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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

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Psalm - Kapitel 69

1 Rette mich, o Gott! denn die Wasser sind bis an die Seele gekommen. (Psalm 45.1) 2 Ich bin versunken in tiefen Schlamm, und kein Grund ist da; in Wassertiefen bin ich gekommen, und die Flut überströmt mich. 3 Ich bin müde vom Rufen, entzündet ist meine Kehle; meine Augen schwinden hin, harrend auf meinen Gott. 4 Mehr als die Haare meines Hauptes sind derer, die ohne Ursache mich hassen; mächtig sind meine Vertilger, die ohne Grund mir feind sind; was ich nicht geraubt habe, muß ich alsdann erstatten. 5 Du, o Gott, weißt um meine Torheit, und meine Vergehungen sind dir nicht verborgen. (Psalm 35.19) (Johannes 15.25) 6 Laß nicht durch mich beschämt werden, die auf dich harren, Herr, Jehova der Heerscharen! Laß nicht durch mich zu Schanden werden, die dich suchen, Gott Israels! 7 Denn deinetwegen trage ich Hohn, hat Schande bedeckt mein Antlitz. 8 Entfremdet bin ich meinen Brüdern, und ein Fremdling geworden den Söhnen meiner Mutter. (Psalm 44.23) 9 Denn der Eifer um dein Haus hat mich verzehrt, und die Schmähungen derer, die dich schmähen, sind auf mich gefallen. (Hiob 19.13) (Psalm 38.12) 10 Als ich weinte, und meine Seele im Fasten war, da wurde es mir zu Schmähungen; (Johannes 2.17) (Römer 15.3) 11 Als ich mich in Sacktuch kleidete, da ward ich ihnen zum Sprichwort. 12 Die im Tore sitzen, reden über mich, und ich bin das Saitenspiel der Zecher. 13 Ich aber, mein Gebet ist zu dir, Jehova, zur Zeit der Annehmung. O Gott, nach der Größe deiner Güte, erhöre mich nach der Wahrheit deines Heils! (Hiob 30.9) 14 Ziehe mich heraus aus dem Schlamm, daß ich nicht versinke! laß mich errettet werden von meinen Hassern und aus den Wassertiefen! (Jesaja 49.8) 15 Laß die Flut der Wasser mich nicht überströmen, und die Tiefe mich nicht verschlingen; und laß die Grube ihren Mund nicht über mir verschließen! 16 Erhöre mich, Jehova! denn gut ist deine Güte; wende dich zu mir nach der Größe deiner Erbarmungen! 17 Und verbirg dein Angesicht nicht vor deinem Knechte! denn ich bin bedrängt; eilends erhöre mich! 18 Nahe meiner Seele, erlöse sie; erlöse mich um meiner Feinde willen! 19 Du, du kennst meinen Hohn und meine Schmach und meine Schande; vor dir sind alle meine Bedränger. 20 Der Hohn hat mein Herz gebrochen, und ich bin ganz elend; und ich habe auf Mitleiden gewartet, und da war keines, und auf Tröster, und ich habe keine gefunden. 21 Und sie gaben in meine Speise Galle, und in meinem Durst tränkten sie mich mit Essig. (Klagelieder 1.2) (Klagelieder 1.9) 22 Es werde zur Schlinge vor ihnen ihr Tisch, und ihnen, den Sorglosen, zum Fallstrick! (Matthäus 27.34) (Matthäus 27.48) 23 Laß dunkel werden ihre Augen, daß sie nicht sehen; und laß beständig wanken ihre Lenden! (Römer 11.9-10) 24 Schütte über sie aus deinen Grimm, und deines Zornes Glut erreiche sie! 25 Verwüstet sei ihre Wohnung, in ihren Zelten sei kein Bewohner! 26 Denn den du geschlagen hast, haben sie verfolgt, und von dem Schmerze deiner Verwundeten erzählen sie. (Apostelgeschichte 1.20) 27 Füge Ungerechtigkeit zu ihrer Ungerechtigkeit, und laß sie nicht kommen zu deiner Gerechtigkeit! (Jesaja 53.4) 28 Laß sie ausgelöscht werden aus dem Buche des Lebens, und nicht eingeschrieben mit den Gerechten! (Römer 1.24) 29 Ich aber bin elend, und mir ist wehe; deine Rettung, o Gott, setze mich in Sicherheit! (Lukas 10.20) 30 Rühmen will ich den Namen Gottes im Liede, und ihn erheben mit Lob. 31 Und es wird Jehova wohlgefälliger sein als ein Stier, ein Farre mit Hörnern und gespaltenen Hufen. 32 Die Sanftmütigen werden es sehen, sie werden sich freuen; ihr, die ihr Gott suchet, es lebe euer Herz! (Psalm 50.8) 33 Denn Jehova hört auf die Armen, und seine Gefangenen verachtet er nicht. (Psalm 22.27) 34 Ihn sollen loben Himmel und Erde, die Meere, und alles, was in ihnen wimmelt! 35 Denn Gott wird Zion retten und die Städte Judas bauen; und sie werden daselbst wohnen und es besitzen. 36 Und der Same seiner Knechte wird es erben; und die seinen Namen lieben, werden darin wohnen.