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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

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1. Chronik - Kapitel 6

1 Die Söhne Levis waren Gerschon, Kehat und Merari, (2. Mose 6.16-19) (1. Chronik 5.27) 2 die Söhne Gerschons: Libni und Schimi. 3 Die Söhne Kehats waren Amram, Jizhar, Hebron und Usiël, 4 die Söhne Meraris: Machli und Muschi. Es folgen die Sippenoberhäupter der Leviten in den Hauptlinien der Nachkommen Levis: 5 Die Gruppe Gerschon: Auf Gerschon folgten in absteigender Linie Libni, Jahat, Simma, 6 Joach, Iddo, Serach und Jeotrai. 7 Die Gruppe Kehat: Auf Kehat folgten in absteigender Linie Amminadab, Korach, Assir, (2. Mose 6.24) 8 Elkana, Abiasaf, Assir, 9 Tahat, Uriël, Usija und Schaul. 10 Die Söhne Elkanas waren Amasai, Ahimot 11 und Elkana. Auf diesen folgten in direkter Linie Zuf, Nahat, 12 Eliab, Jeroham, Elkana und Samuel. (1. Samuel 1.1) 13 Die Söhne Samuels waren sein Erstgeborener Joël und der zweite Abija. (1. Samuel 8.2) 14 Die Gruppe Merari: Auf Merari folgten in absteigender Linie Machli, Libni, Schimi, Usa, 15 Schima, Haggija und Asaja. 16 Ein Teil der Nachkommen Levis erhielt von David den Auftrag, den Chorgesang im Heiligtum Jahwes zu übernehmen, nachdem die Bundeslade dort ihren festen Platz gefunden hatte. 17 Sie versahen diesen Dienst vor dem Zelt der Gottesbegegnung, bis Salomo das Haus Jahwes in Jerusalem gebaut hatte. Sie richteten sich dabei genau nach den Vorschriften. 18 Folgende Leviten wurden zusammen mit den übrigen Männern ihrer Sippen dazu berufen: Leiter der ersten Sängergruppe war Heman von den Nachkommen Kehats. Er war der Sohn Joëls und Enkel Samuels. (1. Chronik 15.17) 19 Seine weiteren Vorfahren waren Elkana, Jeroham, Eliël, Tohu, 20 Zuf, Elkana, Mahat, Amasai, 21 Elkana, Joël, Asarja, Zefanja, 22 Tahat, Assir, Abiasaf, Korach, 23 Jizhar und Kehat, der Sohn Levis und Enkel Israels. 24 Rechts neben Heman stand Asaf von den Nachkommen Gerschons, der Leiter der zweiten Sängergruppe. Er war der Sohn von Berechja und ein Enkel von Schima. (1. Chronik 15.17) 25 Seine weiteren Vorfahren waren: Michael, Maaseja, Malkija, 26 Etni, Serach, Adaja, 27 Etan, Simma, Schimi, 28 Jahat und Gerschon, der Sohn Levis. 29 Links neben Heman stand Etan von den Nachkommen Meraris, der Leiter der dritten Sängergruppe. Er war der Sohn von Kischi und Enkel von Abdi. Seine weiteren Vorfahren waren: Malluch, (1. Chronik 15.17) 30 Haschabja, Amazja, Hilkija, 31 Amzi, Bani, Schemer, 32 Machli, Muschi und Merari, der Sohn Levis. 33 Die anderen Leviten, ihre Brüder, hatten den Dienst an der Wohnung, am Haus Gottes, zu verrichten. 34 Der Priesterdienst aber war den Nachkommen Aarons vorbehalten. Diese verbrannten die Opfer auf dem Brandopferaltar und den Weihrauch auf dem Räucheraltar. Sie allein durften die Arbeiten im Höchstheiligen verrichten und Sühnehandlungen für die Israeliten vollziehen, genau wie es Mose, der Diener Gottes, festgelegt hatte. (2. Mose 28.1) (3. Mose 16.1) 35 Die Nachkommen Aarons in direkter Abstammungslinie waren Eleasar, Pinhas, Abischua, (1. Chronik 5.29) 36 Bukki, Usi, Serachja, 37 Merajot, Amarja, Ahitub, 38 Zadok und Ahimaaz. 39 Die Wohnorte und die Weideplätze für die Viehherden wurden den Nachkommen Levis durch das Los zugeteilt. Das erste Los fiel auf die Nachkommen Aarons, die zu den Nachkommen Kehats gehörten. 40 Sie erhielten im Gebiet des Stammes Juda die Stadt Hebron mit dem Weideland ringsum. 41 Aber das Ackerland der Stadt und die dazugehörenden Dörfer bekam Kaleb, der Sohn von Jefunne. 42 Hebron war eine von den Asylstädten, in denen ein Totschläger Zuflucht finden konnte. Außerdem erhielten die Nachkommen Aarons Libna, Jattir und Eschtemoa mit ihren Weideflächen, 43 Holon und Debir, 44 Aschan und Bet-Schemesch mit dem dazugehörenden Weideland. 45 Dazu bekamen sie im Stammesgebiet von Benjamin Geba, Alemet und Anatot mit ihren Weideflächen. Insgesamt waren es dreizehn Städte. 46 Die übrigen Sippen der Nachkommen Kehats bekamen durch das Los zehn Städte in der westlichen Hälfte des Stammesgebiets von Manasse. (1. Chronik 6.51-55) 47 Die verschiedenen Sippen der Nachkommen Gerschons erhielten dreizehn Städte im Gebiet der Stämme Issachar, Ascher und Naftali sowie in der östlichen Hälfte des Stammesgebiets von Manasse, in Baschan. (1. Chronik 6.56) 48 Die Sippen der Nachkommen Meraris bekamen durch das Los zwölf Städte im Gebiet der Stämme Ruben, Gad und Sebulon. (1. Chronik 6.62-66) 49 Die Israeliten übergaben also den Nachkommen Levis diese Städte mit dem dazugehörenden Weideland. 50 Die Priester erhielten durch das Los die bereits genannten Städte im Gebiet der Stämme Juda, Simeon und Benjamin. (1. Chronik 6.40) 51 Die anderen Sippen der Nachkommen Kehats erhielten folgende Städte mit dem dazugehörenden Weideland: im Stammesgebiet von Efraïm 52 die Asylstadt Sichem im Bergland von Efraïm, weiter Geser, 53 Kibzajim, Bet-Horon, 54 Ajalon und Gat-Rimmon; 55 im Stammesgebiet von West-Manasse Aner und Jibleam. 56 Die Nachkommen Gerschons bekamen folgende Städte mit dem dazugehörenden Weideland: im Gebiet von Ost-Manasse: Golan in Baschan und Aschtarot; 57 im Gebiet von Issachar: Kedesch, Daberat, 58 Ramot und Anem; 59 im Gebiet von Ascher: Mischal, Abdon, 60 Hukok und Rehob; 61 und im Gebiet von Naftali: Kedesch in Galiläa, Hammon und Kirjatajim. 62 Die Nachkommen Meraris schließlich bekamen folgende Städte mit dem dazugehörenden Weideland: im Stammesgebiet von Sebulon: Rimmon und Tabor; 63 auf der Ostseite des Jordan im Stammesgebiet von Ruben: die Stadt Bezer, die gegenüber von Jericho in der Steppe liegt, dazu Jahaz, 64 Kedemot und Mefaat; 65 im Stammesgebiet von Gad: Ramot in Gilead, Mahanajim, 66 Heschbon und Jaser.