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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

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1. Chronik - Kapitel 8

Das Haus Benjamin und Saul

1 Benjamin aber zeugte Bela, seinen ersten Sohn; Asbal, den zweiten; Ahrah, den dritten; (1. Mose 46.21) 2 Noha, den vierten; Rapha, den fünften. 3 Und Bela hatte Kinder: Addar, Gera, Abihud,
4 Abisua, Naeman, Ahoah, 5 Gera, Sephuphan und Huram. 6 Dies sind die Kinder Ehuds (die da Häupter waren der Vaterhäuser unter den Bürgern zu Geba und zogen weg gen Manahath,
7 nämlich Naeman, Ahia und Gera, derselbe führte sie weg): und er zeugte Usa und Abihud. 8 Und Saharaim zeugte im Lande Moab, da er von sich gelassen hatte seine Weiber Husim und Baara,
9 und er zeugte von Hodes, seinem Weibe: Jobab, Zibja, Mesa, Malcham, 10 Jeuz, Sachja und Mirma. Das sind seine Kinder, Häupter der Vaterhäuser. 11 Von Husim aber zeugte er Abitob und Elpaal. 12 die Kinder aber Elpaals waren: Eber, Miseam und Semer. Derselbe baute Ono und Lod und ihre Ortschaften. 13 Und Beria und Sema waren Häupter der Vaterhäuser unter den Bürgern zu Ajalon; sie verjagten die zu Gath.
14 Ahjo aber, Sasak, Jeremoth, 15 Sebadja, Arad, Ader, 16 Michael, Jispa und Joha, das sind Kinder Berias. 17 Sebadja, Mesullam, Hiski, Heber, 18 Jismerai, Jislia, Jobab, das sind Kinder Elpaals. 19 Jakim, Sichri, Sabdi, 20 Eljoenai, Zilthai, Eliel, 21 Adaja, Braja und Simrath, das sind Kinder Simeis. 22 Jispan, Eber, Eliel, 23 Abdon, Sichri, Hanan, 24 Hananja, Elam, Anthothja, 25 Jephdeja und Pnuel, das sind die Kinder Sasaks. 26 Samserai, Seharja, Athalja, 27 Jaeresja, Elia und Sichri, das sind Kinder Jerohams. 28 das sind die Häupter der Vaterhäuser ihrer Geschlechter, die zu Jerusalem wohnten. 29 Aber zu Gibeon wohnte der Vater Gibeons, und sein Weib hieß Maacha, (1. Chronik 9.35)
30 und sein erster Sohn war Abdon, Zur, Kis, Baal, Nadab, 31 Gedo, Ahjo, Secher; 32 Mikloth aber zeugte Simea. Und auch sie wohnten ihren Brüdern gegenüber zu Jerusalem mit ihnen. 33 Ner zeugte Kis. Kis zeugte Saul. Saul zeugte Jonathan, Malchisua, Abinadab und Esbaal. (1. Samuel 14.51)
34 Der Sohn aber Jonathans war Merib-Baal. Merib-Baal zeugte Micha. 35 Die Kinder Michas waren: Pithon, Melech, Tharea und Ahas. 36 Ahas aber zeugte Joadda. Joadda zeugte Alemeth, Asmaveth und Simri. Simri zeugte Moza. 37 Moza zeugte Binea; des Sohn war Rapha; des Sohn war Eleasa; des Sohn war Azel. 38 Azel aber hatte sechs Söhne; die hießen: Asrikam, Bochru, Ismael, Searja, Obadja, Hanan. Die waren alle Söhne Azels. 39 Die Kinder Eseks, seines Bruders, waren: Ulam, sein erster Sohn; Jeus, der andere; Eliphelet, der dritte. 40 Die Kinder aber Ulams waren gewaltige Leute und geschickt mit Bogen und hatten viele Söhne und Sohnes-Söhne: hundertfünfzig. Die sind alle von den Kindern Benjamins. (1. Chronik 12.2)