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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

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Nehemia - Kapitel 3

Bau der Mauer - Namen der Bauleute

1 Und Eljaschib, der Hohepriester, und seine Brüder, die Priester, machten sich auf und bauten das Schaftor; sie heiligten es und setzten seine Flügel ein. Und sie heiligten es bis an den Turm Mea, bis an den Turm Hananel. 2 Und ihm zur Seite bauten die Männer von Jericho. Und ihnen zur Seite baute Sakkur, der Sohn Imris. 3 Und das Fischtor bauten die Söhne Senaas; sie bälkten es und setzten seine Flügel, seine Klammern und seine Riegel ein. 4 Und ihnen zur Seite besserte aus Meremoth, der Sohn Urijas, des Sohnes Hakkoz'. Und ihm zur Seite besserte aus Meschullam, der Sohn Berekja, des Sohnes Meschesabeels. Und ihm zur Seite besserte aus Zadok, der Sohn Baanas. 5 Und ihm zur Seite besserten die Tekoiter aus; aber die Vornehmen unter ihnen beugten ihren Nacken nicht unter den Dienst ihres Herrn. 6 Und das Tor der alten Mauer besserten aus Jojada, der Sohn Paseachs, und Meschullam, der Sohn Besodjas; sie bälkten es und setzten seine Flügel, seine Klammern und seine Riegel ein. 7 Und ihnen zur Seite besserten aus Melatja, der Gibeoniter, und Jadon, der Meronothiter, Männer von Gibeon und Mizpa, gegen den Gerichtsstuhl des Landpflegers diesseit des Stromes hin. 8 Ihnen zur Seite besserte aus Ussiel, der Sohn Harchajas, welche Goldschmiede waren. Und ihm zur Seite besserte aus Hananja, von den Salbenmischern. Und sie ließen Jerusalem bis an die breite Mauer, wie es war. 9 Und ihm zur Seite besserte aus Rephaja, der Sohn Hurs, der Oberste des halben Bezirks von Jerusalem. 10 Und ihm zur Seite besserte aus Jedaja, der Sohn Harumaphs, und zwar seinem Hause gegenüber. Und ihm zur Seite besserte aus Hattusch, der Sohn Haschabnejas. 11 Malkija, der Sohn Harims, und Haschub, der Sohn Pachath-Moabs, besserten eine andere Strecke aus und den Ofenturm. 12 Und ihnen zur Seite besserte aus Schallum, der Sohn Hallochesch', der Oberste des anderen halben Bezirks von Jerusalem, er und seine Töchter. 13 Das Taltor besserten aus Hanun und die Bewohner von Sanoach; sie bauten es und setzten seine Flügel, seine Klammern und seine Riegel ein, und bauten tausend Ellen an der Mauer bis zum Misttore. 14 Und das Misttor besserte aus Malkija, der Sohn Rekabs, der Oberste des Bezirks von Beth-Kerem; er baute es und setzte seine Flügel, seine Klammern und seine Riegel ein. 15 Und das Quelltor besserte aus Schallun, der Sohn Kol-Hoses, der Oberste des Bezirks von Mizpa; er baute es und überdachte es und setzte seine Flügel, seine Klammern und seine Riegel ein; und er baute die Mauer am Teiche Siloah bei dem Garten des Königs und bis zu den Stufen, welche von der Stadt Davids hinabgehen. (Johannes 9.7) 16 Nächst ihm besserte aus Nehemia, der Sohn Asbuks, der Oberste des halben Bezirks von Beth-Zur, bis gegenüber den Gräbern Davids und bis zu dem Teiche, der angelegt worden war, und bis zu dem Hause der Helden. 17 Nächst ihm besserten aus die Leviten, Rechum, der Sohn Banis. Ihm zur Seite besserte aus Haschabja, der Oberste des halben Bezirks von Kehila, für seinen Bezirk. 18 Nächst ihm besserten aus ihre Brüder, Bawai, der Sohn Henadads, der Oberste des anderen halben Bezirks von Kehila. 19 Und ihm zur Seite besserte Eser, der Sohn Jeschuas, der Oberste von Mizpa, eine andere Strecke aus, gegenüber dem Aufgang zum Zeughause des Winkels. 20 Nächst ihm besserte Baruk, der Sohn Sabbais, eine andere Strecke eifrig aus, vom Winkel bis zum Eingang des Hauses Eljaschibs, des Hohenpriesters. (Nehemia 3.1) 21 Nächst ihm besserte Meremoth, der Sohn Urijas, des Sohnes Hakkoz', eine andere Strecke aus, vom Eingang des Hauses Eljaschibs bis zum Ende des Hauses Eljaschibs. (Esra 8.33) 22 Und nächst ihm besserten aus die Priester, die Männer des Jordankreises. 23 Nächst ihnen besserten aus Benjamin und Haschub, ihrem Hause gegenüber. Nächst ihnen besserte aus Asarja, der Sohn Maasejas, des Sohnes Ananjas, neben seinem Hause. 24 Nächst ihm besserte Binnui, der Sohn Henadads, eine andere Strecke aus, vom Hause Asarjas bis an den Winkel und bis an die Ecke. 25 Palal, der Sohn Usais, besserte aus gegenüber dem Winkel und dem hohen Turme, welcher an dem Hause des Königs vorspringt, der bei dem Gefängnishofe ist. Nächst ihm Pedaja, der Sohn Parhosch'. - (Jeremia 32.2) (Jeremia 33.1) 26 Und die Nethinim wohnten auf dem Ophel bis gegenüber dem Wassertore nach Osten und dem vorspringenden Turme. - 27 Nächst ihm besserten die Tekoiter eine andere Strecke aus, dem großen vorspringenden Turme gegenüber und bis zur Mauer des Ophel. 28 Oberhalb des Roßtores besserten die Priester aus, ein jeder seinem Hause gegenüber. (2. Könige 11.16) 29 Nächst ihnen besserte aus Zadok, der Sohn Immers, seinem Hause gegenüber. Und nächst ihm besserte aus Schemaja, der Sohn Schekanjas, der Hüter des Osttores. 30 Nächst ihm besserten Hananja, der Sohn Schelemjas, und Hanun, der sechste Sohn Zalaphs, eine andere Strecke aus. Nächst ihm besserte aus Meschullam, der Sohn Berekjas, seiner Zelle gegenüber. 31 Nächst ihm besserte aus Malkija, von den Goldschmieden, bis an das Haus der Nethinim und der Krämer, dem Tore Miphkad gegenüber und bis an das Obergemach der Ecke. 32 Und zwischen dem Obergemach der Ecke und dem Schaftore besserten die Goldschmiede und die Krämer aus.