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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

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5. Mose - Kapitel 30

1 "Wenn einmal all dies über dich kommt, der Segen und der Fluch, alles, was ich dir vorgelegt habe, und wenn du es dir bei den Völkern, unter die Jahwe, dein Gott, dich versprengt hat, zu Herzen nimmst (5. Mose 28.1) 2 und zu Jahwe, deinem Gott, umkehrst und auf seine Stimme hörst, wie ich es dir heute sage, wenn du es zusammen mit deinen Kindern mit Herz und Seele tust, (3. Mose 26.40) 3 dann wird Jahwe, dein Gott, dein Geschick wenden. Er wird sich über dich erbarmen und dich wieder sammeln aus allen Völkern, unter die Jahwe, dein Gott, dich zerstreut hat. (Jeremia 29.14) (Jeremia 32.37) (Amos 9.14) 4 Selbst wenn du bis ans Ende der Welt versprengt wurdest, wird dich Jahwe, dein Gott, auch von dort holen und sammeln. 5 Jahwe, dein Gott, wird dich in das Land bringen, das deine Vorfahren besessen haben, und du wirst es in Besitz nehmen. Er wird dir Gutes tun und dich zahlreicher machen, als es deine Vorfahren gewesen sind. 6 Jahwe, dein Gott, wird dein und deiner Nachkommen Herz beschneiden, damit du Jahwe, deinen Gott, mit Herz und Seele liebst und am Leben bleibst. (5. Mose 10.16) (Jeremia 4.4) (Hesekiel 11.19) (Römer 2.29) (Kolosser 2.11) 7 Und all diese Flüche wird Jahwe, dein Gott, auf deine Feinde legen, auf die, die dich hassen und dich verfolgt haben. 8 Doch du wirst umkehren, auf die Stimme Jahwes hören und nach seinen Geboten handeln, die ich dir heute übergebe. 9 Im Überfluss wird Jahwe, dein Gott, dir vom Ertrag deiner Arbeit geben, von der Frucht deines Leibes, der Frucht deines Viehs und der Frucht deines Ackers, und es wird dir zum Guten sein. Denn Jahwe wird sich wieder über dich freuen und dir Gutes tun, wie er sich über deine Vorfahren gefreut hat, 10 weil du auf das Wort Jahwes, deines Gottes, hörst, um seine Gebote und Vorschriften zu halten, die in diesem Gesetzbuch aufgeschrieben sind, und weil du zu Jahwe, deinem Gott, mit Herz und Seele umkehrst." 11 "Denn das Gesetz, das ich dir heute gebe, ist nicht zu schwer für dich und nicht zu fern. 12 Es ist nicht im Himmel, dass du sagen müsstest: Wer steigt für uns in den Himmel hinauf und holt es herunter und lässt es uns hören, damit wir es befolgen können? (Römer 10.6) (Römer 10.8) 13 Es ist auch nicht auf der anderen Seite des Meeres, sodass du sagen müsstest: Wer fährt für uns hinüber und holt es her und lässt es uns hören, damit wir es befolgen können? 14 Nein, das Wort ist dir ganz nah. Du hast es schon auf den Lippen und im Herzen, und du kannst es befolgen." 15 "Pass auf! Ich habe dir heute Leben und Glück vorgelegt, Tod und Unglück. (5. Mose 2.15) (5. Mose 11.26) (5. Mose 28.2) 16 Und ich gebiete dir heute, Jahwe, deinen Gott, zu lieben, seinen Weisungen zu folgen und dich an seine Anordnungen, Gebote und Bestimmungen zu halten! Dann wirst du leben und dich vermehren, und Jahwe, dein Gott, wird dich segnen in dem Land, das du jetzt in Besitz nimmst. 17 Doch wenn du dein Herz abwendest und ihm nicht gehorchst, wenn du dich verführen lässt, andere Götter anzubeten und ihnen zu dienen, 18 dann werdet ihr zugrunde gehen. Lasst es euch gesagt sein, dass ihr dann nicht lange in dem Land bleibt, das ihr jetzt in Besitz nehmen wollt, wenn ihr über den Jordan zieht. (5. Mose 4.26) 19 Ich rufe Himmel und Erde als Zeugen gegen euch an: Ich habe dir heute Leben und Tod vorgelegt, Segen und Fluch. Wähle das Leben, damit du am Leben bleibst, du und deine Nachkommen! (5. Mose 4.26) 20 Das geschieht, indem du Jahwe, deinen Gott, liebst, ihm gehorchst und ihm treu bleibst. Denn das bedeutet Leben und hohes Alter für dich, und du wirst in dem Land wohnen bleiben, das Jahwe deinen Vorfahren Abraham, Isaak und Jakob unter Eid versprochen hat."