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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

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Esra - Kapitel 2

Verzeichnis der Heimkehrer

1 Dies sind die Kinder der Landschaft, die heraufzogen aus der Gefangenschaft, die Nebukadnezar, der König zu Babel, hatte gen Babel geführt und die wieder gen Jerusalem und nach Juda kamen, ein jeglicher in seine Stadt, 2 und kamen mit Serubabel, Jesua, Nehemia, Seraja, Reelaja, Mardochai, Bilsa, Mispar, Bigevai, Rehum und Baana. Dies ist nun die Zahl der Männer des Volkes Israel: (Esra 1.8) (Esra 2.63) 3 der Kinder Parevs zweitausend hundertundzweiundsiebzig; 4 der Kinder Sephatja dreihundert und zweiundsiebzig; 5 der Kinder Arah siebenhundert und fünfundsiebzig; 6 der Kinder Pahath-Moab, von den Kindern Jesua, Joab, zweitausend achthundertundzwölf; 7 der Kinder Elam tausend zweihundertvierundfünfzig; 8 der Kinder Satthu neunhundert und fünfundvierzig; 9 der Kinder Sakkai siebenhundert und sechzig; 10 der Kinder Bani sechshundert und zweiundvierzig; 11 der Kinder Bebai sechshundert und dreiundzwanzig; 12 der Kinder Asgad tausend zweihundert und zweiundzwanzig; 13 der Kinder Adonikam sechshundert und sechsundsechzig; 14 der Kinder Bigevai zweitausend und sechsundfünfzig; 15 der Kinder Adin vierhundert und vierundfünfzig; 16 der Kinder Ater von Hiskia achtundneunzig; 17 der Kinder Bezai dreihundert und dreiundzwanzig; 18 der Kinder Jorah hundertundzwölf; 19 der Kinder Hasum zweihundert und dreiundzwanzig; 20 der Kinder von Gibbar fünfundneunzig; 21 der Kinder von Bethlehem hundertdreiundzwanzig; 22 der Männer von Netopha sechsundfünfzig; 23 der Männer von Anathoth hundertachtundzwanzig; 24 der Kinder von Asmaveth zweihundertvierzig; 25 der Kinder von Kirjath-Arim, Kaphira und Beeroth siebenhundert und dreiundvierzig; 26 der Kinder von Rama und Geba sechshundert und einundzwanzig; 27 der Männer von Michmas hundertzweiundzwanzig; 28 der Männer von Beth-El und Ai zweihundert und dreiundzwanzig; 29 der Kinder von Nebo zweiundfünfzig; 30 der Kinder Magbis hundertsechsundfünfzig; 31 der Kinder des andern Elam tausendzweihundert und vierundfünfzig; 32 der Kinder Harim dreihundertundzwanzig; 33 der Kinder von Lod, Hadid und Ono siebenhundert und fünfundzwanzig; 34 der Kinder von Jericho dreihundert und fünfundvierzig; 35 der Kinder von Senaa dreitausend und sechshundertunddreißig. 36 Der Priester: der Kinder Jedaja vom Hause Jesua neunhundert und dreiundsiebzig;
37 der Kinder Immer tausend und zweiundfünfzig; 38 der Kinder Pashur tausendzweihundert und siebenundvierzig; 39 der Kinder Harim tausend und siebzehn. 40 Der Leviten: der Kinder Jesua und Kadmiel von den Kindern Hodavja vierundsiebzig. (Nehemia 12.8)
41 Der Sänger: der Kinder Asaph hundertachtundzwanzig.
42 der Kinder der Torhüter: die Kinder Sallum, die Kinder Ater, die Kinder Talmon, die Kinder Akkub, die Kinder Hatita und die Kinder Sobai, allesamt hundertneununddreißig.
43 Der Tempelknechte: die Kinder Ziha, die Kinder Hasupha, die Kinder Tabbaoth, (Esra 8.20)
44 die Kinder Keros, die Kinder Siaha, die Kinder Padon, 45 die Kinder Lebana, die Kinder Hagaba, die Kinder Akkub, 46 die Kinder Hagab, die Kinder Samlai, die Kinder Hanan, 47 die Kinder Giddel, die Kinder Gahar, die Kinder Reaja, 48 die Kinder Rezin, die Kinder Nekoda, die Kinder Gassam, 49 die Kinder Usa, die Kinder Paseah, die Kinder Beasi, 50 die Kinder Asna, die Kinder der Meuniter, die Kinder der Nephusiter, 51 die Kinder Bakbuk, die Kinder Hakupha, die Kinder Harhur, 52 die Kinder Bazluth, die Kinder Mehida, die Kinder Harsa, 53 die Kinder Barkos, die Kinder Sisera, die Kinder Themah, 54 die Kinder Neziah, die Kinder Hatipha. 55 Die Kinder der Knechte Salomos: Die Kinder Sotai, die Kinder Sophereth, die Kinder Peruda, (1. Könige 9.21)
56 die Kinder Jaala, die Kinder Darkon, die Kinder Giddel, 57 die Kinder Sephatja, die Kinder Hattil, die Kinder Pochereth von Zebaim, die Kinder der Ami. 58 Aller Tempelknechte und Kinder der Knechte Salomos waren zusammen dreihundert und zweiundneunzig. (Josua 9.23) 59 Und diese zogen auch mit herauf von Thel-Melah, Thel-Harsa, Cherub, Addon und Immer, aber sie konnten nicht anzeigen ihr Vaterhaus noch ihr Geschlecht, ob sie aus Israel wären:
60 die Kinder Delaja, die Kinder Tobia, die Kinder Nekoda, sechshundert und zweiundfünfzig. 61 Und von den Kindern der Priester: die Kinder Habaja, die Kinder Hakkoz, die Kinder Barsillais, der aus den Töchtern Barsillais, des Gileaditers, ein Weib nahm und ward unter ihrem Namen genannt. (2. Samuel 19.32)
62 Die suchten ihre Geburtsregister, und fanden keine; darum wurden sie untüchtig geachtet zum Priestertum. 63 Und der Landpfleger sprach zu ihnen, sie sollten nicht essen vom Hochheiligen, bis ein Priester aufstände mit dem Licht und Recht. (2. Mose 28.30) (Esra 2.2) 64 Der ganzen Gemeinde wie ein Mann waren zweiundvierzigtausend und dreihundertundsechzig.
65 ausgenommen ihre Knechte und Mägde, derer waren siebentausend dreihundert und siebenunddreißig, dazu zweihundert Sänger und Sängerinnen. 66 Und hatten siebenhundert und sechsunddreißig Rosse, zweihundert und fünfundvierzig Maultiere, 67 vierhundert und fünfunddreißig Kamele und sechstausend und siebenhundertzwanzig Esel. 68 Und etliche Oberste der Vaterhäuser, da sie kamen zum Hause des Herrn zu Jerusalem, gaben sie freiwillig zum Hause Gottes, daß man's setzte auf seine Stätte,
69 und gaben nach ihrem Vermögen zum Schatz fürs Werk einundsechzigtausend Goldgulden und fünftausend Pfund Silber und hundert Priesterröcke. 70 Also setzten sich die Priester und die Leviten und die vom Volk und die Sänger und die Torhüter und die Tempelknechte in ihre Städte und alles Israel in seine Städte.