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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

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1. Könige - Kapitel 14

1 Damals wurde Abija, der Sohn Jerobeams, krank. 2 Da sagte Jerobeam zu seiner Frau: "Verkleide dich, damit dich niemand als Königin erkennt, und geh nach Schilo zu dem Propheten Ahija. Er hat mir einst verkündet, dass ich König über dieses Volk werden soll. (1. Könige 11.31) 3 Nimm zehn Brote, einen Kuchen und einen Krug Honig mit. Der Prophet wird dir sagen, was mit dem Jungen geschieht." 4 Jerobeams Frau ging nach Schilo und kam in das Haus von Ahija. Der Prophet konnte sie nicht sehen, weil er altersblind geworden war. 5 Doch Jahwe hatte zu Ahija gesagt: "Pass auf! Die Frau Jerobeams wird hereinkommen. Sie will Auskunft über ihren kranken Sohn haben. Doch wird sie sich dir nicht zu erkennen geben. Das und das sollst du ihr sagen." 6 Als Ahija hörte, wie sie zur Tür hereinkam, sagte er: "Komm nur herein, du Ehefrau Jerobeams! Weshalb hast du dich unkenntlich gemacht? Ich habe eine harte Botschaft für dich. 7 Geh heim und sag zu Jerobeam: 'So spricht Jahwe, Israels Gott: Ich habe dich mitten aus dem Volk erhoben und dir die Herrschaft über mein Volk Israel gegeben. (1. Könige 11.37) (1. Könige 16.2) 8 Ich habe das Königtum von den Nachkommen Davids weggerissen und es dir übertragen. Aber du bist nicht so wie mein Diener David gewesen, der meine Gebote hielt, mir mit ganzem Herzen folgte und nur das tat, was mir gefällt. 9 Du hast es noch schlimmer getrieben als irgendjemand vor dir. Du hast dir andere Götter gemacht, Gussbilder, und hast mich dadurch verworfen und zum Zorn gereizt. 10 Deshalb werde ich Unglück über das Haus Jerobeams bringen und aus seiner Familie jeden Wandpisser beseitigen, egal ob er gebunden oder frei ist. Ich fege die Nachkommen Jerobeams weg, wie man Kotballen wegfegt, bis nichts mehr da ist. (1. Könige 15.29) (1. Könige 21.21) 11 Wer von ihnen in der Stadt stirbt, den werden die Hunde fressen, und wer auf dem freien Feld stirbt, den werden die Vögel fressen, denn Jahwe hat es gesagt.' (1. Könige 16.4) (1. Könige 21.24) 12 Und du, geh jetzt wieder nach Hause. Sobald du die Stadt betrittst, wird der Junge sterben. 13 Ganz Israel wird ihn betrauern und beklagen. Man wird ihn bestatten, und er wird der Einzige aus der Familie Jerobeams sein, der in ein Grab kommt. Denn er ist der Einzige, in dem sich etwas Gutes in Bezug auf Jahwe, den Gott Israels, fand. 14 Jahwe wird einen König über Israel einsetzen, der die Nachkommen Jerobeams beseitigen wird. Schon heute beginnt sich das zu erfüllen. (1. Könige 15.29) 15 Jahwe wird Israel einen solchen Schlag versetzen, dass es wie ein Schilfrohr im Wasser schwankt. Er wird Israel aus diesem guten Land, das er ihren Vorfahren gegeben hat, herausreißen und es wegschleudern bis über den Euphrat hinaus. Denn sie haben sich Aschera-Pfähle gemacht und Jahwe damit erzürnt. (2. Könige 17.23) 16 Wegen der Sünden, die Jerobeam begangen hat, und mit denen er Israel zur Sünde verführte, wird Jahwe Israel preisgeben." (1. Könige 12.30) (1. Könige 13.34) 17 Jerobeams Frau kehrte in ihr Haus nach Tirza zurück. Gerade, als sie über die Schwelle trat, starb der Junge. 18 Man bestattete ihn und ganz Israel betrauerte und beklagte ihn, wie es Jahwe durch seinen Diener, den Propheten Ahija, gesagt hatte. 19 Was sonst noch über Jerobeam zu sagen ist, wie er Kriege geführt und geherrscht hat, steht in der Chronik der Könige von Israel. 20 Er regierte 22 Jahre. Dann starb er, und sein Sohn Nadab trat die Herrschaft an seiner Stelle an. (1. Könige 15.25) 21 Rehabeam Ben-Salomo regierte über Juda. Er war 41 Jahre alt, als er König wurde, und regierte 17 Jahre in Jerusalem, der Stadt, die Jahwe aus allen Stämmen Israels erwählt hatte, um seinen Namen dort wohnen zu lassen. Seine Mutter hieß Naama; sie war eine Ammoniterin. (1. Könige 12.17) 22 Auch die Leute von Juda taten, was Jahwe missfiel. Durch die Sünden, die sie begingen, reizten sie ihn zur Eifersucht. Sie trieben es noch schlimmer als ihre Väter. 23 Denn auch sie bauten sich Opferhöhen und stellten geweihte Steinmale und Aschera-Pfähle auf jedem hohen Hügel und unter jedem üppigen Baum auf. (2. Könige 16.4) 24 Es gab sogar männliche Prostituierte für den Fruchtbarkeitskult. In allem folgten sie den abscheulichen Bräuchen der Völker, die Jahwe vor den Israeliten vertrieben hatte. (5. Mose 23.18) 25 Im fünften Regierungsjahr Rehabeams zog König Schischak von Ägypten gegen Jerusalem. (1. Könige 11.40) 26 Er raubte die Schätze aus dem Haus Jahwes und dem Königspalast. Auch die goldenen Schilde, die Salomo hatte anfertigen lassen, nahm er mit. (1. Könige 10.16) 27 An deren Stelle ließ König Rehabeam Bronzeschilde anfertigen, die er dem Kommandanten der Leibwache übergab, die am Eingang des Palastes stationiert war. 28 Jedes Mal, wenn der König in das Haus Jahwes ging, trugen seine Leibwächter die Schilde und brachten sie anschließend wieder in ihre Unterkunft zurück. 29 Was sonst noch über Rehabeam und seine Taten zu sagen ist, steht in der Chronik der Könige von Juda. 30 Die Auseinandersetzungen zwischen Rehabeam und Jerobeam dauerten an, solange sie lebten. (1. Könige 15.6) 31 Als Rehabeam gestorben war, bestattete man ihn in der Davidsstadt. Seine Mutter war die Ammoniterin Naama. Sein Sohn Abija trat die Herrschaft an. (1. Könige 14.21)