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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

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Hiob - Kapitel 22

Dritte Rede des Elifas: Hiobs selbstverschuldetes Elend - Aufruf zur Buße

1 Und Eliphas, der Temaniter, antwortete und sprach: 2 Kann ein Mann Gott Nutzen bringen? Vielmehr sich selbst nützt der Einsichtige. 3 Liegt dem Allmächtigen daran, wenn du gerecht bist, oder ist es ihm ein Gewinn, wenn du deine Wege vollkommen machst? 4 Ist es wegen deiner Gottesfurcht, daß er dich straft, mit dir ins Gericht geht? 5 Ist nicht deine Bosheit groß, und deiner Missetaten kein Ende? 6 Denn du pfändetest deinen Bruder ohne Ursache, und die Kleider der Nackten zogest du aus; (2. Mose 22.25-26) (Hiob 24.9-10) (Jesaja 58.7) 7 den Lechzenden tränktest du nicht mit Wasser, und dem Hungrigen verweigertest du das Brot. (Matthäus 25.42-43) 8 Und dem Manne der Gewalt, ihm gehörte das Land, und der Angesehene wohnte darin. 9 Die Witwe schicktest du leer fort, und die Arme der Waisen wurden zermalmt. (Hiob 29.12) 10 Darum sind Schlingen rings um dich her, und ein plötzlicher Schrecken macht dich bestürzt. 11 Oder siehst du nicht die Finsternis und die Wasserflut, die dich bedeckt? 12 Ist Gott nicht so hoch wie die Himmel? Sieh doch den Gipfel der Sterne, wie erhaben sie sind! 13 Und so sprichst du: Was sollte Gott wissen? kann er richten durch Wolkendunkel hindurch? 14 Die Wolken sind ihm eine Hülle, daß er nicht sieht, und er durchwandelt den Kreis des Himmels. 15 Willst du den Pfad der Vorzeit einhalten, welchen die Frevler betraten, 16 die weggerafft wurden vor der Zeit? wie ein Strom zerfloß ihr fester Grund; (1. Mose 7.21) (Hiob 15.32-33) 17 die zu Gott sprachen: Weiche von uns! und was könnte der Allmächtige für uns tun? (Hiob 21.14) 18 Und doch hatte er ihre Häuser mit Wohlstand erfüllt. - Aber der Rat der Gesetzlosen sei fern von mir! - (Hiob 21.16) 19 Die Gerechten sehen es und freuen sich, und der Schuldlose spottet ihrer: (Psalm 107.42) 20 Sind nicht unsere Gegner vertilgt, und hat nicht Feuer ihren Überfluß gefressen? 21 Verkehre doch freundlich mit ihm und halte Frieden; dadurch wird Wohlfahrt über dich kommen. 22 Empfange doch Belehrung aus seinem Munde, und nimm dir seine Worte zu Herzen. 23 Wenn du zu dem Allmächtigen umkehrst, so wirst du wieder aufgebaut werden; wenn du Unrecht entfernst aus deinen Zelten. (Hiob 8.5-7) (Hiob 11.14) 24 Und lege das Golderz in den Staub und das Gold von Ophir unter den Kies der Bäche; (1. Könige 9.28) 25 so wird der Allmächtige dein Golderz und dein glänzendes Silber sein. 26 Denn dann wirst du an dem Allmächtigen dich ergötzen und zu Gott dein Angesicht erheben. (Psalm 37.4) 27 Du wirst zu ihm beten, und er wird dich erhören; und deine Gelübde wirst du bezahlen. (Psalm 50.14-15) 28 Beschließest du eine Sache, so wird sie zustande kommen, und Licht wird strahlen über deinen Wegen. 29 Wenn sie abwärts gehen, so wirst du sagen: Empor! und den, der mit gesenkten Augen einhergeht, wird er retten. (1. Petrus 5.5) 30 Selbst den Nicht-Schuldlosen wird er befreien: er wird befreit werden durch die Reinheit deiner Hände. (Psalm 18.21) (Psalm 18.25)