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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

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Hiob - Kapitel 9

Hiobs Antwort: Unmöglichkeit, bei Gott Recht zu erlangen

1 Und Hiob antwortete und sprach: 2 Wahrlich, ich weiß, daß es also ist; und wie könnte ein Mensch gerecht sein vor Gott? (Hiob 25.4) 3 Wenn er Lust hat, mit ihm zu rechten, so kann er ihm auf tausend nicht eins antworten. (Psalm 19.13) 4 Er ist weise von Herzen und stark an Kraft: wer hat sich wider ihn verhärtet und ist unversehrt geblieben? 5 Der Berge versetzt, ehe sie es merken, er, der sie umkehrt in seinem Zorn; 6 der die Erde aufbeben macht von ihrer Stätte, und ihre Säulen erzittern; 7 der der Sonne befiehlt, und sie geht nicht auf, und der die Sterne versiegelt; 8 der die Himmel ausspannt, er allein, und einherschreitet auf den Höhen des Meeres; (Jesaja 40.22) 9 der den großen Bären gemacht hat, den Orion und das Siebengestirn und die Kammern des Südens; (Hiob 38.31) (Jesaja 13.10) (Amos 5.8) 10 der Großes tut, daß es nicht zu erforschen, und Wundertaten, daß sie nicht zu zählen sind. (Hiob 5.9) 11 Siehe, er geht an mir vorüber, und ich sehe ihn nicht, und er zieht vorbei, und ich bemerke ihn nicht. 12 Siehe, er rafft dahin, und wer will ihm wehren? wer zu ihm sagen: Was tust du? 13 Gott wendet seinen Zorn nicht ab, unter ihn beugen sich Rahabs Helfer. (Hiob 26.12) 14 Wieviel weniger könnte ich ihm antworten, meine Worte wählen ihm gegenüber! 15 der ich, wenn ich gerecht wäre, nicht antworten könnte - um Gnade würde ich flehen zu meinem Richter. 16 Wenn ich riefe, und er mir antwortete, nicht würde ich glauben, daß er meiner Stimme Gehör schenken würde: 17 er, der mich zermalmt durch ein Sturmwetter, und meine Wunden mehrt ohne Ursache; 18 er erlaubt mir nicht, Atem zu holen, denn er sättigt mich mit Bitterkeiten. 19 Wenn es auf Kraft des Starken ankommt, so sagt er: "Siehe hier!" und wenn auf Recht: - "Wer will mich vorladen?" (Hiob 9.33) 20 Wenn ich auch gerecht wäre, so würde mein Mund mich doch verdammen; wäre ich vollkommen, so würde er mich für verkehrt erklären. 21 Vollkommen bin ich; nicht kümmert mich meine Seele, ich verachte mein Leben; es ist eins! 22 Darum sage ich: Den Vollkommenen und den Gesetzlosen vernichtet er. (Hiob 8.20) (Prediger 9.2-3) 23 Wenn die Geißel plötzlich tötet, so spottet er der Prüfung der Unschuldigen. 24 Die Erde ist in die Hand des Gesetzlosen gegeben, das Angesicht ihrer Richter verhüllt er. - Wenn er es nun nicht ist, wer anders? 25 Und meine Tage eilen schneller dahin als ein Läufer, sie entfliehen, schauen das Glück nicht. 26 Sie ziehen vorüber gleich Rohrschiffen, wie ein Adler, der auf Fraß herabstürzt. 27 Wenn ich sage: Ich will meine Klage vergessen, will mein Angesicht glätten und mich erheitern, 28 so bangt mir vor allen meinen Schmerzen; ich weiß, daß du mich nicht für schuldlos halten wirst. 29 Ich muß schuldig sein; wozu soll ich mich denn nutzlos abmühen? 30 Wenn ich mich mit Schnee wüsche und meine Hände mit Lauge reinigte, 31 alsdann würdest du mich in die Grube tauchen, und meinen eigenen Kleidern würde vor mir ekeln. 32 Denn er ist nicht ein Mann wie ich, daß ich ihm antworten dürfte, daß wir miteinander vor Gericht gehen könnten. 33 Es gibt zwischen uns keinen Schiedsmann, daß er seine Hand auf uns beide legte. 34 Er tue seine Rute von mir weg, und sein Schrecken ängstige mich nicht: 35 so will ich reden und ihn nicht fürchten; denn nicht also steht es bei mir.