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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

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2. Chronik - Kapitel 12

1 Als Rehabeams Herrschaft gesichert war und er mächtig wurde, hielt er sich nicht mehr an die Weisung Jahwes. Ganz Israel folgte ihm darin. 2 Da zog im fünften Regierungsjahr Rehabeams König Schischak von Ägypten gegen Jerusalem in den Krieg, denn die Israeliten waren Jahwe untreu geworden. 3 Schischak kam mit 1200 Streitwagen, 60.000 Pferden und einer ungezählten Menge von libyschen, sukkijitischen und nubischen Hilfstruppen. 4 Er eroberte die Festungen in Juda und rückte gegen Jerusalem vor. (2. Chronik 11.4) 5 Da trat der Prophet Schemaja vor Rehabeam und die führenden Männer von Juda, die sich vor Schischak nach Jerusalem zurückgezogen hatten, und sagte zu ihnen: "So spricht Jahwe: 'Ihr habt mich verlassen, darum überlasse auch ich euch der Gewalt Schischaks.'" 6 Da beugten sich die führenden Männer Israels mit dem König und sagten: "Jahwe ist gerecht!" 7 Als Jahwe sah, dass sie sich demütigten, kam sein Wort zu Schemaja: "Sie haben sich gedemütigt. Darum werde ich sie nicht beseitigen, sondern schenke ihnen ein wenig Rettung. Schischak soll nicht meinen Zorn über Jerusalem bringen. 8 Doch sie müssen sich ihm unterwerfen, damit sie erkennen, was für ein Unterschied es ist, ob sie mir dienen oder den Königen anderer Länder." 9 König Schischak von Ägypten marschierte also in Jerusalem ein und eignete sich die Schätze aus dem Haus Jahwes und dem Königspalast an. Auch die goldenen Schilde, die Salomo hatte anfertigen lassen, nahm er mit. 10 An deren Stelle ließ König Rehabeam Bronzeschilde anfertigen, die er dem Kommandanten der Leibwache übergab, die am Eingang des Palastes stationiert war. 11 Jedes Mal, wenn der König in das Haus Jahwes ging, trugen seine Leibwächter die Schilde und brachten sie anschließend an ihren Platz zurück. 12 Weil Rehabeam sich gedemütigt hatte, ließ der Zorn Jahwes von ihm ab, sodass er ihn nicht völlig vernichtete. Es gab ja auch noch manches Gute in Juda. 13 König Rehabeam festigte seine Herrschaft und regierte weiter in Jerusalem. Er war 41 Jahre alt, als er die Herrschaft antrat. Siebzehn Jahre regierte er in Jerusalem, der Stadt, die Jahwe aus allen Stämmen Israels als Wohnsitz für seinen Namen bestimmt hatte. Seine Mutter war die Ammoniterin Naama. (2. Chronik 6.20) 14 Doch er tat Böses und war nicht darauf bedacht, Jahwe zu suchen. 15 Was sonst noch über Rehabeam zu sagen ist, seine frühere und spätere Geschichte, findet man in der Chronik des Propheten Schemaja und in der des Sehers Iddo. Sie enthalten auch seinen Stammbaum. Die Auseinandersetzungen zwischen Rehabeam und Jerobeam dauerten die ganze Zeit an. (2. Chronik 13.22) 16 Als Rehabeam gestorben war, bestattete man ihn in der Davidsstadt; und sein Sohn Abija trat die Herrschaft an.