 Einige von ihnen ließen sich durch seine Worte tatsächlich überzeugen. Die anderen glaubten ihm nicht. 25 Sie konnten sich darüber nicht einig werden und brachen schließlich auf. Paulus sagte ihnen noch: "Wie zutreffend hat der Heilige Geist durch den Propheten Jesaja doch zu euren Vorfahren geredet: 26 'Geh zu diesem Volk', befahl er Jesaja, 'und sage zu ihnen: Hört nur zu, ihr versteht ja doch nichts; seht nur hin, ihr werdet nichts erkennen! 27 Denn das Herz dieses Volkes ist hart, ihre Ohren sind verstopft und ihre Augen machen sie zu. Sie wollen mit den Augen nichts sehen, mit den Ohren nichts hören und mit dem Herzen nichts verstehen. Sie wollen sich nicht bekehren, dass ich sie heilen könnte.'" 28 Und Paulus fügte hinzu: "Ihr sollt wissen, dass Gott sein Heil jetzt den anderen Völkern anbietet. Und bei ihnen wird er offene Ohren finden." (Apostelgeschichte 13.46) 29 Paulus blieb zwei volle Jahre in der von ihm gemieteten Wohnung und konnte dort alle empfangen, die ihn aufsuchen wollten. 30 Er predigte ihnen frei und offen und völlig ungehindert die Botschaft vom Reich Gottes und lehrte sie alles, was Jesus Christus, unseren Herrn, betraf. (Epheser 6.20)