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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

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2. Samuel - Kapitel 4

1 Als Isch-Boschet Ben-Saul hörte, dass Abner in Hebron umgekommen war, verlor er jeden Mut. Auch ganz Israel war bestürzt. 2 Zwei Truppenführer hatte er in seinem Dienst. Der eine hieß Baana, der andere Rechab. Es waren Söhne Rimmons, Benjaminiten aus Beerot, denn auch Beerot wird zu Benjamin gerechnet. 3 Die früheren Bewohner der Stadt waren nach Gittajim geflohen und leben heute noch als Fremde dort. 4 Es gab auch noch einen Sohn von Jonatan Ben-Saul, der an beiden Füßen gelähmt war. Er war fünf Jahre alt gewesen, als die Nachricht von Saul und Jonatan aus Jesreel kam. Da hatte ihn seine Amme auf den Arm genommen, um mit ihm zu fliehen. Aber in ihrer Hast ließ sie ihn fallen. Seitdem war er gelähmt. Er hieß Mefi-Boschet. (2. Samuel 9.3) 5 Rechab und Baana also, die Söhne von Rimmon aus Beerot, gingen zum Haus von Isch-Boschet. In der Nachmittagshitze kamen sie dort an, als Isch-Boschet gerade seinen Mittagsschlaf hielt. 6 Sie taten so, als ob sie Weizen aus der Vorratskammer holen wollten. So gelangten sie ins Innere des Hauses, stachen ihn in den Bauch und konnten wieder entkommen. 7 Sie waren bis in das Schlafzimmer vorgedrungen, in dem Isch-Boschet auf dem Bett lag. Dort hatten sie ihn getötet und ihm den Kopf abgetrennt. Den Kopf nahmen sie mit und marschierten anschließend die ganze Nacht durch die Araba hindurch. 8 So kamen sie mit dem Kopf Isch-Boschets nach Hebron zu David. "Hier ist der Kopf von Isch-Boschet, dem Sohn deines Feindes Saul, der dir nach dem Leben getrachtet hat! So hat Jahwe unserem Herrn und König an diesem Tag Rache an Saul und seinen Nachkommen verschafft." 9 Da erwiderte David Rechab und Baana, den Söhnen von Rimmon aus Beerot: "So wahr Jahwe lebt, der mich aus jeder Not gerettet hat: 10 Den Mann, der sich für einen Freudenboten hielt und mir in Ziklag meldete: 'Saul ist tot!', ließ ich umbringen. Das war der Botenlohn für ihn. (2. Samuel 1.15) 11 Wie soll ich dann erst mit Verbrechern verfahren, die einen gerechten Mann auf seinem Bett umgebracht haben? Sollte ich dann nicht sein Blut von euch zurückfordern und euch von der Erde wegschaffen?" 12 David befahl seinen Männern, die beiden hinzurichten. Sie taten es, hieben ihnen dann Hände und Füße ab und hingen ihre Leichen am Teich von Hebron auf. Isch-Boschets Kopf aber bestatteten sie im Grab Abners in Hebron.