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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

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Joel - Kapitel 3

Ausgießung des Geistes und Vorzeichen des Gerichts

1 Denn siehe, in jenen Tagen und zu jener Zeit, wenn ich die Gefangenschaft Judas und Jerusalems wenden werde, (4. Mose 11.29) (Jesaja 44.3) (Hesekiel 39.29) (Apostelgeschichte 2.16) (Titus 3.6) 2 dann werde ich alle Nationen versammeln und sie in das Tal Josaphat hinabführen; und ich werde daselbst mit ihnen rechten über mein Volk und mein Erbteil Israel, welches sie unter die Nationen zerstreut haben; 3 und mein Land haben sie geteilt, und über mein Volk das Los geworfen; und den Knaben haben sie um eine Hure gegeben, und das Mädchen um Wein verkauft, den sie getrunken haben. - 4 Und auch ihr, was wollt ihr mir, Tyrus und Zidon und alle ihr Bezirke Philistäas? Wollt ihr mir eine Tat vergelten, oder wollt ihr mir etwas antun? Schnell, eilends werde ich euer Tun auf euren Kopf zurückbringen, (Joel 2.2) (Joel 2.10-11) (Matthäus 24.29) (Offenbarung 6.12) 5 daß ihr mein Silber und mein Gold weggenommen und meine besten Kleinode in eure Tempel gebracht, (Römer 10.13) 6 und die Kinder Judas und die Kinder Jerusalems den Kindern der Griechen verkauft habt, um sie weit von ihrer Grenze zu entfernen. 7 Siehe, ich will sie erwecken von dem Orte, wohin ihr sie verkauft habt, und will euer Tun auf euren Kopf zurückbringen. 8 Und ich werde eure Söhne und eure Töchter in die Hand der Kinder Judas verkaufen; und diese werden sie an die Sabäer verkaufen, an eine ferne Nation; denn Jehova hat geredet. 9 Rufet dieses aus unter den Nationen, heiliget einen Krieg, erwecket die Helden; es sollen herankommen und heraufziehen alle Kriegsmänner! 10 Schmiedet eure Pflugmesser zu Schwertern und eure Winzermesser zu Speeren; der Schwache sage: Ich bin ein Held! 11 Eilet und kommet her, alle ihr Nationen ringsum, und versammelt euch! Dahin, Jehova, sende deine Helden hinab! 12 Die Nationen sollen sich aufmachen und hinabziehen in das Tal Josaphat; denn dort werde ich sitzen, um alle Nationen ringsum zu richten. 13 Leget die Sichel an, denn die Ernte ist reif; kommet, stampfet, denn die Kelter ist voll, die Kufen fließen über! Denn groß ist ihre Bosheit. - 14 Getümmel, Getümmel im Tale der Entscheidung; denn nahe ist der Tag Jehovas im Tale der Entscheidung. 15 Die Sonne und der Mond verfinstern sich, und die Sterne verhalten ihren Glanz. 16 Und Jehova brüllt aus Zion und läßt aus Jerusalem seine Stimme erschallen, und Himmel und Erde erbeben. Und Jehova ist eine Zuflucht für sein Volk und eine Feste für die Kinder Israel. 17 Und ihr werdet erkennen, daß ich, Jehova, euer Gott bin, der auf Zion wohnt, meinem heiligen Berge. Und Jerusalem wird heilig sein, und Fremde werden es nicht mehr durchziehen. 18 Und es wird geschehen, an jenem Tage, da werden die Berge von Most triefen, und die Hügel von Milch fließen, und alle Bäche Judas werden von Wasser fließen; und eine Quelle wird aus dem Hause Jehovas hervorbrechen und das Tal Sittim bewässern. 19 Ägypten wird zur Einöde und Edom zu einer öden Wüste werden wegen der Gewalttat an den Kindern Judas, weil sie in ihrem Lande unschuldiges Blut vergossen haben. 20 Aber Juda soll ewiglich bewohnt werden, und Jerusalem von Geschlecht zu Geschlecht. 21 Und ich werde sie von ihrem Blute reinigen, von dem ich sie nicht gereinigt hatte. Und Jehova wird in Zion wohnen.