zurückEinzelansichtvor

4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

zurückEinzelansichtvor

Hesekiel - Kapitel 43

Vision vom zukünftigen Tempel: Einzug der Herrlichkeit des HERRN - Einweihung des Brandopferaltars

1 Und er führte mich zum Tore, dem Tore, das gegen Osten sah. 2 Und siehe, die Herrlichkeit des Gottes Israels kam von Osten her; und ihr Rauschen war wie das Rauschen großer Wasser, und die Erde leuchtete von seiner Herrlichkeit. 3 Und das Ansehen des Gesichtes, das ich sah, war wie das Gesicht, welches ich gesehen hatte, als ich kam, um die Stadt zu verderben; und es waren Gesichte wie das Gesicht, welches ich am Flusse Kebar gesehen hatte. Und ich fiel nieder auf mein Angesicht. (Hesekiel 1.1) (Hesekiel 8.1) 4 Und die Herrlichkeit Jehovas kam in das Haus, den Weg des Tores, welches gegen Osten gerichtet war. (Hesekiel 10.19) (Hesekiel 11.22-23) 5 Und der Geist hob mich empor und brachte mich in den inneren Vorhof; und siehe, die Herrlichkeit Jehovas erfüllte das Haus. (2. Mose 40.34) (1. Könige 8.10-11) 6 Und ich hörte einen, der aus dem Hause zu mir redete; und ein Mann stand neben mir. 7 Und er sprach zu mir: Menschensohn, dies ist der Ort meines Thrones und der Ort meiner Fußsohlen, wo ich inmitten der Kinder Israel wohnen werde ewiglich. Und das Haus Israel wird meinen heiligen Namen nicht mehr verunreinigen, sie und ihre Könige, durch ihre Hurerei und durch die Leichname ihrer Könige und ihre Höhen: (Psalm 132.13-14) 8 indem sie ihre Schwelle an meine Schwelle und ihre Türpfosten neben meine Türpfosten setzten, daß nur die Wand zwischen mir und ihnen war; und meinen heiligen Namen verunreinigten durch ihre Greuel, die sie verübten, so daß ich sie in meinem Zorne vernichtet habe. (Hesekiel 8.7) 9 Nunmehr werden sie ihre Hurerei und die Leichname ihrer Könige von mir entfernen, und ich werde in ihrer Mitte wohnen ewiglich. 10 Du, Menschensohn, berichte dem Hause Israel über dieses Haus, damit sie sich ihrer Missetaten schämen und den Bau messen. (Hesekiel 16.61) (Hesekiel 16.63) (Hesekiel 36.32) 11 Und wenn sie sich alles dessen schämen, was sie getan haben, so zeige ihnen die Form des Hauses und seine Einrichtung, und seine Ausgänge und seine Eingänge, und alle seine Formen und alle seine Satzungen, und alle seine Formen und alle seine Gesetze; und schreibe es vor ihren Augen auf, damit sie seine ganze Form und alle seine Satzungen behalten und sie tun. - 12 Dies ist das Gesetz des Hauses: Auf dem Gipfel des Berges soll sein ganzes Gebiet ringsherum hochheilig sein; siehe, das ist das Gesetz des Hauses. - 13 Und dies sind die Maße des Altars nach Ellen, die Elle eine Elle und eine Handbreite: ein Untersatz, eine Elle hoch und eine Elle breit; und sein Gesims an seinem Rande ringsum: eine Spanne; und das ist der Sockel des Altars. (2. Mose 27.1) (Hesekiel 40.47) 14 Und von dem Untersatz am Boden bis zur unteren Umwandung: zwei Ellen Höhe und eine Elle Breite; und von der kleineren Umwandung bis zur größeren Umwandung: vier Ellen Höhe und eine Elle Breite. 15 Und der Gottesberg: vier Ellen Höhe; und von dem Gottesherde aufwärts die vier Hörner. 16 Und der Gottesherd: zwölf Ellen Länge bei zwölf Ellen Breite, quadratförmig, an seinen vier Seiten. 17 Und die untere Umwandung: vierzehn Ellen Länge bei vierzehn Ellen Breite, an ihren vier Seiten; und das Gesims rings um dieselbe: eine halbe Elle, und ihr Untersatz eine Elle ringsum. Und seine Stufen waren gegen Osten gerichtet. 18 Und er sprach zu mir: Menschensohn, so spricht der Herr, Jehova: Dies sind die Satzungen des Altars, an dem Tage, da er gemacht wird, um Brandopfer darauf zu opfern und Blut darauf zu sprengen. 19 Und du sollst den Priestern, den Leviten, welche vom Samen Zadoks sind, die mir nahen, spricht der Herr, Jehova, um mir zu dienen, einen jungen Farren geben zum Sündopfer. (2. Mose 29.1) (Hesekiel 40.46) 20 Und du sollst von seinem Blute nehmen und es an seine vier Hörner tun und an die vier Ecken der Umwandung und an das Gesims ringsum; und so sollst du ihn entsündigen und Sühnung für ihn tun. 21 Und du sollst den Farren des Sündopfers nehmen, und man soll ihn an dem bestimmten Orte des Hauses, außerhalb des Heiligtums, verbrennen. 22 Und am zweiten Tage sollst du einen Ziegenbock ohne Fehl zum Sündopfer darbringen; und man soll den Altar entsündigen, so wie man ihn mit dem Farren entsündigt hat. 23 Wenn du das Entsündigen vollendet hast, sollst du einen jungen Farren ohne Fehl und einen Widder ohne Fehl vom Kleinvieh darbringen: 24 du sollst sie vor Jehova darbringen, und die Priester sollen Salz auf sie streuen und sie dem Jehova als Brandopfer opfern. 25 Sieben Tage lang sollst du täglich einen Bock als Sündopfer opfern; und einen jungen Farren und einen Widder vom Kleinvieh, ohne Fehl, soll man opfern. 26 Sieben Tage lang soll man Sühnung tun für den Altar und ihn reinigen und ihn einweihen. (2. Mose 28.41) 27 Und wenn man die Tage vollendet hat, so soll es am achten Tage und fernerhin geschehen, daß die Priester eure Brandopfer und eure Friedensopfer auf dem Altar opfern; und ich werde euch wohlgefällig annehmen, spricht der Herr, Jehova.