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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

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5. Mose - Kapitel 6

1 Das ist das Gesetz mit seinen Vorschriften und Bestimmungen, die Jahwe, euer Gott, geboten hat, euch zu lehren, damit ihr danach handelt, wenn ihr das Land in Besitz genommen habt, in das ihr jetzt hinüberzieht, 2 und damit du Jahwe, deinen Gott, dein Leben lang fürchtest und alle seine Vorschriften und Bestimmungen, die ich dir heute anbefehle, hältst, du, deine Kinder und deine Enkel, und damit du lange lebst. 3 Deshalb sollst du sie hören, Israel, sie halten und tun, damit es dir gut geht und ihr überaus zahlreich werdet in einem Land, das von Milch und Honig überfließt. So hat es Jahwe, der Gott deiner Vorfahren, dir gesagt. 4 Höre Israel: Jahwe ist unser Gott, Jahwe allein! (Markus 12.29) (1. Korinther 8.4) (1. Korinther 8.6) 5 Und du sollst Jahwe, deinen Gott, mit ganzem Herzen lieben, von ganzer Seele und ganzer Kraft. (5. Mose 10.12) (Matthäus 22.37) 6 Und die Worte, die ich dir heute verkünde, sollen in deinem Herzen sein. (5. Mose 11.18-20) 7 Präge sie deinen Kindern ein und rede davon, ob du in deinem Haus bist oder unterwegs, ob du dich hinlegst oder aufstehst. (1. Mose 18.19) 8 Du sollst sie als Zeichen auf deine Hand binden und als Merkzeichen auf deiner Stirn tragen. (2. Mose 13.9) 9 Du sollst sie auf die Türpfosten deines Hauses schreiben und an deine Tore. 10 Jahwe, dein Gott, bringt dich jetzt in das Land, wie er es deinen Vorfahren Abraham, Isaak und Jakob geschworen hat. Es sind große und schöne Städte, die du nicht gebaut hast, 11 Häuser voller Güter, die du nicht erworben hast, Zisternen, die du nicht ausgehauen hast, Weinberge und Olivenhaine, die du nicht angelegt hast. Wenn du dann davon isst und satt wirst, (5. Mose 8.10) 12 dann hüte dich, Jahwe, deinen Gott, zu vergessen, der dich aus Ägypten, dem Sklavenhaus, geführt hat. 13 Jahwe, deinen Gott, sollst du fürchten, ihm sollst du dienen und bei seinem Namen sollst du schwören. (5. Mose 10.20) (Matthäus 4.10) 14 Lauft nicht hinter den Göttern her, die die Völker um euch herum verehren, 15 denn Jahwe, der Gott in deiner Mitte, ist ein eifersüchtiger Gott. Sein Zorn könnte gegen dich auflodern. Dann würde er dich vom Erdboden weg vernichten. (2. Mose 20.5) 16 Stellt Jahwe, euren Gott, nicht auf die Probe, wie ihr es in Massa getan habt. (2. Mose 17.2) (2. Mose 17.7) (Matthäus 4.7) 17 Die Gebote, die Jahwe, euer Gott, euch gegeben hat, sollt ihr unbedingt halten, und zwar alle Gesetze und Vorschriften. 18 Du sollst das tun, was recht und gut vor Jahwe ist. Dann wird es dir gut gehen und du wirst das gute Land in Besitz nehmen, das Jahwe deinen Vorfahren unter Eid versprochen hat. 19 Du wirst alle deine Feinde vertreiben, so wie Jahwe es gesagt hat. (2. Mose 23.27-28) 20 Wenn dich morgen dein Sohn fragt: "Was sind das für Gesetze, Vorschriften und Rechte, die Jahwe, unser Gott, euch geboten hat?", (2. Mose 13.14) 21 dann sollst du deinem Sohn sagen: "Sklaven waren wir, Sklaven des Pharao in Ägypten. Doch Jahwe hat uns mit starker Hand aus Ägypten herausgeführt. (Psalm 44.2) 22 Er hat vor unseren Augen gewaltige Zeichen und Wunder getan und Unheil über die Ägypter gebracht, den Pharao und seine ganze Familie. 23 Uns hat er von dort herausgeführt, um uns das Land zu geben, wie er es unseren Vorfahren geschworen hat. 24 Jahwe befahl uns, all diese Vorschriften zu halten und ihn, unseren Gott, zu fürchten, damit es uns immer gut geht und er uns am Leben erhält, wie es heute der Fall ist. 25 Wenn wir darauf achten, dieses ganze Gesetz vor Jahwe, unserem Gott, zu befolgen, wird das unsere Gerechtigkeit sein."