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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

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Lukas - Kapitel 14

Heilung eines Wassersüchtigen am Sabbat

1 Und es geschah, als er am Sabbath in das Haus eines der Obersten der Pharisäer kam, um zu essen, daß sie auf ihn lauerten. (Lukas 6.6) (Lukas 11.37) 2 Und siehe, ein gewisser wassersüchtiger Mensch war vor ihm. 3 Und Jesus hob an und sprach zu den Gesetzgelehrten und Pharisäern und sagte: Ist es erlaubt, am Sabbath zu heilen? 4 Sie aber schwiegen. Und er faßte ihn an und heilte ihn und entließ ihn. 5 Und er antwortete und sprach zu ihnen: Wer ist unter euch, dessen Esel oder Ochs in einen Brunnen fällt, und der ihn nicht alsbald herauszieht am Tage des Sabbaths? (Matthäus 12.11) (Lukas 13.5) 6 Und sie vermochten nicht, ihm darauf zu antworten.

Warnung vor Ehrsucht

7 Er sprach aber zu den Eingeladenen ein Gleichnis, indem er bemerkte, wie sie die ersten Plätze wählten, und sagte zu ihnen: (Matthäus 23.6) 8 Wenn du von jemand zur Hochzeit geladen wirst, so lege dich nicht auf den ersten Platz, damit nicht etwa ein Geehrterer als du von ihm geladen sei, 9 und der, welcher dich und ihn geladen hat, komme und zu dir spreche: Mache diesem Platz; und dann wirst du anfangen, mit Schande den letzten Platz einzunehmen. 10 Sondern, wenn du geladen bist, so gehe hin und lege dich auf den letzten Platz, auf daß, wenn der, welcher dich geladen hat, kommt, er zu dir spreche: Freund, rücke höher hinauf. Dann wirst du Ehre haben vor allen, die mit dir zu Tische liegen; 11 denn jeder, der sich selbst erhöht, wird erniedrigt werden, und wer sich selbst erniedrigt, wird erhöht werden. (Matthäus 23.12) (Lukas 18.14) (Jakobus 1.4) (Jakobus 4.6) 12 Er sprach aber auch zu dem, der ihn geladen hatte: Wenn du ein Mittags- oder ein Abendmahl machst, so lade nicht deine Freunde, noch deine Brüder, noch deine Verwandten, noch reiche Nachbarn, damit nicht etwa auch sie dich wiederladen und dir Vergeltung werde. 13 Sondern wenn du ein Mahl machst, so lade Arme, Krüppel, Lahme, Blinde, (5. Mose 14.29) 14 und glückselig wirst du sein, weil sie nicht haben, dir zu vergelten; denn es wird dir vergolten werden in der Auferstehung der Gerechten. (Johannes 5.29)

Gleichnis vom großen Gastmahl

15 Als aber einer von denen, die mit zu Tische lagen, dies hörte, sprach er zu ihm: Glückselig, wer Brot essen wird im Reiche Gottes! (Lukas 13.29) 16 Er aber sprach zu ihm: Ein gewisser Mensch machte ein großes Abendmahl und lud viele. 17 Und er sandte seinen Knecht zur Stunde des Abendmahls, um den Geladenen zu sagen: Kommet, denn schon ist alles bereit. 18 Und sie fingen alle ohne Ausnahme an, sich zu entschuldigen. Der erste sprach zu ihm: Ich habe einen Acker gekauft und muß notwendig ausgehen und ihn besehen; ich bitte dich, halte mich für entschuldigt. 19 Und ein anderer sprach: Ich habe fünf Joch Ochsen gekauft, und ich gehe hin, sie zu versuchen; ich bitte dich, halte mich für entschuldigt. 20 Und ein anderer sprach: Ich habe ein Weib geheiratet, und darum kann ich nicht kommen. (1. Korinther 7.33) 21 Und der Knecht kam herbei und berichtete dies seinem Herrn. Da wurde der Hausherr zornig und sprach zu seinem Knechte: Geh eilends hinaus auf die Straßen und Gassen der Stadt, und bringe hier herein die Armen und Krüppel und Lahmen und Blinden. 22 Und der Knecht sprach: Herr, es ist geschehen, wie du befohlen hast, und es ist noch Raum. 23 Und der Herr sprach zu dem Knechte: Geh hinaus auf die Wege und an die Zäune und nötige sie hereinzukommen, auf daß mein Haus voll werde; 24 denn ich sage euch, daß nicht einer jener Männer, die geladen waren, mein Abendmahl schmecken wird.

Bedingungen der Nachfolge

25 Es gingen aber große Volksmengen mit ihm; und er wandte sich um und sprach zu ihnen: (5. Mose 33.9-10) (Lukas 18.29-30) (1. Korinther 7.29) 26 Wenn jemand zu mir kommt und haßt nicht seinen Vater und seine Mutter und sein Weib und seine Kinder und seine Brüder und Schwestern, dazu aber auch sein eigenes Leben, so kann er nicht mein Jünger sein; 27 und wer nicht sein Kreuz trägt und mir nachkommt, kann nicht mein Jünger sein. (Lukas 9.23) 28 Denn wer unter euch, der einen Turm bauen will, setzt sich nicht zuvor nieder und berechnet die Kosten, ob er das Nötige zur Ausführung habe? 29 Auf daß nicht etwa, wenn er den Grund gelegt hat und nicht zu vollenden vermag, alle, die es sehen, anfangen ihn zu verspotten 30 und sagen: Dieser Mensch hat angefangen zu bauen und vermochte nicht zu vollenden. 31 Oder welcher König, der auszieht, um sich mit einem anderen König in Krieg einzulassen, setzt sich nicht zuvor nieder und ratschlagt, ob er imstande sei, dem mit Zehntausend entgegen zu treten, der wider ihn kommt mit Zwanzigtausend? 32 Wenn aber nicht, so sendet er, während er noch fern ist, eine Gesandtschaft und bittet um die Friedensbedingungen. 33 Also nun jeder von euch, der nicht allem entsagt, was er hat, kann nicht mein Jünger sein. (Lukas 9.62) 34 Das Salz [nun] ist gut; wenn aber auch das Salz kraftlos geworden ist, womit soll es gewürzt werden? (Matthäus 5.13) (Markus 9.50) 35 Es ist weder für das Land noch für den Dünger tauglich; man wirft es hinaus. Wer Ohren hat zu hören, der höre!