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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

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Josua - Kapitel 7

Achans Diebstahl und Bestrafung

1 Und die Kinder Israel begingen Untreue an dem Verbannten; und Achan, der Sohn Karmis, des Sohnes Sabdis, des Sohnes Serachs, vom Stamme Juda, nahm von dem Verbannten; und der Zorn Jehovas entbrannte wider die Kinder Israel. - (Josua 6.18) 2 Und Josua sandte Männer von Jericho nach Ai, das bei Beth-Awen, östlich von Bethel, liegt, und sprach zu ihnen und sagte: Gehet hinauf und kundschaftet das Land aus. Und die Männer gingen hinauf und kundschafteten Ai aus. 3 Und sie kehrten zu Josua zurück und sprachen zu ihm: Es ziehe nicht das ganze Volk hinauf; bei zweitausend Mann oder bei dreitausend Mann mögen hinaufziehen und Ai schlagen; bemühe nicht das ganze Volk dahin, denn ihrer sind wenige. 4 Da zogen von dem Volke bei dreitausend Mann dort hinauf; aber sie flohen vor den Männern von Ai; 5 und die Männer von Ai erschlugen von ihnen bei 36 Mann, und sie jagten ihnen nach vor dem Tore bis Schebarim und schlugen sie am Abhange. Da zerschmolz das Herz des Volkes und wurde wie Wasser. 6 Und Josua zerriß seine Kleider und fiel vor der Lade Jehovas auf sein Angesicht zur Erde bis an den Abend, er und die Ältesten von Israel, und sie warfen Staub auf ihre Häupter. 7 Und Josua sprach: Ach, Herr, Jehova! warum hast du denn dieses Volk über den Jordan ziehen lassen, um uns in die Hand der Amoriter zu geben, uns zu Grunde zu richten? O hätten wir es uns doch gefallen lassen und wären jenseit des Jordan geblieben! 8 Bitte, Herr, was soll ich sagen, nachdem Israel vor seinen Feinden den Rücken gekehrt hat? 9 Und hören es die Kanaaniter und alle Bewohner des Landes, so werden sie uns umzingeln und unseren Namen von der Erde ausrotten; und was wirst du für deinen großen Namen tun? (2. Mose 32.12) 10 Da sprach Jehova zu Josua: Stehe auf! warum liegst du denn auf deinem Angesicht? 11 Israel hat gesündigt, und auch haben sie meinen Bund übertreten, den ich ihnen geboten habe; und auch haben sie von dem Verbannten genommen und auch gestohlen und es auch verheimlicht und es auch unter ihre Geräte gelegt! 12 Und die Kinder Israel werden vor ihren Feinden nicht zu bestehen vermögen; sie werden vor ihren Feinden den Rücken kehren, denn sie sind zum Banne geworden. Ich werde nicht mehr mit euch sein, wenn ihr nicht den Bann aus eurer Mitte vertilget. 13 Stehe auf, heilige das Volk und sprich: Heiliget euch auf morgen; denn so spricht Jehova, der Gott Israels: Ein Bann ist in deiner Mitte, Israel; du wirst vor deinen Feinden nicht zu bestehen vermögen, bis ihr den Bann aus eurer Mitte hinwegtut. (Josua 3.5) 14 Und ihr sollt am Morgen herzutreten nach euren Stämmen; und es soll geschehen: der Stamm, welchen Jehova treffen wird, soll herzutreten nach den Geschlechtern; und das Geschlecht, welches Jehova treffen wird, soll herzutreten nach den Häusern; und das Haus, welches Jehova treffen wird, soll herzutreten nach den Männern. 15 Und es soll geschehen: wer mit dem Banne getroffen wird, der soll mit Feuer verbrannt werden, er und alles, was er hat; denn er hat den Bund Jehovas übertreten und eine Schandtat in Israel begangen. 16 Und Josua machte sich des Morgens früh auf und ließ Israel herzutreten nach seinen Stämmen; und es ward getroffen der Stamm Juda. (1. Samuel 10.20-21) (1. Samuel 14.41-42) 17 Und er ließ die Geschlechter Judas herzutreten; und er traf das Geschlecht der Sarchiter. Und er ließ das Geschlecht der Sarchiter herzutreten nach den Männern; und es ward getroffen Sabdi. (4. Mose 26.20) 18 Und er ließ sein Haus herzutreten nach den Männern; und es ward getroffen Achan, der Sohn Karmis, des Sohnes Sabdis, des Sohnes Serachs, vom Stamme Juda. 19 Und Josua sprach zu Achan: Mein Sohn, gib doch Jehova, dem Gott Israels, Ehre und lege ihm ein Bekenntnis ab; und tue mir doch kund, was du getan hast; verhehle es mir nicht! 20 Und Achan antwortete Josua und sprach: Fürwahr, ich habe gegen Jehova, den Gott Israels, gesündigt, und so, und so habe ich getan: 21 Ich sah unter der Beute einen schönen Mantel aus Sinear und zweihundert Sekel Silber und eine goldene Stange, fünfzig Sekel ihr Gewicht, und mich gelüstete danach, und ich nahm sie; und siehe, sie sind im Innern meines Zeltes in der Erde vergraben und das Silber darunter. 22 Und Josua sandte Boten hin, und sie liefen zum Zelte; und siehe, er war in seinem Zelte vergraben und das Silber darunter. 23 Und sie nahmen es aus dem Innern des Zeltes und brachten es zu Josua und zu allen Kindern Israel, und sie legten es vor Jehova hin. 24 Da nahm Josua, und ganz Israel mit ihm, Achan, den Sohn Serachs, und das Silber und den Mantel und die goldene Stange, und seine Söhne und seine Töchter, und seine Rinder und seine Esel und sein Kleinvieh, und sein Zelt und alles, was er hatte, und sie brachten sie hinauf in das Tal Achor. 25 Und Josua sprach: Wie hast du uns in Trübsal gebracht! Jehova wird dich in Trübsal bringen an diesem Tage! Und ganz Israel steinigte ihn, und sie verbrannten sie mit Feuer und bewarfen sie mit Steinen; 26 und sie errichteten einen großen Steinhaufen über ihm, der bis auf diesen Tag da ist. Und Jehova wandte sich von der Glut seines Zornes. Darum gab man jenem Orte den Namen Tal Achor bis auf diesen Tag. (Jesaja 65.10) (Hosea 2.17)