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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

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1. Könige - Kapitel 6

1 Im 480. Jahr nach dem Auszug der Israeliten aus Ägypten, es war das vierte Jahr, in dem Salomo über Israel regierte, im Mai, dem Blumenmonat, begann der König das Haus für Jahwe zu bauen. 2 Dieses Haus, das Salomo für Jahwe baute, war 30 Meter lang, 10 Meter breit und 15 Meter hoch. 3 Die Halle vor dem Haus war zehn Meter breit und fünf Meter tief. (1. Könige 7.15) (Johannes 10.23) 4 Im Haus waren auch Fensteröffnungen mit Rahmen und Gitterwerk. 5 Außen an den Seitenwänden und der Hinterwand ließ er einen mehrstöckigen Anbau errichten. 6 Der untere Anbau war zweieinhalb Meter breit, der mittlere drei Meter und der obere dreieinhalb Meter, weil sich die Mauer des Tempelhauses in diesen Stufen nach oben verjüngte. So mussten die Balken nicht in die Tempelmauer eingelassen werden, sondern konnten aufliegen. 7 Beim Bau des Hauses wurden Steine verwendet, die man schon im Steinbruch fertig behauen hatte. So waren weder Hämmer noch Meißel oder sonstige eiserne Werkzeuge auf der Baustelle zu hören. 8 Der Eingang zum Anbau war auf der rechten Seite des Hauses. Über Wendeltreppen gelangte man zum mittleren und oberen Stockwerk. 9 Als die Mauern fertig waren, ließ Salomo das Haus mit Balken und Bohlen aus Zedernholz decken. 10 Der Anbau fasste das Haus ganz mit Zedernbalken ein. Jedes Stockwerk war zweieinhalb Meter hoch. 11 Damals kam folgendes Wort Jahwes zu Salomo: 12 "Du baust mir dieses Haus. Wenn du nach meinen Ordnungen lebst, meine Vorschriften befolgst und meine Gebote hältst und darin lebst, dann werde ich auch zu meinem Wort stehen, das ich deinem Vater David gegeben habe. (2. Samuel 7.13) 13 Ich werde mitten unter den Israeliten wohnen und mein Volk Israel nicht verlassen." (2. Mose 29.45) 14 Nachdem Salomo den Rohbau vollendet hatte, 15 ließ er die Wände des Hauses mit Zedernholz täfeln, und zwar vom Fußboden bis zu den Deckbalken. Den Fußboden selbst ließ er mit Zypressenholz auslegen. 16 Zehn Meter vor der Rückwand des Hauses ließ er eine Zwischenwand aus Zedernholz errichten, um hinten einen Raum für das Höchstheilige zu schaffen. 17 Der Tempelraum davor war noch 20 Meter lang. 18 Er war ganz mit Zedernholz getäfelt, sodass keine Mauer mehr zu sehen war. Die Täfelung war mit Schnitzereien von wilden Kürbissen und Blütenkelchen versehen. 19 Den hinteren Raum im Haus ließ Salomo herrichten, weil er dort die Bundeslade Jahwes aufstellen wollte. 20 Dieser Raum war zehn Meter lang, zehn Meter breit und zehn Meter hoch. Er ließ ihn mit reinem Gold überziehen. Auch den Zedernholzaltar überzog er damit, 21 ebenso die Wände des Tempelhauses. Vor dem hinteren Raum ließ Salomo goldene Ketten anbringen. 22 So überzog er das ganze Haus vollständig mit Gold, auch den Altar, der zum hinteren Raum gehörte. 23 Im hinteren Raum ließ er zwei fünf Meter hohe Cherubim aus Olivenholz anfertigen. (2. Mose 37.7-9) 24 Ihre Flügel maßen je zweieinhalb Meter, sodass sie ausgespannt fünf Meter breit waren. 25 So war es auch bei dem anderen Cherub. Beide Cherubim hatten genau die gleiche Größe und Gestalt. 26 Beide waren fünf Meter hoch. 27 Er ließ die Cherubim mitten in diesem innersten Teil des Hauses aufstellen, sodass ihre ausgespannten Flügel sich in der Mitte berührten und außen bis an die Seitenwände reichten. 28 Auch die Cherubim wurden mit Gold überzogen. 29 Alle Wände des Hauses im inneren und im äußeren Raum wurden mit eingeschnitzten Reliefs von Cherubim, Palmen und Blumengebinden geschmückt. 30 Die Fußböden wurden mit Gold überzogen. 31 Der Eingang zum hinteren Raum bekam Türflügel aus Olivenholz, die von einem fünffach gestaffelten Türrahmen eingefasst waren. 32 Auf die beiden Türflügel waren Cherubim, Palmen und Blumengebinde eingeschnitzt. Sie wurden dann ganz mit Gold überzogen. In die Cherubim- und Palmenornamente wurde das Gold aufgehämmert. 33 Ebenso war es mit dem Eingang zum Tempelraum. Die vierfach gestaffelten Türrahmen waren aus Olivenholz. 34 Die beiden Türflügel, von denen jeder zwei drehbare Blätter besaß, bestanden aber aus Zypressenholz. 35 Sie waren mit eingeschnitzten Cherubim, Palmen und Blumengebinden verziert, deren Vertiefungen mit Gold ausgeschlagen wurden. 36 Den inneren Vorhof ließ Salomo mit einer Mauer von drei Lagen Quadern und einer Lage Zedernholzbalken umgeben. 37 Im Blumenmonat seines vierten Regierungsjahrs war die Grundmauer für das Haus Jahwes gelegt worden, (1. Könige 6.1) 38 und im November seines elften Jahrs, dem Regenmonat war es mit seiner gesamten Einrichtung vollendet. Sieben Jahre hatte Salomo daran gebaut.