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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

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2. Könige - Kapitel 22

1 Joschija war bei Herrschaftsantritt acht Jahre alt und regierte 31 Jahre in Jerusalem. Seine Mutter hieß Jedida. Sie war eine Tochter Adajas und stammte aus Bozkat. (2. Chronik 34.1-2) (2. Chronik 34.8-11) 2 Joschija tat, was Jahwe gefiel. Er folgte dem Vorbild seines Vorfahren David und ließ sich durch nichts davon abbringen. (5. Mose 5.29) (2. Könige 18.3) 3 In seinem 18. Regierungsjahr schickte er den Staatsschreiber Schafan Ben-Azalja, den Enkel Meschullams, mit dem folgenden Auftrag in Jahwes Haus: 4 "Geh zum Hohen Priester Hilkija und bitte ihn, das Geld bereitzuhalten, das in den Tempel Jahwes gebracht und von den Torhütern eingesammelt worden ist. 5 Er soll es den Meistern aushändigen, die für die Ausbesserungsarbeiten am Haus Jahwes verantwortlich sind. Diese sollen davon den Lohn für die Handwerker zahlen, 6 für die Zimmerleute, Bauarbeiter und Maurer, und davon auch die Kosten für das Baumaterial begleichen, für das Holz und die behauenen Steine. 7 Die Meister müssen keine Rechenschaft über die Ausgaben ablegen. Man soll auf ihre Ehrlichkeit vertrauen." (2. Könige 12.16) 8 Als der Staatsschreiber dem Hohen Priester alles ausgerichtet hatte, sagte dieser zu ihm: "Ich habe die Schriftrolle mit dem Gesetz im Haus Jahwes gefunden!" und gab sie ihm. Schafan nahm sie entgegen und las darin. 9 Dann ging er zum König und meldete: "Deine Diener haben das Geld, das sich im Tempel vorfand, abgepackt und den Meistern ausgehändigt, die für die Ausbesserungsarbeiten am Haus Jahwes verantwortlich sind." 10 Er berichtete dem König auch, dass der Hohe Priester Hilkija ihm eine Schriftrolle gegeben hatte, und las sie dem König vor. 11 Als der König hörte, was in dieser Schriftrolle mit dem Gesetz stand, riss er seine Kleider ein 12 und befahl dem Hohen Priester Hilkija, Ahikam Ben-Schafan, Achbor Ben-Michaja, Schafan, dem Staatsschreiber, und Asaja, dem Vertrauten des Königs: 13 "Geht und fragt Jahwe um Rat wegen der Worte in dieser Schriftrolle. Fragt ihn für mich, für das Volk und für ganz Juda. Denn Jahwe muss sehr zornig auf uns sein, weil unsere Vorfahren nicht auf die Worte in dieser Schriftrolle gehört und sich nicht nach dem gerichtet haben, was dort für uns geschrieben steht." 14 Da gingen die fünf Männer zu der Prophetin Hulda, die in der Neustadt von Jerusalem wohnte, und redeten mit ihr. Sie war die Frau von Schallum Ben-Tikwa, dem Enkel von Harha, dem Aufseher über die Kleiderkammern. 15 Sie sagte ihnen im Namen Jahwes: "Richtet dem Mann, der euch zu mir geschickt hat, Folgendes aus: 16 'So spricht Jahwe: Passt auf, ich werde Unglück über diese Stadt und ihre Bewohner bringen, wie es in der Schriftrolle steht, die der König von Juda gelesen hat. 17 Sie haben mir die Treue gebrochen und anderen Göttern Rauchopfer gebracht. Mit ihren selbst gemachten Götzenbildern haben sie mich zum Zorn gereizt. Mein Grimm hat sich an dieser Stadt entzündet und wird sie verbrennen!' (5. Mose 31.29) (5. Mose 32.21-23) 18 Doch zum König selbst, der euch hergeschickt hat, um Jahwe zu befragen, sollt ihr sagen: 'So spricht Jahwe, Israels Gott: Du hast die Worte gehört, 19 die ich gegen diese Stadt und ihre Bewohner gerichtet habe, dass sie zu einem abschreckenden Beispiel und zum Fluchwort werden sollen. Doch du hast dich vor mir gebeugt, du hast deine Kleider eingerissen und vor mir geweint. Darum habe ich dein Gebet erhört, sagt Jahwe. 20 Du wirst in Frieden sterben und im Grab deiner Väter bestattet werden. Du wirst das Unheil, das ich über diese Stadt bringen werde, nicht mit ansehen müssen.'" Die Abgesandten richteten dem König alles aus. (Jesaja 57.1-2)