4. Mose - Kapitel 35
Von den Städten der Leviten und den Freistädten
1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)
Von den Freistädten
9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.
Gesetze über Mord und über Totschlag
16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)
Hiob - Kapitel 29
Hiobs früheres Glück
1 Und Hiob hob abermals an seine Sprüche und sprach: 2 O daß ich wäre wie in den vorigen Monden, in den Tagen, da mich Gott behütete;3 da seine Leuchte über meinem Haupt schien und ich bei seinem Licht in der Finsternis ging; (Psalm 18.29) 4 wie war ich in der Reife meines Lebens, da Gottes Geheimnis über meiner Hütte war; (Psalm 25.14) 5 da der Allmächtige noch mit mir war und meine Kinder um mich her; 6 da ich meine Tritte wusch in Butter und die Felsen mir Ölbäche gossen; 7 da ich ausging zum Tor in der Stadt und mir ließ meinen Stuhl auf der Gasse bereiten;
8 da mich die Jungen sahen und sich versteckten, und die Alten vor mir aufstanden; 9 da die Obersten aufhörten zu reden und legten ihre Hand auf ihren Mund; 10 da die Stimme der Fürsten sich verkroch und ihre Zunge am Gaumen klebte! 11 Denn wessen Ohr mich hörte, der pries mich selig; und wessen Auge mich sah, der rühmte mich. 12 Denn ich errettete den Armen, der da schrie, und den Waisen, der keinen Helfer hatte. (2. Mose 22.20-21) (3. Mose 19.18)
13 Der Segen des, der verderben sollte, kam über mich; und ich erfreute das Herz der Witwe. 14 Gerechtigkeit war mein Kleid, das ich anzog wie einen Rock; und mein Recht war mein fürstlicher Hut. 15 Ich war des Blinden Auge und des Lahmen Fuß. 16 Ich war ein Vater der Armen; und die Sache des, den ich nicht kannte, die erforschte ich. (Hiob 31.18) 17 Ich zerbrach die Backenzähne des Ungerechten und riß den Raub aus seinen Zähnen. (Psalm 58.7) 18 Ich gedachte: "Ich will in meinem Nest ersterben und meiner Tage viel machen wie Sand." 19 Meine Wurzel war aufgetan dem Wasser, und der Tau blieb über meinen Zweigen. 20 Meine Herrlichkeit erneute sich immer an mir, und mein Bogen ward immer stärker in meiner Hand. 21 Sie hörten mir zu und schwiegen und warteten auf meinen Rat.
22 Nach meinen Worten redete niemand mehr, und meine Rede troff auf sie. 23 Sie warteten auf mich wie auf den Regen und sperrten ihren Mund auf als nach dem Spätregen. 24 Wenn ich mit ihnen lachte, wurden sie nicht zu kühn darauf; und das Licht meines Angesichts machte mich nicht geringer. 25 Wenn ich zu ihrem Geschäft wollte kommen, so mußte ich obenan sitzen und wohnte wie ein König unter Kriegsknechten, da ich tröstete, die Leid trugen.