4. Mose - Kapitel 35
Von den Städten der Leviten und den Freistädten
1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)
Von den Freistädten
9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.
Gesetze über Mord und über Totschlag
16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)
Hiob - Kapitel 36
Elihus letzte Rede
1 Elihu redet weiter und sprach: 2 Harre mir noch ein wenig, ich will dir's zeigen; denn ich habe noch von Gottes wegen etwas zu sagen.3 Ich will mein Wissen weither holen und beweisen, daß mein Schöpfer recht habe. 4 Meine Reden sollen ohne Zweifel nicht falsch sein; mein Verstand soll ohne Tadel vor dir sein. 5 Siehe, Gott ist mächtig, und verachtet doch niemand; er ist mächtig von Kraft des Herzens.
6 Den Gottlosen erhält er nicht, sondern hilft dem Elenden zum Recht. (Psalm 72.4) (Psalm 72.12) 7 Er wendet seine Augen nicht von dem Gerechten; sondern mit Königen auf dem Thron läßt er sie sitzen immerdar, daß sie hoch bleiben. 8 Und wenn sie gefangen blieben in Stöcken und elend gebunden mit Stricken, 9 so verkündigt er ihnen, was sie getan haben, und ihre Untugenden, daß sie sich überhoben, 10 und öffnet ihnen das Ohr zur Zucht und sagt ihnen, daß sie sich von dem Unrechten bekehren sollen. (Hiob 33.16) 11 Gehorchen sie und dienen ihm, so werden sie bei guten Tagen alt werden und mit Lust leben. 12 Gehorchen sie nicht, so werden sie ins Schwert fallen und vergehen in Unverstand. 13 Die Heuchler werden voll Zorns; sie schreien nicht, wenn er sie gebunden hat. 14 So wird ihre Seele in der Jugend sterben und ihr Leben unter den Hurern. 15 Aber den Elenden wird er in seinem Elend erretten und dem Armen das Ohr öffnen in der Trübsal. (Hiob 36.10) 16 Und auch dich lockt er aus dem Rachen der Angst in weiten Raum, da keine Bedrängnis mehr ist; und an deinem Tische, voll des Guten, wirst du Ruhe haben.
17 Du aber machst die Sache der Gottlosen gut, daß ihre Sache und ihr Recht erhalten wird. 18 Siehe zu, daß nicht vielleicht Zorn dich verlocke zum Hohn, oder die Größe des Lösegelds dich verleite. 19 Meinst du, daß er deine Gewalt achte oder Gold oder irgend eine Stärke oder Vermögen? 20 Du darfst der Nacht nicht begehren, welche Völker wegnimmt von ihrer Stätte. 21 Hüte dich und kehre dich nicht zum Unrecht, wie du denn vor Elend angefangen hast. 22 Siehe Gott ist zu hoch in seiner Kraft; wo ist ein Lehrer, wie er ist? (Psalm 25.9)
23 Wer will ihm weisen seinen Weg, und wer will zu ihm sagen: "Du tust Unrecht?" 24 Gedenke daß du sein Werk erhebest, davon die Leute singen. 25 Denn alle Menschen sehen es; die Leute schauen's von ferne. 26 Siehe Gott ist groß und unbekannt; seiner Jahre Zahl kann niemand erforschen. 27 Er macht das Wasser zu kleinen Tropfen und treibt seine Wolken zusammen zum Regen, (Hiob 5.10)
28 daß die Wolken fließen und triefen sehr auf die Menschen. 29 Wenn er sich vornimmt die Wolken auszubreiten wie sein hoch Gezelt, (Psalm 104.3) 30 siehe, so breitet er aus sein Licht über dieselben und bedeckt alle Enden des Meeres. (Psalm 18.15-16) 31 Denn damit schreckt er die Leute und gibt doch Speise die Fülle. 32 Er deckt den Blitz wie mit Händen und heißt ihn doch wieder kommen. 33 Davon zeugt sein Geselle, des Donners Zorn in den Wolken.