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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

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2. Samuel - Kapitel 10

1 Einige Zeit später starb der König der Ammoniter und sein Sohn Hanun wurde König. 2 David dachte: "Ich will Hanun Ben-Nahasch Freundlichkeit erweisen, wie sein Vater auch mir gegenüber Freundlichkeit gezeigt hat." So schickte er eine Gesandtschaft zu Hanun, um ihm sein Beileid auszusprechen. Als die Gesandten Davids im Ammoniterland ankamen, 3 sagten die Oberen der Ammoniter zu ihrem Herrn: "Denkst du wirklich, dass David deinen Vater ehren will, wenn er dir sein Beileid ausspricht? Er hat seine Gesandten doch nur geschickt, um die Stadt zu erkunden. Er will sie ausspionieren, um sie später zerstören zu können." 4 Da ließ Hanun die Gesandten Davids ergreifen, ihnen die Hälfte des Bartes abscheren und die Kleider unten bis zum Gesäß abschneiden, und schickte sie so zurück. 5 Als David erfuhr, wie schwer seine Männer beschämt worden waren, schickte er ihnen Boten entgegen und ließ ihnen sagen: "Bleibt in Jericho, bis euer Bart wieder gewachsen ist, und kommt dann zurück." 6 Als die Ammoniter merkten, dass sie sich bei David verhasst gemacht hatten, warben sie Soldaten an: 20.000 Mann bei den Syrern von Bet-Rechob und Zoba, 12.000 Mann von Tob und den König von Maacha mit 1000 Mann. 7 Als David davon hörte, ließ er Joab mit dem ganzen Heer und der Elitetruppe ausrücken. 8 Die Ammoniter bezogen Stellung vor dem Tor ihrer Stadt. Aber die Syrer von Zoba und Rechob und die Männer von Tob und Maacha stellten sich in einiger Entfernung auf offenem Feld zur Schlacht auf. 9 Als Joab sah, dass er eine Front vor sich und eine im Rücken hatte, wählte er seine besten Leute aus und stellte sich mit ihnen den Syrern entgegen. 10 Die übrigen sollten sich unter dem Kommando seines Bruders Abischai den Ammonitern entgegenstellen. 11 Joab sagte: "Wenn die Syrer stärker sind als ich, kommst du mir zu Hilfe. Und wenn dir die Ammoniter zu stark werden, helfe ich dir. 12 Hab Mut und lass uns stark sein für unser Volk und die Städte unseres Gottes! Dann soll Jahwe tun, was ihm gefällt." 13 Joab rückte mit seiner Truppe zur Schlacht gegen die Syrer vor. Da flohen sie vor ihm. 14 Als die Ammoniter sahen, dass die Syrer flohen, ergriffen auch sie vor Abischai die Flucht und zogen sich in die Stadt zurück. Da stellte Joab den Kampf gegen die Ammoniter ein und kehrte nach Jerusalem zurück. 15 Die Syrer jedoch sammelten sich wieder, nachdem sie von Israel geschlagen worden waren. 16 Hadad-Eser ließ auch die syrischen Truppen von jenseits des Euphrat anrücken. Unter dem Befehl seines Heerführers Schobach rückten sie bis Helam vor. 17 Als David das gemeldet wurde, rief er alle wehrfähigen Männer Israels zusammen, überquerte mit ihnen den Jordan und kam nach Helam. Dort stellten sich ihm die Syrer entgegen, und es kam zur Schlacht. 18 Die Syrer wurden von Israel in die Flucht geschlagen. Davids Männer erschlugen 700 syrische Wagenkämpfer und 40.000 Mann vom Fußvolk. Auch Schobach, ihren Heerführer, verwundeten sie, dass er dort starb. 19 Als nun all die Könige, die unter der Oberherrschaft Hadad-Esers gestanden hatten, sahen, dass sie geschlagen waren, schlossen sie Frieden mit Israel und unterwarfen sich. Die Syrer wagten es nicht, den Ammonitern noch einmal zu helfen.