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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

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5. Mose - Kapitel 11

1 Darum sollst du Jahwe, deinen Gott, lieben und dich dein Leben lang an seine Vorschriften, Ordnungen, Rechtsbestimmungen und Gebote halten. 2 Denkt daran, die ihr jetzt vor mir steht, dass ich nicht zu euren Nachkommen rede, die die Erziehung durch Jahwe, euren Gott, nicht kennen und seine Größe nicht erfahren haben, seine starke Hand und seinen ausgestreckten Arm, 3 seine Zeichen und Taten. Sie wissen nicht, was er mit Pharao, dem König von Ägypten, und seinem ganzen Land getan hat; 4 was er mit dem Heer der Ägypter machte, mit ihren Pferden und Wagen, über die er das Wasser des Schilfmeers fluten ließ, als sie euch verfolgten. Jahwe richtete sie so zu Grunde, dass niemand mehr von ihnen zu sehen war. (2. Mose 14.25) (2. Mose 14.27) 5 Sie wissen nicht, was er dann in der Wüste mit euch gemacht hat, bis ihr an diesen Ort gekommen seid. 6 Sie wissen auch nicht, was er mit Datan und Abiram, den Söhnen von Eliab Ben-Ruben, machte: Wie die Erde ihr Maul aufriss und sie mitten im Volk samt ihren Familien, ihren Zelten und allem, was ihnen gehörte, verschlang. (4. Mose 16.31-35) 7 Ich rede mit euch, die mit ihren eigenen Augen die großen Taten Jahwes gesehen haben. 8 Beachtet also alle Gebote, die ich euch jetzt gebe, damit ihr in der Lage seid, in das Land hineinzugehen und es in Besitz zu nehmen, wozu ihr jetzt den Jordan überquert; 9 und damit ihr lange lebt in diesem Land, das von Milch und Honig überfließt. Es ist das Land, von dem Jahwe euren Vorfahren geschworen hat, es ihnen und ihren Nachkommen zu geben. (2. Mose 3.17) 10 Denn das Land, in das du jetzt kommst, um es in Besitz zu nehmen, ist nicht wie das Land Ägypten, aus dem ihr ausgezogen seid. Die Aussaat deines Samens hast du damals mühsam bewässern müssen wie einen Gemüsegarten. 11 Nein, das Land, in das ihr jetzt kommt, ist ein Land mit Bergen und Tälern, das vom Regen bewässert wird, 12 ein Land, auf das Jahwe, dein Gott, achtet, auf dem seine Augen ständig ruhen, vom Anfang bis zum Ende des Jahres. (Psalm 65.10-11) 13 Wenn ihr also auf Jahwes Gebote hört, die ich euch heute weitergebe, dass ihr ihn, euren Gott, liebt und ihm mit Herz und Seele dient, (3. Mose 26.3) 14 dann gibt er eurem Land Regen zur richtigen Zeit im Herbst und im Frühjahr, und du wirst dein Korn, deinen Most und dein Öl einbringen. 15 Er wird dem Vieh auf deinem Land Gras geben, und du wirst dich satt essen können. 16 Aber nehmt euch in acht und lasst euch ja nicht dazu verleiten, abzuweichen und anderen Göttern zu dienen und sie anzubeten! 17 Dann wird nämlich Jahwes Zorn über euch kommen. Er wird den Himmel verschließen, dass kein Regen mehr fällt. Dann bringt der Boden keinen Ertrag mehr, und ihr werdet bald aus dem Land, das Jahwe euch jetzt gibt, beseitigt sein. (3. Mose 26.19) (5. Mose 28.23) 18 Nehmt diese Worte also in Herz und Seele auf, bindet sie als Zeichen auf eure Hand und tragt sie als Merkzeichen auf der Stirn. (5. Mose 6.6-9) 19 Präge sie deinen Kindern ein und rede davon, ob du in deinem Haus bist oder unterwegs, ob du dich hinlegst oder aufstehst. 20 Du sollst sie auf die Türpfosten deines Hauses schreiben und an deine Tore, 21 dann werdet ihr und eure Kinder lange leben in dem Land, das Jahwe euch gibt, solange der Himmel über der Erde steht. So hat er es euren Vorfahren geschworen. 22 Denn wenn ihr dieses Gebot haltet, das ich euch gebe, wenn ihr danach handelt und Jahwe, euren Gott, liebt, auf allen seinen Wegen bleibt und an ihm festhaltet, 23 dann wird Jahwe alle diese Völker vor euch vertreiben; ja, ihr werdet Völker vertreiben, die größer und stärker sind als ihr. (5. Mose 7.1-2) 24 Jeder Ort, auf den eure Fußsohle tritt, soll euch gehören: von der Wüste bis zum Libanon und vom großen Strom, dem Euphrat, bis ans Mittelmeer soll euer Gebiet reichen. 25 Niemand wird vor euch standhalten können, denn Jahwe, euer Gott, wird Furcht und Schrecken vor euch über das ganze Land kommen lassen, das ihr betreten werdet, wie er es euch versprochen hat. 26 Seht, ich lege euch heute den Segen vor und den Fluch: (5. Mose 30.1) (5. Mose 30.15) 27 den Segen, wenn ihr die Gebote Jahwes, eures Gottes, die ich euch heute verkünde, befolgt; (5. Mose 28.2) (5. Mose 28.15) 28 den Fluch, wenn ihr den Geboten Jahwes, eures Gottes, nicht gehorcht und den Weg verlasst, den ich euch weise, und euch anderen Göttern zuwendet, die ihr nicht kennt. 29 Wenn Jahwe, dein Gott, dich dann in das Land bringt, das du jetzt in Besitz nehmen willst, dann sollst du den Segen auf dem Berg Garizim erteilen und den Fluch auf dem Berg Ebal. (5. Mose 27.12-13) (Josua 8.33-34) 30 Das sind die beiden Berge auf der anderen Seite des Jordan, hinter dem Weg nach Westen in der Landschaft der Kanaaniter, die in der Araba bei den Terebinthen More wohnen, gegenüber von Gilgal. (1. Mose 12.6) 31 Denn ihr werdet den Jordan überschreiten und das Land in Besitz nehmen, das Jahwe, euer Gott, euch gibt. Ja, ihr werdet es in Besitz nehmen und darin wohnen. 32 Haltet euch dann an alle Vorschriften und Bestimmungen, die ich euch heute vorlege!