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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

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Nehemia - Kapitel 11

Verzeichnis der Bewohner Jerusalems und Judas

1 Und die Obersten des Volkes wohnten in Jerusalem. Und das übrige Volk warf Lose, um je einen von zehn kommen zu lassen, damit er in Jerusalem, der heiligen Stadt, wohne, die neun anderen Teile aber in den Städten blieben. (Nehemia 7.5) 2 Und das Volk segnete alle Männer, die sich freiwillig erboten, in Jerusalem zu wohnen. 3 Und dies sind die Häupter der Landschaft, welche in Jerusalem wohnten; in den Städten Judas aber wohnten, ein jeder in seinem Besitztum, in ihren Städten: Israel, die Priester und die Leviten und die Nethinim und die Söhne der Knechte Salomos. (1. Chronik 9.2) (Nehemia 7.57) 4 Und zwar wohnten in Jerusalem von den Söhnen Judas und von den Söhnen Benjamins; von den Söhnen Judas: Athaja, der Sohn Ussijas, des Sohnes Sekarjas, des Sohnes Amarjas, des Sohnes Schephatjas, des Sohnes Mahalalels, von den Söhnen Perez'; 5 und Maaseja, der Sohn Baruks, des Sohnes Kol-Hoses, des Sohnes Hasajas, des Sohnes Adajas, des Sohnes Jojaribs, des Sohnes Sekarjas, von den Schilonitern. 6 Aller Söhne des Perez, die in Jerusalem wohnten, waren 468 tapfere Männer. 7 Und dies sind die Söhne Benjamins: Sallu, der Sohn Meschullams, des Sohnes Joeds, des Sohnes Pedajas, des Sohnes Kolajas, des Sohnes Maasejas, des Sohnes Ithiels, des Sohnes Jesajas; 8 und nach ihm Gabbai-Sallai, 928. 9 Und Joel, der Sohn Sikris, war Aufseher über sie; und Juda, der Sohn Hassenuas, war über die Stadt als Zweiter. - 10 Von den Priestern: Jedaja, [der Sohn des] Jojarib, Jakin, 11 Seraja, der Sohn Hilkijas, des Sohnes Meschullams, des Sohnes Zadoks, des Sohnes Merajoths, des Sohnes Ahitubs, Oberaufseher des Hauses Gottes, 12 und ihre Brüder, welche die Geschäfte im Hause verrichteten: 822; und Adaja, der Sohn Jerochams, des Sohnes Pelaljas, des Sohnes Amzis, des Sohnes Sekarjas, des Sohnes Paschchurs, des Sohnes Malkijas, 13 und seine Brüder, Häupter von Vaterhäusern: 242; und Amaschsai, der Sohn Asarels, des Sohnes Achsais, des Sohnes Meschillemoths, des Sohnes Immers, 14 und ihre Brüder, tüchtige Männer: 128. Und Aufseher über sie war Sabdiel, der Sohn Haggedolims. - 15 Und von den Leviten: Schemaja, der Sohn Haschubs, des Sohnes Asrikams, des Sohnes Haschabjas, des Sohnes Bunnis; 16 und Schabbethai und Josabad, von den Häuptern der Leviten, welche über die äußeren Geschäfte des Hauses Gottes gesetzt waren; 17 und Mattanja, der Sohn Michas, des Sohnes Sabdis, des Sohnes Asaphs, das Haupt; er stimmte den Lobgesang an beim Gebet; und Bakbukja, der Zweite, von seinen Brüdern; und Abda, der Sohn Schammuas, des Sohnes Galals, des Sohnes Jeduthuns. 18 Aller Leviten in der heiligen Stadt waren 284. - 19 Und die Torhüter: Akkub, Talmon und ihre Brüder, die in den Toren Wache hielten, 172. - 20 (Und das übrige Israel, die Priester, die Leviten, waren in allen Städten Judas, ein jeder in seinem Erbteil. - 21 Und die Nethinim wohnten auf dem Ophel; und Zicha und Gischpa waren über die Nethinim. -) 22 Und Aufseher der Leviten in Jerusalem war Ussi, der Sohn Banis, des Sohnes Haschabjas, des Sohnes Mattanjas, des Sohnes Michas, von den Söhnen Asaphs, den Sängern, für das Geschäft im Hause Gottes. 23 Denn ein Gebot des Königs war über sie ergangen, und eine Verpflichtung über die Sänger betreffs der täglichen Gebühr. 24 Und Pethachja, der Sohn Meschesabeels, von den Söhnen Serachs, des Sohnes Judas, war zur Hand des Königs für alle Angelegenheiten des Volkes. 25 Und was die Dörfer auf ihren Feldern betrifft, so wohnten von den Kindern Juda in Kirjath-Arba und seinen Tochterstädten und in Dibon und seinen Tochterstädten und in Jekabzeel und seinen Dörfern; (Josua 20.7) (Josua 21.11) 26 und in Jeschua und in Molada und in Beth-Pelet, 27 und in Hazar-Schual und in Beerseba und seinen Tochterstädten, 28 und in Ziklag und in Mekona und in seinen Tochterstädten, (Josua 15.31) 29 und in En-Rimmon und in Zora und in Jarmuth, 30 Sanoach, Adullam und seinen Dörfern, Lachis und seinen Feldern, Aseka und seinen Tochterstädten. Und sie ließen sich nieder von Beerseba bis zum Tale Hinnom. 31 Und die Kinder Benjamin wohnten von Geba an in Mikmas und Aija und Bethel und seinen Tochterstädten, (Josua 18.22) 32 in Anathoth, Nob, Ananja, 33 Hazor, Rama, Gittaim, 34 Hadid, Zeboim, Neballat, 35 Lod und Ono, dem Tale der Werkleute. 36 Und von den Leviten gehörten Abteilungen von Juda zu Benjamin.