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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

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Amos - Kapitel 9

1 Ich sah den Herrn am Altar vor dem Tempel stehen. Er befahl:"Schlag auf die Kapitelle der Säulen, / dass die Fundamente erzittern, / zerschmettere ihren Kopf! / Was dann von ihnen noch übrig ist, / das töte ich mit dem Schwert. / Kein Flüchtling wird entfliehen, / keiner von ihnen entkommt, / niemand wird sich in Sicherheit bringen. 2 Und brächen sie auch in die Totenwelt ein, / holte ich sie von dort zurück. / Stiegen sie in den Himmel hinauf, / holte ich sie von da herunter. (Psalm 139.8) 3 Und wenn sie sich auf dem Karmel versteckten, / holte ich sie von dort hervor. / Selbst wenn sie sich vor mir / auf dem Grund des Meeres verbergen, / so würde sie die Seeschlange beißen / nach meinem Befehl. 4 Und wenn sie vor ihren Feinden her in die Gefangenschaft zögen, / würde ich dort dem Schwert befehlen, / sie zu töten. / Ich behalte sie im Auge, / aber nicht zu ihrem Glück." (Jeremia 44.11) 5 Jahwe, der Herr, der Allmächtige: / Berührt er die Erde, so bebt sie, / dass all ihre Bewohner trauern. / Dann hebt sie sich wie der Nil / und senkt sich wie der Strom von Ägypten. (Amos 8.8) 6 Er hat das Himmelsgewölbe über der Erde gegründet / und sich droben im Himmel seine Wohnung gebaut. / Er ruft das Wasser aus dem Meer, / und es regnet auf die Erde herab. (Amos 5.8) 7 "Seid ihr etwas Besseres als die Leute von Nubien, ihr Israeliten?", spricht Jahwe. "Gewiss habe ich euch aus Ägypten geführt, aber auch die Philister aus Kaftor und die Syrer aus Kir. (5. Mose 7.7) (Jeremia 47.4) 8 Passt auf! Jahwe, der Herr, hat das sündige Königreich im Blick und wird es von der Erde verschwinden lassen. Allerdings rotte ich die Nachkommen Jakobs nicht völlig aus." Spruch Jahwes. 9 "Passt nur auf! Ich werde den Befehl geben, Israel unter die Völker zu zerstreuen. Sie werden so mit einem Sieb geschüttelt, dass nicht ein Steinchen zur Erde fällt. 10 Alle Sünder meines Volkes werden im Krieg zu Tode kommen, alle, die jetzt so sicher sagen: 'Du wirst das Unglück nicht herankommen lassen. Bis zu uns wird es nicht kommen!'" (Amos 6.3) 11 "An dem Tag werde ich die eingefallene Hütte Davids wieder aufrichten. Ihre Risse mauere ich zu, und ihre eingestürzten Wände ziehe ich neu hoch, sodass sie dasteht wie seit uralter Zeit. 12 Dann werden die Israeliten den Rest von Edom in Besitz nehmen und alle Nachbarländer, über denen mein Name ausgerufen war", spricht Jahwe, der es auch tun wird. 13 "Es kommt eine Zeit", spricht Jahwe, "da folgt der Pflüger dem Schnitter auf dem Fuß und die Aussaat schließt sich an die Weinlese an. Die Berge triefen vor Most und alle Hügel wogen. (3. Mose 26.5) (Joel 4.18) 14 Dann werde ich für mein Volk Israel alles wieder zum Guten wenden. Sie bauen die zerstörten Städte auf und werden darin wohnen, sie pflanzen Weinberge an und werden den Wein davon trinken, sie legen Gärten an und werden von ihren Früchten essen. (5. Mose 30.3) (Jesaja 65.21) 15 Ich pflanze sie wieder in ihr Land ein, das ich ihnen gegeben habe, und lasse sie nie wieder herausreißen", spricht Jahwe, dein Gott.