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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

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Hesekiel - Kapitel 24

Der Kochtopf als Bild für die Zerstörung Jerusalems - Keine Klage Hesekiels über den Tod seiner Frau als Zeichenhandlung für das unbeklagte Jerusalem

1 Und das Wort Jehovas geschah zu mir im neunten Jahre, im zehnten Monat, am Zehnten des Monats, also: (2. Könige 25.1) (Jeremia 52.4) 2 Menschensohn, schreibe dir den Namen des Tages auf, dieses selbigen Tages! An diesem selbigen Tage rückt der König von Babel gegen Jerusalem heran. 3 Und rede ein Gleichnis zu dem widerspenstigen Hause und sprich zu ihnen: So spricht der Herr, Jehova: Setze den Topf auf, setze auf, und gieße auch Wasser darein. 4 Tue seine Stücke zusammen darein, alle guten Stücke, Lende und Schulter; fülle ihn mit den besten Knochen. 5 Nimm das beste Kleinvieh, und auch einen Holzstoß für die Knochen darunter; laß es tüchtig sieden, daß auch seine Knochen darin kochen. - 6 Darum spricht der Herr, Jehova, also: Wehe, Stadt der Blutschuld! Topf, an welchem sein Rost ist, und dessen Rost nicht von ihm abgeht! Stück für Stück hole sie heraus; nicht ist über sie das Los gefallen. (Hesekiel 24.9) 7 Denn ihr Blut ist in ihrer Mitte: sie hat es auf einen kahlen Felsen getan, sie hat es nicht auf die Erde gegossen, daß man es mit Staub bedecken könnte. 8 Um Grimm heraufzuführen, um Rache zu üben, habe ich ihr Blut auf einen kahlen Felsen getan, damit es nicht bedeckt würde. - 9 Darum, so spricht der Herr, Jehova: Wehe, Stadt der Blutschuld! Auch ich werde den Holzstoß groß machen. (Nahum 3.1) 10 Häufe das Holz, zünde das Feuer an, mache das Fleisch gar und laß die Brühe auskochen, und die Knochen sollen verbrennen! 11 Und stelle ihn leer auf seine Kohlen, damit sein Erz heiß und glühend werde, und seine Unreinigkeit in ihm schmelze, sein Rost vergehe. 12 Die Bemühungen hat er erschöpft, und sein vieler Rost geht nicht von ihm ab; ins Feuer mit seinem Rost! - 13 In deiner Unreinigkeit ist Schandtat. Weil ich dich gereinigt habe und du nicht rein geworden bist, so wirst du von deiner Unreinigkeit nicht mehr rein werden, bis ich meinen Grimm an dir stille. (Hesekiel 5.13) 14 Ich, Jehova, habe geredet. Es kommt, und ich werde es tun; ich werde nicht nachlassen und werde kein Mitleid haben und es mich nicht gereuen lassen. Nach deinen Wegen und nach deinen Handlungen werden sie dich richten, spricht der Herr, Jehova. 15 Und das Wort Jehovas geschah zu mir also: 16 Menschensohn, siehe, ich nehme die Lust deiner Augen von dir weg durch einen Schlag; und du sollst nicht klagen und nicht weinen, und keine Träne soll dir kommen. (Hesekiel 24.18) 17 Seufze schweigend, Totenklage stelle nicht an; binde dir deinen Kopfbund um und ziehe deine Schuhe an deine Füße, und deinen Bart sollst du nicht verhüllen und Brot der Leute nicht essen. 18 Und ich redete zu dem Volke am Morgen, und am Abend starb mein Weib. Und ich tat am Morgen, wie mir geboten war. 19 Da sprach das Volk zu mir: Willst du uns nicht kundtun, was dies uns bedeuten soll, daß du so tust? 20 Und ich sprach zu ihnen: Das Wort Jehovas ist zu mir geschehen also: 21 Sprich zum Hause Israel: So spricht der Herr, Jehova: Siehe, ich werde mein Heiligtum entweihen, den Stolz eurer Stärke, die Lust eurer Augen und das Verlangen eurer Seele; und eure Söhne und eure Töchter, die ihr zurückgelassen habt, werden durchs Schwert fallen. 22 Dann werdet ihr tun, wie ich getan habe: den Bart werdet ihr nicht verhüllen und Brot der Leute nicht essen, 23 und eure Kopfbunde werden auf euren Häuptern sein, und eure Schuhe an euren Füßen; ihr werdet nicht klagen und nicht weinen, sondern werdet hinschwinden in euren Missetaten, und seufzen einer gegen den anderen. 24 Und so wird euch Hesekiel zu einem Wahrzeichen sein: nach allem, was er getan hat, werdet ihr tun. Wenn es kommt, dann werdet ihr wissen, daß ich der Herr, Jehova, bin. (Hesekiel 12.11) (Hesekiel 24.27) 25 Und du, Menschensohn, siehe, an dem Tage, da ich von ihnen wegnehmen werde ihre Stärke, die Freude ihrer Pracht, die Lust ihrer Augen und die Sehnsucht ihrer Seelen, ihre Söhne und ihre Töchter: 26 an jenem Tage wird ein Entronnener zu dir kommen, um es deinen Ohren vernehmen zu lassen; (Hesekiel 33.21) 27 an jenem Tage wird dein Mund aufgetan werden gegen den Entronnenen, und du wirst reden und nicht mehr verstummen. Und so sollst du ihnen zu einem Wahrzeichen sein; und sie werden wissen, daß ich Jehova bin.