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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

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Hesekiel - Kapitel 26

Drohrede gegen Tyrus

1 Und es geschah im elften Jahre, am Ersten des Monats, da geschah das Wort Jehovas zu mir also: 2 Menschensohn, darum, daß Tyrus über Jerusalem spricht: Haha! zerbrochen ist die Pforte der Völker; sie hat sich mir zugewandt; ich werde erfüllt werden, sie ist verwüstet! (Hesekiel 25.3) 3 darum, so spricht der Herr, Jehova: Siehe, ich will an dich, Tyrus! Und ich werde viele Nationen wider dich heraufführen, wie das Meer seine Wellen heraufführt. (Jesaja 23.1) 4 Und sie werden die Mauern von Tyrus zerstören und seine Türme abbrechen; und ich werde seine Erde von ihm wegfegen und es zu einem kahlen Felsen machen; 5 ein Ort zum Ausbreiten der Netze wird es sein mitten im Meere. Denn ich habe geredet, spricht der Herr, Jehova. Und es wird den Nationen zur Beute werden; 6 und seine Töchter, die auf dem Gefilde sind, werden mit dem Schwerte getötet werden. Und sie werden wissen, daß ich Jehova bin. - 7 Denn so spricht der Herr, Jehova: Siehe, ich werde Nebukadrezar, den König, von Babel, den König der Könige, von Norden her gegen Tyrus bringen, mit Rossen und Wagen und Reitern und mit einer großen Volksschar. (Daniel 2.37) 8 Er wird deine Töchter auf dem Gefilde mit dem Schwerte töten; und er wird Belagerungstürme gegen dich aufstellen und einen Wall gegen dich aufschütten und Schilde gegen dich aufrichten, (Hesekiel 26.6) 9 und wird seine Mauerbrecher wider deine Mauern ansetzen und deine Türme mit seinen Eisen niederreißen. 10 Von der Menge seiner Rosse wird ihr Staub dich bedecken; vor dem Lärm der Reiter und Räder und Wagen werden deine Mauern erbeben, wenn er in deine Tore einziehen wird, wie man in eine erbrochene Stadt einzieht. 11 Mit den Hufen seiner Rosse wird er alle deine Straßen zerstampfen; dein Volk wird er mit dem Schwerte töten, und die Bildsäulen deiner Stärke werden zu Boden sinken. 12 Und sie werden dein Vermögen rauben und deine Waren plündern, und deine Mauern abbrechen und deine Prachthäuser niederreißen; und deine Steine und dein Holz und deinen Schutt werden sie ins Wasser werfen. 13 Und ich werde dem Getöne deiner Lieder ein Ende machen, und der Klang deiner Lauten wird nicht mehr gehört werden. (Jesaja 14.11) 14 Und ich werde dich zu einem kahlen Felsen machen; ein Ort zum Ausbreiten der Netze wirst du sein, du wirst nicht wieder aufgebaut werden. Denn ich, Jehova, habe geredet, spricht der Herr, Jehova. - 15 So spricht der Herr, Jehova, zu Tyrus: Werden nicht vom Gedröhne deines Sturzes, wenn der Erschlagene stöhnt, wenn in deiner Mitte gemordet wird, die Inseln erbeben? 16 Und alle Fürsten des Meeres werden von ihren Thronen herabsteigen, und ihre Mäntel ablegen und ihre buntgewirkten Kleider ausziehen; in Schrecken werden sie sich kleiden, werden auf der Erde sitzen und jeden Augenblick erzittern und sich über dich entsetzen. 17 Und sie werden ein Klagelied über dich erheben und zu dir sprechen: Wie bist du untergegangen, du von den Meeren her Bewohnte, du berühmte Stadt, die mächtig auf dem Meere war, sie und ihre Bewohner, welche allen, die darin wohnten, ihren Schrecken einflößten! 18 Nun erzittern die Inseln, am Tage deines Sturzes; und die Inseln die im Meere sind, sind bestürzt wegen deines Ausgangs. - 19 Denn so spricht der Herr, Jehova: Wenn ich dich zu einer verwüsteten Stadt mache, den Städten gleich, die nicht mehr bewohnt werden; wenn ich die Flut über dich heraufführe, und die großen Wasser dich bedecken: 20 so werde ich dich hinabstürzen zu denen, welche in die Grube hinabgefahren sind, zu dem Volke der Urzeit, und werde dich wohnen lassen in den untersten Örtern der Erde, in den Trümmern von der Vorzeit her, mit denen, welche in die Grube hinabgefahren sind, auf daß du nicht mehr bewohnt werdest; und ich werde Herrlichkeit setzen in dem Lande der Lebendigen. 21 Zum Schrecken werde ich dich machen, und du wirst nicht mehr sein; und du wirst gesucht und in Ewigkeit nicht wiedergefunden werden, spricht der Herr, Jehova.