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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

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1. Chronik - Kapitel 23

1 Als David alt war und lebenssatt, setzte er seinen Sohn Salomo zum König über Israel ein. (1. Könige 1.28) 2 David ließ alle führenden Männer Israels, die Priester und die Leviten zusammenrufen. 3 Alle Leviten von dreißig Jahren an aufwärts wurden gezählt. Es waren 38.000 Männer. 4 Von diesen bestimmte David 24.000 zur Aufsicht für die Arbeit am Haus Jahwes, 6000 sollten Schriftführer und Richter sein. 5 4000 Torwächter und 4000, die Jahwe mit den Instrumenten preisen und loben sollten, die er selbst zum Lobgesang hatte anfertigen lassen. 6 David teilte die Leviten nach ihrer Abstammung von Gerschon, Kehat und Merari in Abteilungen ein. (1. Chronik 6.1-2) 7 Zu den Gerschoniten gehörten Ladan und Schimi. 8 Ladan hatte drei Söhne. Das Oberhaupt war Jehiël, ihm folgten Setam und Joël. (1. Chronik 26.21) 9 Schimi hatte drei Söhne: Schelomit, Hasiël und Haran. Sie alle waren die Oberhäupter der Sippen, die von Ladan abstammten. 10 Schimi hatte vier Söhne: Jahat, Sisa, Jëusch und Beria. 11 Das Oberhaupt war Jahat, an zweiter Stelle stand Sisa. Jëusch und Beria hatten nur wenige Söhne und bildeten deshalb eine einzige Sippe und auch nur eine Dienstgruppe. 12 Kehat hatte vier Söhne: Amram, Jizhar, Hebron und Usiël. (1. Chronik 5.28-29) 13 Die Söhne Amrams waren Mose und Aaron. Aaron und seine Söhne wurden für immer dazu bestimmt, das Höchstheilige zu heiligen, Rauchopfer vor Jahwe zu verbrennen, ihm zu dienen und allezeit in seinem Namen zu segnen. (5. Mose 10.8) (1. Chronik 6.34) (Hebräer 5.4) 14 Die Nachkommen des Gottesmannes Mose wurden den Leviten zugerechnet. (5. Mose 33.1) 15 Die Söhne Moses waren Gerschom und Eliëser. (2. Mose 18.3-4) 16 Von den Söhnen Gerschoms war Schubaël das Oberhaupt. (1. Chronik 26.24) 17 Von den Söhnen Eliësers war sein einziger Sohn Rehabja das Oberhaupt. Dieser hatte aber sehr viele Söhne. (1. Chronik 24.21) 18 Von den Söhnen Jizhars war Schelomit das Oberhaupt. 19 Von den Söhnen Hebrons war Jerija das Oberhaupt, Amarja der zweite, Jahasiël der dritte und Jekamam der vierte. 20 Von den Söhnen Usiëls war Micha das Oberhaupt und Jischija der zweite. 21 Die Söhne Meraris waren Machli und Muschi, die Söhne Machlis: Eleasar und Kisch. (1. Chronik 6.4) 22 Als Eleasar starb, hinterließ er keine Söhne, sondern nur Töchter. Sie wurden aber von den Söhnen ihres Onkels Kisch geheiratet. 23 Muschi hatte drei Söhne: Machli, Eder und Jeremot. 24 Das waren die Nachkommen Levis nach ihren Familien, die Oberhäupter der Familien nach ihren Dienstgruppen, wie sie Kopf für Kopf bestellt worden waren, um die Arbeit im Dienst für das Haus Jahwes zu tun, von zwanzig Jahren an aufwärts. 25 David sagte: "Jahwe, der Gott Israels, hat seinem Volk Ruhe verschafft und wohnt nun für immer in Jerusalem. (Joel 4.21) 26 So müssen auch die Leviten die Wohnung mit allen Gegenständen, die für den Dienst gebraucht werden, nicht mehr tragen." - 27 Denn nach den letzten Anordnungen Davids wurden die Leviten von zwanzig Jahren an und darüber gezählt. - 28 "Denn ihr Platz ist an der Seite der Nachkommen Aarons im Dienst für das Haus Jahwes. Sie sollen die Vorhöfe und Kammern in Ordnung halten, die heiligen Gegenstände reinigen und alles erledigen, was sonst noch im Haus Gottes anfällt. 29 Sie haben für die geweihten Brote zu sorgen, für das Feinmehl zum Speisopfer, die ungesäuerten Fladenbrote, das Pfannengebäck und den Teig. Außerdem müssen sie die Hohl- und Längenmaße überwachen. 30 Sie müssen jeden Morgen und Abend bereitstehen, um Jahwe zu preisen und zu loben, (Psalm 92.3) 31 und auch immer dann, wenn Jahwe Brandopfer gebracht werden an den Sabbaten, den Neumondstagen und den Festen, ohne Ausnahme nach der für sie vorgeschriebenen Zahl. 32 So sollen sie die Aufgaben beim Zelt der Gottesbegegnung und beim Heiligtum erfüllen und die Nachkommen Aarons bei ihren Pflichten für das Haus Jahwes unterstützen."