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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

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1. Chronik - Kapitel 27

1 Es folgt ein Verzeichnis der Sippenoberhäupter Israels, der Anführer der Tausend- und Hundertschaften und ihrer Schriftführer, die dem König in allen Angelegenheiten der Abteilungen dienten, die jeden Monat im Jahr antraten und abtraten. Jede Abteilung war 24.000 Mann stark. 2 Der ersten Abteilung für den ersten Monat stand Jaschobam Ben-Sabdiël vor, 3 ein Nachkomme von Perez. Er war der Befehlshaber über alle Offiziere seiner Abteilung. 4 Der Abteilung des zweiten Monats stand Dodai aus Ahoach vor. Der höchste Offizier seiner Abteilung war Miklot. 5 Der Heerführer für den dritten Monat war Benaja, der Sohn des Priesters Jojada. 6 Er war einer der "Dreißig Helden". Als er ihr Anführer wurde, übernahm sein Sohn Ammisabad den Befehl über seine Abteilung. 7 Der vierte für den vierten Monat war Asaël, der Bruder Joabs, später sein Sohn Sebadja. 8 Der fünfte für den fünften Monat war Schamhut, ein Nachkomme Serachs, 9 der sechste für den sechsten Monat war Ira Ben-Ikkesch aus Tekoa, 10 der siebte für den siebten Monat war Helez aus Pelon vom Stamm Efraïm, 11 der achte für den achten Monat war Sibbechai, ein Nachkomme Serachs, aus Huscha, (1. Chronik 20.4) 12 der neunte für den neunten Monat war Abiëser aus Anatot, vom Stamm Benjamin, 13 der zehnte für den zehnten Monat war Mahrai, ein Nachkomme Serachs, aus Netofa, 14 der elfte für den elften Monat war Benaja aus Piraton vom Stamm Efraïm 15 und der zwölfte für den zwölften Monat war Heldai, ein Nachkomme Otniëls, aus Netofa. 16 Die Stämme Israels wurden von folgenden Männern geführt. Ruben: Eliëser Ben-Sichri; Simeon: Schefatja Ben-Maacha; 17 Levi: Haschabja Ben-Kemuël; Aaron: Zadok; 18 Juda: Elihu, ein Bruder Davids; Issachar: Omri Ben-Michael; 19 Sebulon: Jischmaja Ben-Obadja; Naftali: Jerimot Ben-Asriël; 20 Efraïm: Hoschea Ben-Asasja; West-Manasse: Joël Ben-Pedaja; 21 Ost-Manasse in Gilead: Jiddo Ben-Secharja; Benjamin: Jaasiël Ben-Abner; 22 Dan: Asarel Ben-Jeroham. Dies waren die Anführer der Stämme Israels. 23 Die Zahl derer, die 20 Jahre alt und jünger waren, nahm David nicht mit auf, denn Jahwe hatte gesagt, dass er Israel zahlreich machen werde wie die Sterne am Himmel. (1. Mose 22.17) 24 Joab Ben-Zeruja hatte die Zählung begonnen, sie aber nicht vollendet, weil wegen dieser Sache ein Zorn über Israel kam. Deshalb stehen diese Zahlen nicht in der Chronik des Königs David. (1. Chronik 21.14) 25 Über die Vorräte des Königs in Jerusalem hatte Asmawet Ben-Adiël die Aufsicht und über die Vorräte auf dem Land, in den Städten, Dörfern und Schutztürmen war Jonatan Ben-Usija eingesetzt. 26 Über die Landarbeiter hatte Esri Ben-Kelub die Aufsicht, 27 über die Weinberge Schimi aus Rama und über die Weinvorräte in den Weinbergen Sabdi aus Schefam. 28 Über die Oliven- und Maulbeerfeigenbäume, die in der Schefela wuchsen, hatte Baal-Hanan aus Bet-Gader die Aufsicht und über die Ölvorräte Joasch. 29 Über die Rinder, die in der Scharon-Ebene weideten, hatte Schitrai die Aufsicht, der auch von dort stammte, und über die Rinder in den Tälern Schafat Ben-Adlai. 30 Über die Kamele hatte der Ismaëlit Obil die Aufsicht, über die Eselinnen Jechdeja aus Meronot 31 und über die Schafherden der Hagariter Jasis. Das waren die Verwalter des königlichen Besitzes zur Zeit Davids. 32 Davids Onkel Jonatan, ein verständiger und schriftkundiger Mann, war Ratgeber. Jehiël Ben-Hachmoni war der Erzieher der Königssöhne. 33 Ahitofel war ebenfalls königlicher Berater und der Arkiter Huschai war Freund des Königs. (2. Samuel 15.12) (2. Samuel 15.37) 34 Nachfolger Ahitofels waren Jojada Ben-Benaja und Abjatar. Joab war Heerführer des Königs. (2. Samuel 8.16)