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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

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Sacharja - Kapitel 9

Ankündigung des Gerichts über Israels Feinde und des Kommens des Friedenskönigs zum Heil Israels

1 Ausspruch des Wortes Jehovas über das Land Chadrak; und auf Damaskus läßt es sich nieder (denn Jehova hat ein Auge auf die Menschen und auf alle Stämme Israels), (Jesaja 17.1) 2 und auch auf Hamath, welches daran grenzt, auf Tyrus und Zidon, weil es sehr weise ist. - (Jesaja 23.1) (Jeremia 47.4) (Hesekiel 26.1) 3 Und Tyrus hat sich eine Feste erbaut und Silber gehäuft wie Staub, und Feingold wie Straßenkot. 4 Siehe, der Herr wird es einnehmen und seine Macht im Meere schlagen; und es selbst wird vom Feuer verzehrt werden. 5 Askalon soll es sehen und sich fürchten; auch Gasa, und soll sehr erzittern, und Ekron, denn seine Zuversicht ist zu Schanden geworden. Und der König wird auf Gasa vertilgt, und Askalon wird nicht mehr bewohnt werden. (Jeremia 47.1) 6 Und ein Bastard wird in Asdod wohnen, und ich werde den Hochmut der Philister ausrotten. 7 Und ich werde sein Blut aus seinem Munde wegtun und seine Greuel zwischen seinen Zähnen hinweg; und auch er wird übrigbleiben unserem Gott, und wird sein wie ein Fürst in Juda, und Ekron wie der Jebusiter. 8 Und ich werde für mein Haus ein Lager aufschlagen vor dem Kriegsheere, vor den Hin- und Wiederziehenden, und kein Bedränger wird sie mehr überziehen; denn jetzt habe ich dareingesehen mit meinen Augen. - (Sacharja 2.9) 9 Frohlocke laut, Tochter Zion; jauchze, Tochter Jerusalem! Siehe, dein König wird zu dir kommen: gerecht und ein Retter ist er, demütig, und auf einem Esel reitend, und zwar auf einem Füllen, einem Jungen der Eselin. (Zephanja 3.14) (Matthäus 21.5) 10 Und ich werde die Wagen ausrotten aus Ephraim und die Rosse aus Jerusalem, und der Kriegsbogen wird ausgerottet werden. Und er wird Frieden reden zu den Nationen; und seine Herrschaft wird sein von Meer zu Meer, und vom Strome bis an die Enden der Erde. (Micha 5.9) 11 Und du - um des Blutes deines Bundes willen entlasse ich auch deine Gefangenen aus der Grube, in welcher kein Wasser ist. (2. Mose 24.8) 12 Kehret zur Festung zurück, ihr Gefangenen der Hoffnung! Schon heute verkündige ich, daß ich dir das Doppelte erstatten werde. - (Jesaja 61.7) 13 Denn ich habe mir Juda gespannt, den Bogen mit Ephraim gefüllt; und ich wecke deine Söhne, Zion, auf wider deine Kinder, Griechenland, und mache dich wie das Schwert eines Helden. (Daniel 8.21-22) 14 Und Jehova wird über ihnen erscheinen, und sein Pfeil wird ausfahren wie der Blitz; und der Herr, Jehova, wird in die Posaune stoßen und einherziehen in Stürmen des Südens. 15 Jehova der Heerscharen wird sie beschirmen; und sie werden die Schleudersteine verzehren und niedertreten; und sie werden trinken, lärmen wie vom Wein und voll werden wie die Opferschalen, wie die Ecken des Altars. 16 Und Jehova, ihr Gott, wird sie retten an jenem Tage, wird sein Volk retten wie ein Herde; denn Kronensteine sind sie, funkelnd auf seinem Lande. 17 Denn wie groß ist seine Anmut, und wie groß seine Schönheit! Das Korn wird Jünglinge und der Most Jungfrauen wachsen lassen.