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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

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2. Chronik - Kapitel 11

1 Als Rehabeam in Jerusalem angekommen war, stellte er aus den Stämmen Juda und Benjamin ein Heer von 180.000 Soldaten zusammen. Sie sollten gegen Israel kämpfen, um die Königsherrschaft für Rehabeam zurück zu erobern. 2 Da kam das Wort Jahwes zu einem Mann Gottes namens Schemaja: 3 "Sage zu Rehabeam Ben-Salomo, dem König von Juda, und zu ganz Israel in Juda und Benjamin: 4 'So spricht Jahwe: Zieht nicht los! Kämpft nicht gegen eure Brüder! Kehrt allesamt nach Hause zurück! Ich selbst habe es so gefügt.'" Da gehorchten sie den Worten Jahwes, kehrten um und zogen nicht gegen Jerobeam. 5 So blieb Rehabeam in Jerusalem und ließ verschiedene Städte in Juda zu Festungen ausbauen. 6 Es waren: Bethlehem, Etam, Tekoa, 7 Bet-Zur, Socho, Adullam, 8 Gat, Marescha, Sif, 9 Adorajim, Lachisch, Aseka, 10 Zora, Ajalon und Hebron. 11 Er ließ diese Städte stark befestigen, setzte Kommandanten ein und ließ Vorräte an Lebensmitteln, Olivenöl und Wein anlegen. 12 In jeder Stadt befanden sich Schilde und Spieße, sodass die Städte in jeder Hinsicht stark waren. So herrschte er über Juda und Benjamin. 13 Die Priester und Leviten, die überall in Israel wohnten, standen zu Rehabeam. 14 Die Leviten verließen ihre Weideplätze und ihren Besitz und kamen nach Juda und Jerusalem, weil Jerobeam und seine Söhne sie aus dem Priesterdienst für Jahwe verstoßen hatten. (2. Chronik 13.9) 15 Jerobeam hatte nämlich eigene Priester für die Höhenheiligtümer angestellt, für die Bocksdämonen und die Stierbilder, die er hatte anfertigen lassen. (1. Könige 12.31) 16 Aus allen Stämmen Israels folgten den Leviten die Israeliten, die Jahwe, den Gott Israels, von Herzen suchten. Sie kamen nach Jerusalem, um dem Gott ihrer Vorfahren Opfer zu bringen. 17 Und sie trugen dazu bei, das Königreich Juda zu stärken und Rehabeams Herrschaft zu festigen. Das taten sie drei Jahre, so lange, wie alle dem Vorbild Davids und Salomos folgten. 18 Rehabeam heiratete Mahalat, die Tochter von Jerimot Ben-David und seiner Frau Abihajil, der Tochter von Eliab Ben-Isai. (1. Samuel 16.6) 19 Sie gebar ihm die Söhne Jëusch, Schemarja und Saham. 20 Danach heiratete er Maacha, die Tochter Abschaloms. Von ihr wurden ihm Abija, Attai, Sisa und Schelomit geboren. 21 Rehabeam liebte Maacha mehr als seine anderen Frauen. Insgesamt hatte er nämlich 18 Frauen und 60 Nebenfrauen genommen und mit ihnen 28 Söhne und 60 Töchter gezeugt. 22 Deshalb gab er Abija, dem Sohn von Maacha, eine führende Stellung unter seinen Brüdern und bestimmte ihn zum Thronfolger. 23 Rehabeam handelte wohlüberlegt und verteilte seine Söhne auf die befestigten Städte von Juda und Benjamin, gab ihnen ein sehr gutes Einkommen und suchte eine Menge Frauen für sie aus. (2. Chronik 21.3)