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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

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5. Mose - Kapitel 8

1 Das ganze Gesetz, das ich dir heute verkünde, sollt ihr halten und danach tun. Dann bleibt ihr am Leben, werdet zahlreich und nehmt das Land in Besitz, wie es Jahwe euren Vorfahren geschworen hat. 2 Du sollst immer daran denken, wie Jahwe, dein Gott, dich diese vierzig Jahre lang in der Wüste umherziehen ließ, um dich demütig zu machen und dich auf die Probe zu stellen. Er wollte deine Gesinnung erkennen und sehen, ob du seine Gebote halten würdest oder nicht. (5. Mose 13.4) (Richter 2.22) 3 Er demütigte dich und ließ dich hungern. Er gab dir das Manna zu essen, das du und deine Vorfahren nicht kannten, um dir zu zeigen, dass der Mensch nicht vom Brot allein lebt, sondern von allem, was aus dem Mund Jahwes kommt. (2. Mose 16.13-15) (Matthäus 4.4) 4 In diesen vierzig Jahren ist deine Kleidung nicht verschlissen und dein Fuß nicht geschwollen. 5 Daran kannst du erkennen, dass Jahwe, dein Gott, dich erzieht wie ein Mann seinen Sohn. (5. Mose 1.31) 6 Achte darum auf seine Weisungen, bleib auf seinem Weg und hab Ehrfurcht vor ihm! 7 Denn Jahwe, dein Gott, bringt dich in ein gutes Land, ein Land mit Bächen, Quellen und Wasser, das im Tal und aus den Bergen strömt, 8 ein Land mit Weizen und Gerste, mit Weinstöcken, Feigen- und Granatapfelbäumen, ein Land mit Ölbäumen und Honig, 9 ein Land, in dem du dich nicht kümmerlich ernähren musst, in dem es dir an nichts fehlen wird, ein Land, dessen Steine Eisen sind und in dessen Bergen du Kupfer gewinnst. 10 Wenn du dich dann satt essen kannst, sollst du Jahwe, deinen Gott, für das gute Land preisen, das er dir gab. 11 Hüte dich, ihn zu vergessen und das, was ich dir heute verkünde, zu missachten: seine Gebote, Bestimmungen und Vorschriften. 12 Wenn du dich satt isst und schöne Häuser baust und darin wohnst, 13 wenn deine Rinder, Schafe und Ziegen sich vermehren, wenn dein Silber und Gold sich häuft und alles, was du hast, sich mehrt, 14 dann könntest du übermütig werden und Jahwe, deinen Gott, vergessen. Er hat dich doch aus dem Sklavenhaus Ägyptens herausgeführt; 15 er ließ dich durch diese große und schreckliche Wüste gehen, wo es Brandnattern und Skorpione gibt, wo alles dürr und ohne Wasser ist, und er ließ dir Wasser aus dem harten Fels hervorquellen. (2. Mose 17.6) (4. Mose 21.6) 16 Er gab dir in der Wüste Manna zu essen, das deine Vorfahren nicht kannten, um dich demütig zu machen und auf die Probe zu stellen und um dir am Ende Gutes zu tun. 17 Dann sollst du nicht denken: Diesen Reichtum habe ich mir selbst zu verdanken, der Kraft meiner Hände. 18 Denk vielmehr an Jahwe, deinen Gott, denn er gibt dir die Kraft, Vermögen zu schaffen, weil er den Bund hält, den er deinen Vorfahren geschworen hat, wie er es heute tut. (5. Mose 4.31) 19 Doch wenn du Jahwe, deinen Gott, vergisst, wenn du anderen Göttern nachläufst, ihnen dienst und sie anbetest, dann sage ich euch heute: Ihr werdet unweigerlich zugrunde gehen! 20 Wie die Völker, die Jahwe vor euch vernichtet, so werdet ihr vernichtet werden, wenn ihr nicht auf die Stimme Jahwes, eures Gottes, hört.