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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

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2. Chronik - Kapitel 3

1 Dann begann Salomo, das Haus Jahwes in Jerusalem auf dem Berg Morija zu bauen. Die Stelle hatte schon sein Vater David bestimmt, denn dort, auf der Tenne des Jebusiters Ornan, war ihm Jahwe erschienen. (1. Mose 22.2) (1. Chronik 21.18) 2 Am 2. Mai in seinem vierten Regierungsjahr begann der Bau. 3 Die Grundmaße, die Salomo für den Bau des Gotteshauses festgelegt hatte, betrugen dreißig mal zehn Meter. 4 Die Halle vor dem Haus war zehn Meter breit und zehn Meter hoch. Ihre Innenwände ließ er mit reinem Gold überziehen. 5 Das Tempelhaus selbst ließ er innen mit Zypressenholz verkleiden und mit Gold überziehen. Darauf waren Palmen und Zierketten angebracht. 6 Salomo ließ das ganze Haus mit Edelsteinen schmücken. Das verwendete Gold stammte aus Parwajim. 7 Damit wurde das Haus innen verkleidet: die Balken, Schwellen, Wände und Türflügel. In die Wände ließ er außerdem Bilder von Cherubim einschnitzen. 8 Den Raum des Höchstheiligen machte Salomo zehn Meter lang und zehn Meter breit. Er überzog ihn mit reinem Gold im Gewicht von 21 Tonnen. 9 Allein für den Goldüberzug der Nagelköpfe wurde ein halbes Kilogramm gebraucht. Auch die oberen Räume wurden mit Gold verkleidet. 10 Für das Höchstheilige ließ er dann in Bildhauerarbeit zwei Cherubim anfertigen und überzog sie mit Gold. 11 Die Flügel der Cherubim hatten zusammen eine Spannweite von zehn Metern. Der eine zweieinhalb Meter lange Flügel des einen Cherub berührte die Wand und der andere den Flügel des zweiten. 12 Beim zweiten Cherub war es ebenso. Einer der zweieinhalb Meter langen Flügel berührte die Wand, der andere berührte den Flügel des ersten. 13 Das ergab eine Gesamtspannweite von zehn Metern. Die Cherubim standen auf ihren Füßen und hatten ihre Gesichter dem Heiligtum zugewandt. 14 Auch den Vorhang ließ Salomo anfertigen. Er bestand aus blauem und rotem Purpur, blutroter Wolle und feiner Baumwolle. Cherubim waren darauf gestickt. (2. Mose 26.31) 15 Vor dem Haus ließ Salomo zwei Säulen anfertigen, die zusammen achtzehn Meter hoch waren. Jede hatte ein Kapitell von zweieinhalb Metern Höhe. 16 Oben ließ er Zierketten anbringen, an denen 100 Nachbildungen von Granatäpfeln befestigt waren. 17 Die Säulen ließ er links und rechts vor dem Tempel aufstellen. Die rechte nannte er Jachin, "er richtet auf", und die linke Boas, "in ihm ist Stärke".